Autor Thema: Anspruch auf Zulage nach TV-H § 14 oder 13?  (Read 731 times)

Free77

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Hallo zusammen,
ich vertrete aktuell seit 5 Wochen (voraussichtlich bis Mitte/Ende 2025) eine erkrankte Kollegin (Beamtin). Ausserdem wurde vor der einen erkrankten Kollegin eine weitere Kollegin (Krank seit ca.1,5 Jahren,E10) von uns beiden vertreten.Ich übernehme mit minimaler Unterstützung die Aufgaben der beiden und frage mich,ob ich ggf. Einen Anspruch auf Zulage nach Paragraph 14 oder 13 des TV-H habe.
Ich bin eingruppiert in E10 Stufe 2. Bisher habe ich mich noch gar nicht mit einer Zulage beschäftigt,jetzt aber!
Danke für die Hilfe  :)

TVOEDAnwender

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Antw:Anspruch auf Zulage nach TV-H § 14 oder 13?
« Antwort #1 am: 28.11.2024 15:48 »
Verstehe ich das richtig: Du bist selbst in EG 10 eingruppiert und übernimmst die Aufgaben von jemanden, der auch in EG 10 eingruppiert ist?
Warum sollte es dafür eine Zulage nach § 14 TV-H geben? (§ 13 TV-H wäre sowieso nicht einschlägig). Es ist doch keine höherwertige Tätigkeit.

Bodycount02

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Antw:Anspruch auf Zulage nach TV-H § 14 oder 13?
« Antwort #2 am: 28.11.2024 22:35 »
Hallo zusammen,
ich vertrete aktuell seit 5 Wochen (voraussichtlich bis Mitte/Ende 2025) eine erkrankte Kollegin (Beamtin). Ausserdem wurde vor der einen erkrankten Kollegin eine weitere Kollegin (Krank seit ca.1,5 Jahren,E10) von uns beiden vertreten.Ich übernehme mit minimaler Unterstützung die Aufgaben der beiden und frage mich,ob ich ggf. Einen Anspruch auf Zulage nach Paragraph 14 oder 13 des TV-H habe.
Ich bin eingruppiert in E10 Stufe 2. Bisher habe ich mich noch gar nicht mit einer Zulage beschäftigt,jetzt aber!
Danke für die Hilfe  :)

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