Hallo,
meine verbeamtete Ehefrau ist derzeit in Elternzeit. Diese endet Ende August.
Nun haben wir uns bereits über die ihr zustehende Inflationsprämie gefreut. Leider wurde uns von seitens der Hess. Bezügestelle in Kassel und der HBS in Wiesbaden mitgeteilt, dass meine Frau lediglich die Prämie für den Monat November erhalten wird, da sie lediglich zu diesem Stichtag im Dienst sein wird. Nähere Gründe könnten nicht mitgeteilt werden.
Im Tarifabschluss steht:
§ 2 Inflationsausgleichszahlungen
(1) Personen, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrages fallen, erhalten
eine Inflationsausgleichszahlung zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens
aber mit dem Tabellenentgelt des Kalendermonats Mai 2024 ausgezahlt,
wenn ihr Arbeits-, Ausbildungs- oder Praktikantenverhältnis am 15. März 2024
besteht und an mindestens einem Tag zwischen dem 1. Februar 2024 und
dem 1. November 2024 Anspruch auf Entgelt bestanden hat.
(2) Eine weitere Inflationsausgleichszahlung erhalten Personen, die unter den
Geltungsbereich dieses Tarifvertrages fallen, mit dem Tabellenentgelt des Ka
lendermonats Juli 2024 ausgezahlt, wenn ihr Arbeits-, Ausbildungs- oder Prak
tikantenverhältnis am 1. Juli 2024 besteht und an mindestens einem Tag zwi
schen dem 1. Februar 2024 und dem 1. November 2024 Anspruch auf Entgelt
bestanden hat.
(3) Eine weitere Inflationsausgleichszahlung erhalten Personen, die unter den
Geltungsbereich dieses Tarifvertrages fallen, mit dem Tabellenentgelt des Ka
lendermonats November 2024 ausgezahlt, wenn ihr Arbeits-, Ausbildungs-
oder Praktikantenverhältnis am 1. November 2024 besteht und an mindestens
einem Tag zwischen dem 1. Februar 2024 und dem 1. November 2024 An
spruch auf Entgelt bestanden hat.
Wenn meine Frau also ab Ende August wieder im Dienst ist, muss sie doch Anspruch auf alle drei Teilzahlungen haben!
Versteht ihr das Problem??
Auch anderen Personen wurde dies seitens der HBS so mitgeteilt...
VG
Max