Bei mir sieht es ähnlich aus - ich bin 1977 geboren und ich wurde 2014 von Stufe 7 (alt) in die 5(Ü) eingruppiert.
In Stufe 7 wurde ich 2023 eingestuft.
Aus dem DienstrechtmodernisierungsreformG wurde ich auch nicht schlau. Auch nicht aus den Unterlagen die von der Besoldungsstelle zu Einstufungsfragen zur Verfügung gestellt werden.
Eine Rückfrage bei der Besoldungsstelle hat vor ein paar Jahren ergeben, dass offenbar eine Beförderung während der Einstufung in die 5Ü für ein "Reset" der laufenden Einstufungsfrist geführt hat.
Stufe 8 erreiche ich also nicht nach 23 Jahren, sondern nach 26 Jahren. Begründet wird das um "Mitnahmeeffekte" bei Beförderungen zu verhindern.