Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-H (Hessen)

Versetzung von befristete auf unbefristete Stelle

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Umlauf:
Stimmt, es ist nicht völlig klar, ob es der gleiche AG ist.
Durch den identischen hessischen TV bin ich jetzt von ausgegangen, dass der AG gleich ist.

Wenn er das nicht möchte ist, dann gehen die Abkürzungen natürlich nicht.

Anordnung mit dem Ziel der Versetzung beinhaltet ein Rückkehrrecht. Das wird bei euch auch mit TB gemacht oder wird die Rückkehr ausgeschlossen?

Scruffy:
Danke nochmal für eure Antworten.

Genau, es handelt sich um einen anderen Arbeitgeber. Habe ich in meinem ersten Beitrag zwar kurz erwähnt aber eventuell nicht deutlich genug gemacht.

Also muss der Wechsel damit zwingend über eine Kündigung erfolgen, verstehe ich das richtig?  :)

MoinMoin:
Ja.
So wie beim Wechsel von VW zu Miele oder BMW

TV-Ler:

--- Zitat von: MoinMoin am 19.03.2024 23:30 ---Ja.
So wie beim Wechsel von VW zu Miele oder BMW

--- End quote ---
Das Verständnisproblem entstand wohl, weil bei beiden Arbeitgebern der TV-H gilt.
Dein Beispiel ist insoweit unglücklich gewählt, weil zumindest bei VW und BMW Haustarifverträge gelten (bei Miele weiß ich es nicht, steht aber zu vermuten) und bei einem solchen Wechsel tatsächlich "alles" anders ist: Arbeitgeber UND Tarifvertrag.

MoinMoin:
Stimmt, unglücklich, sollte ich mal ein anderes Beispiel nehmen oder es so schön erläutern, wie du es getan hast.

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