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Lohnsteuer auf Überstunden

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Klimaanlage:
Moin Moin,
ich lese hier schon einige Monate mit, habe nun aber selbst mal eine Frage.

Seit Oktober 23 bin ich im TV-L auf einer Stelle mit unständigen Bezügen, wir machen z.B. Rufbereitschaften, aber auch angeordnete Überstunden die ausgezahlt werden. Diese fallen regelmäßig an.

Auf der aktuellen März Abrechnung habe ich jetzt meine ersten Überstunden die im Oktober angefallen sind und nun zur Auszahlung kommen. Die Sozialabgaben für die Überstunden wurden auf der korrigierten Dezember Abrechnung verrechnet, die Lohnsteuer auf der März Abrechnung.

Dabei ist mir aufgefallen das ich für die Überstunden deutlich mehr Lohnsteuerabzug habe als auf den Rest. Konkret geht es um 213,90€ wo mir 55€ Lohnsteuer abgezogen werden, also 25,7%. Bei den restlichen Bezügen liege ich in diesen Monat bei 14,2% Lohnsteuer, ich gehöre also nicht zu den 100k Verdienern.

Meine Nachfrage bei der Personalabteilung (ZPD Hamburg) ergab zuerst telefonisch "wenn Sie mehr verdienen, zahlen Sie auch mehr Steuern, ich muss nachfragen" dann schriftlich "Auch wenn wir den Unmut von eventuelle zu hochgesetzten Steuern verstehen, müssen wir uns trotz alldem uns an die gesetzlichen Vorgaben halten." Dann habe ich nachgefragt welche gesetzlichen Vorgaben das sind, telefonisch kam die Antwort "wir dürfen keine Steuerrechtliche Beratung durchführen, das müssten Sie mit ihren Steuerberater klären"

Ich gehe zwar davon aus, das die das im System richtig hinterlegt haben, würde aber gerne die gesetzlichen Vorgaben dazu kennen und verstehen. Vielleicht kennt sich hier jemand aus und ich brauche keinen Steuerberater wie vom ZPD vorgeschlagen.

Es wird hier Monate geben mit deutlich mehr Überstunden, daher ist der erhöhte Lohnsteuer Abzug irgendwie besonders ärgerlich.

Danke und Grüße



MoinMoin:
also laienhaft würde ich mal sagen, dass man für dein Fix Lohn eine Lohnsteuer ausrechnet, die deinen "Freibetrag" inkludiert hat und bei den Überstunden eben nicht.

Du zahlst aber auf keinen Fall am Ende des Jahres, wenn du eine Steuererklärung machst, mehr als du musst.

Umlauf:
Der Arbeitnehmerfreibetrag darf nur einmal berücksichtigt werden. Nicht mehrfach.
Im Dezember führt der AG einen internen Lohnsteuerausgleich durch, dort wird es glatt gezogen.
Die monatlichen Steuerabzüge sind nur eine Vorauszahlung. Ganz zum Schluss legt das Finanzamt bei der Einkommensteuererklärung es für das Kalenderjahr endgültig fest.

Klimaanlage:
ah ok, das ist verständlich, danke.

Hätte man mir beim ZPD auch sagen können, das die das deutlich zu hoch ansetzen.

Sagen wir mal, ich lande Ende 2024 bei 60k Steuerbrutto inkl. aller unsteten Bezüge, da wären nach BMF Rechner um die 17% Lohnsteuer fällig, die ziehen mir jetzt aber jeden Monat bei den Überstunden 25% Lohnsteuer ab, die Differenz zahlt mir dann mein Arbeitgeber zurück, meinst du das mit "glatt gezogen"? oder über die Einkommensteuererklärung?

MoinMoin:

--- Zitat von: Klimaanlage am 21.03.2024 16:22 ---ah ok, das ist verständlich, danke.

Hätte man mir beim ZPD auch sagen können, das die das deutlich zu hoch ansetzen.

Sagen wir mal, ich lande Ende 2024 bei 60k Steuerbrutto inkl. aller unsteten Bezüge, da wären nach BMF Rechner um die 17% Lohnsteuer fällig, die ziehen mir jetzt aber jeden Monat bei den Überstunden 25% Lohnsteuer ab, die Differenz zahlt mir dann mein Arbeitgeber zurück, meinst du das mit "glatt gezogen"? oder über die Einkommensteuererklärung?

--- End quote ---
Bei dem einem AG so, bei dem anderen so.

wenn du jetztz einerseits 14% zahlst und andererseits 25% dann passt es in der summe mit den 17%  8)

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