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[NI] Begleitperson Reha des Kindes >12 Jahre

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Ostfriesen79:
Hallo.
Ich hoffe, das ich hier richtig bin. Mein Kind , bereits über 12 Jahre, hat eine Reha genehmigt bekommen.  Die Klinik hatte dann gegen den Bescheid Einspruch eingelegt, da ein Elternteil als Begleitperson ( aus einem medizinischen Grund) mit muss.  Das Problem hierbei ist, über 12 Jahre. Unter 12 würde es als Sonderurlaub gehen. Über 12 sagt die Sonderurlaubsverordnung bis zu 15 Tage, davon 5 bezahlt, sprich 10 unbezahlten. Da von Beginn an 4 Wochen angesetzt sind, laufen die restlichen Tage über Urlaub/Überstunden. Klar, mein Arbeitgeber kann da nichts für. Aber hatte das schon mal jemand?  Gibt es da noch etwas anderes? Die erste Aussage meiner Geschäftsstelle war, ich soll mich 4 Wochen krank schreiben lassen. Auf Nachfrage beim Arzt, wurde dies abgelehnt.
Irgendwie ist das alles nicht sehr zufrieden stellend.

Wohne/arbeite in Niedersachsen.  Kind hat keine Behinderung, falls das wichtig ist.

Würde mich freuen, wenn das schon mal jemand hatte oder Infos hat.

Danke schön.
Gruß

Organisator:
Das ist kein Einzelfall, auch für über 12 jährige Kinder kann die Begleitung durch ein Elternteil erforderlich sein. Auch kann hier die Rentenversicherung den Entgeltausfall (teilweise) erstatten. Sprich hier einfach den Kostenträger der Reha an.

Rentenonkel:
Hallo,

zunächst einmal ist die Frage einer Begleitperson und die dafür erforderliche Kostenübernahme Sache des Kostenträgers. Das dürfte in der Regel die gesetzliche Rentenversicherung sein.

Üblich ist die Kostenübernahme nur bei Kindern bis 12 Jahren. Wenn der Kostenträger allerdings aus medizinischer Sicht die Kostenübernahme im Bewilligungsbescheid in diesem Einzelfall zugesichert hat, bedeutet das zum einen, dass der Begleitperson für die Dauer der Reha keine eigenen Kosten für Unterkunft und Verpflegung entstehen. Zum anderen kann man für die Dauer der Reha unbezahlten Urlaub nehmen und der Kostenträger erstattet dann den Nettoverdienstausfall.

Der Kostenträger weist dem Patienten zunächst eine Rehaklink zu. Dabei ist natürlich auch das Wunsch- und Wahlrecht des Betroffenen zu berücksichtigen. Möglicherweise sagt jetzt die Rehaklinik, dass sie sich nicht in der Lage sieht, eine Reha mit einem über 12 jährigen Kind und einer Begleitperson in ihrer Einrichtung durchzuführen.

Dadurch legt sie keinen Widerspruch ein gegen den Bescheid als solches, sondern bittet lediglich um Umeinweisung in eine andere Einrichtung. Das kann ganz pragmatische Gründe haben, zum Beispiel, dass auf den Zimmern meistens nur ein Elternbett steht und dazu ein Beistellbett, welches für Kinder unter 12 Jahren geeignet ist, nicht aber für Dein Kind. (Bett zu klein, nicht für das Gewicht ausgelegt, etc.)

Normalerweise versucht der Kostenträger dann eine alternative Einrichtung zu finden, in der sowohl das Kind als auch die Begleitperson aufgenommen werden können. Hier heißt es also zunächst ... Ruhe bewahren und abwarten  8)

Ostfriesen79:
Vielen Dank schon mal für die Antworten.
Wird der Entgeltausfall für die gesamte Zeit übernommen?
Denn lt. Geschäftsstelle soll ich eben den Rest Urlaub / Überstunden nehmen und da denke ich, das kann es nicht sein.
Die Reha Einrichtung hat meine Aufnahme mit bewilligt, das ist nicht das Problem. Sprich die übernehmen auch die Kosten. Also Kosten für Unterkunft und Verpflegung entstehen mir nicht, ich habe von der Einrichtung sogar den Arbeitgeber Nachweis erhalten.
Das Problem sehe ich halt darin, das es lt. Sonderurlaubsverordnung nur diese 15 Tage gibt, ich aber mindestens 4 Wochen, also 20 Arbeitstage weg bin.
Mein Kind ist übrigens gesetzlich versichert, ich privat/beihilfefähig.

Oder kann/ muss ich dann den Rest noch anderen unbezahlten Urlaub nehmen und dieser Nettoverdienstausfall wird vom Rententräger erstattet?

clarion:
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