Wie Ozymandias schrieb: Die Behandlung ist erfolgt, die Rechnung gestellt, eingereicht und erstattet. Das ist kein Betrug.
Betrug ist ein Vorsatzdelikt, d.h., es wird erst in dem Moment zum Betrug, wo er
weiß (oder hätte
wissen müssen), dass er sich ungerechtfertigt bereichert hat.
Stell dir vor, der TE hätte die Rechnung beglichen, indem er dem KH postalisch einen Scheck geschickt hat (bei der Summe selbstverständlich vom Gerichtsvollzieher zugestellt!) und das KH bzw. der zuständige Sachbearbeiter hätte den Scheck nun verbummelt und das unter den Teppich gekehrt. Nun, über 3 Jahre später, fällt das Ganze bei einer internen Überprüfung auf und das KH meldet sich, um das Geld einzufordern.
Der TE hat aber eine Zustellungsurkunde, die eindeutig belegt, dass er einen Scheck in entsprechender Höhe übersandt hat, wenngleich sein Konto natürlich niemals entsprechend belastet wurde.
Siehe oben: Bis zu dem Moment, wo er die verspätete Rechnung vom Krankenhaus bekommt, gibt es juristisch kein (großes) Problem. Man könnte
vielleicht argumentieren, dass ihm hätte auffallen können, dass der Betrag nie vom Konto runter ging, aber daraus einen Bereicherungsvorsatz abzuleiten, dürfte schon arg grenzwertig sein. Vielleicht, wenn es um entsprechend höhere Beträge ginge...
Es steht dem KH weiterhin frei den damals übersandten Scheck einzulösen (das ist die fortbestehende Forderung). Das KH kann aber natürlich auch auf die Summe klagen und wird verlieren, weil der TE ja die Zustellungsurkunde hat (das ist die Einrede der Verjährung).
Das Krankenhaus ist, wie schon mehrfach erwähnt, nicht das Problem. Die Ansprüche sind verjährt - da sind wir uns einig.
Schon nicht mehr so eindeutig, oder?
Ich erkenne da keinen Unterschied.
Zahlen sollte der TE zunächst auf gar keinen Fall. Ich bin mir nämlich nicht sicher, inwiefern die Beihilfe/PKV ihre Erstattung zurückfordern könnte, sollte herauskommen, dass der TE "freiwillig" gezahlt hat. Im Zweifelsfall den Sachverhalt der Beihilfe/PKV schildern.
Die Rückzahlung der geleisteten Beihilfe ist selbstverständlich ein gangbarer Weg. Parallel würde mich
genau kundig machen, wie hier die
Rechtslage im Hinblick auf die PKV steht, die ja vermutlich ebenfalls eine Zahlung geleistet hat. (Dass die PKV sich wahrscheinlich nicht drum schert, bedeutet noch lange nicht, dass es nicht strafbar ist.) Das Krankenhaus wird sicherlich Strafanzeige erstatten - nicht wegen der nicht bezahlten Rechnung, sondern weil die Möglichkeit eines Betrugs im Raum steht. Was sich daraus entwickelt, hängt dann wohl sehr stark davon ab, wie der Staatsanwalt, auf dessen Tisch das landet, gerade drauf ist. Am Ende mag das Risiko
vielleicht tatsächlich überschaubar sein, aber will man für sowas wirklich seinen Beamtenstatus riskieren?