Hamburg
Stand 01.01.2024
DUZ (§ 4a HmbEZulVO)
an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen nach 6.00 Uhr, an den Samstagen vor Ostern und Pfingsten von 12.00 Uhr bis 20.00 Uhr, am 24. und 31. Dezember von 12.00 Uhr bis 20.00 Uhr, wenn diese Tage nicht auf einen Sonntag fallen, montags von 0.00 Uhr bis 6.00 Uhr sowie montags bis donnerstags von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr des Folgetages:
3,76 €/h
Freitags, Samstags sowie an Tagen vor gesetzlichen Feiertagen von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr des Folgetages:
4,83 €/h
Wechselschichtzulage: -gestrichen-