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Selbe Behörde, neue Stelle = neuer Arbeitsvertrag?

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sun1ball:
Erfolgreich beworben auf eine Stelle im selben Haus bzw. Behörde.
Aktuell seit 13 Jahren unbefristet in vollzeit eingestellt.
Ist es rechtens einen neuen Arbeitsvertrag zu schließen und den alten Vertrag von vor 13 Jahren aufzuheben?
Damit wären ja dann alle angesammelten Jahre i. S Kündigungsfrist (u.a unkündbar in 2 J) weg und eine erneute 6 Monate Probezeit fällig und ich würde bei null anfangen.

MoinMoin:
Ja, das kann man einvernehmlich machen und ist damit rechtens.
Nein, ich glaube nicht, dass man dir kündigen kann, gegen deinem Willen.

Das blabla wg. unkündbar kannst du vergessen, ist nicht sonderlich viel Wert (wüsste nicht, wann das eintreten sollte)
Denn du bist auch weiterhin kündbar aus persönlichen Gründen!
Und währest auch weiterhin aus betrieblichen Gründen kündbar.

Und in so einem Fall ist - denke ich- auch die Probzeit hinfällig im Sinne "man kann ohne Grund kündigen".
Denn das KSchG gilt für dich weiterhin, da du schon 6 Monate ohne Unterbrechung voll beim AG hast.

Ein stumpfe Versetzung ist das, was ein vernünftiger Personaler in einm solchen Fall machen sollte.

Tagelöhner:
Meines Wissens zielt der "besondere tarifliche Kündigungsschutz" des TV-L nach 15 Jahren Zugehörigkeit und einem Lebensalter ab 40 Jahren darauf ab, dass nicht mehr ordentlich gekündigt werden kann. Damit ist die betriebsbedingte Kündigung ausgeschlossen, eine personen- oder verhaltensbedingte Kündigung durch schwere Pflichtverstöße oder sogar strafbare Handlungen ist außerordentlich aber weiterhin möglich.

MoinMoin:
Und der Koch der bei der Auflösung der Kantine, keinen Herd vorfindet, muss ein anderer Job angeboten werden (sofern im ganzem Lande keine Herd mehr ist), den er dann allerdings auch annehmen muss oder er wird dann eine personenbedingte Kündigung erhalten, würde ich mal sagen, oder?
Also nicht eine klassische betriebsgedingte Kündigung, die ist dann nicht möglich, da habe ich mich fehlerhaft ausgedrückt.

WillyWurm:
Sollte doch ein normaler „Änderungsvertrag“ sein mit neuer Endgeldgruppe der den bestehenden Vertrag ersetzt, oder?

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