Autor Thema: Stufenanpassung nach Einstellung  (Read 1071 times)

oedmeister1976

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Stufenanpassung nach Einstellung
« am: 11.05.2024 11:07 »
Hallo,

ich habe bei einem Arbeitgeber der nach TV-L bezahlt angefangen und leider im Vorfeld meine Stufe nicht vernünftig verhandelt und mich mit der Aussage "Berufserfahrung kann nur bis Stufe 3 angerechnet werden" abspeisen lassen, da ich unbedingt den Job haben wollte.

Jetzt habe ich mich etwas in den TV-L eingelesen und gesehen, dass theoretisch förderliche Zeiten anerkannt werden können, vorallen Dingen in Mangelberufen. Ich besitzte knapp 10 Jahre Berufserfahrung in der IT.

Jetzt würde ich gerne nachträglich versuchen diesen Misstand zu beheben, auch wenn ich schon in anderen Beiträgen gelesen habe, dass dies nicht so einfach ist.

Nach § 37 TV-L kann man wohl ein halbes Jahr rückwirkend seine Ansprüche geltend machen.

Habt ihr eventuell mehr Ahnung und könnt mir sagen, ob eine nachträgliche Anpassung möglich ist bzw. auf welche tariflichen Grundlagen ich mich stützen könnte?

Vielen Dank

MoinMoin

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Antw:Stufenanpassung nach Einstellung
« Antwort #1 am: 11.05.2024 11:39 »
Förderliche Zeiten können nur bei Einstellung anerkannt werden.
Du hast auf die Anerkennung niemals einen Anspruch, es ist eine reine KANN Regelung.
Den §37 kannst du deswegen komplett knicken, denn du hast keinerlei Ansprüche!


Du kannst aber eine Zulage von plus 2 Stufen nach §16.5 einfordern.
Dazu wird in der Regel ein Nachweis deiner Wechselwilligkeit von den Personaler benötigt, damit die was zum Abheften haben und einem Rechnungshof etc. nachweisen können, dass die Zulage nötig war, um dich zu halten.
Einig müssen nur Einladungen zum Vorstellungsgespräch vorlegen.
Andere einen Nachweis, dass man eine Einstellungsangebot bekommen hat.
Es soll wohl auch verrückte Personaler geben, die einen Arbeitsvertrag sehen wollen.
Den würde ich allerdings komplett schwärzen, bis auf Einstellungsdatum und den eigenen Namen, bevor ich den aushändige, wegen Vertraulichkeit und so.  8)

oedmeister1976

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Antw:Stufenanpassung nach Einstellung
« Antwort #2 am: 11.05.2024 14:40 »
Vielen Dank für die Erklärung. Wäre es denn möglich zu versuchen einschlägige Berufserfahrung sich anerkennen zu lassen?

In folgendem Fall wurde einer Klärgerin Stufe 3 nachanerkannt in E11, weil diese zuvor Berufserfahrung in E10 gesammelt hat: https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/entgelt/anerkennung-von-berufserfahrung-bei-stufenzuordnung-nach-tv-l_150_593676.html

Interessant für mich ist folgende Passage: "...dass einschlägige Berufserfahrung i. S. v. § 16 Abs. 2 TV-L bei Aufbaufallgruppen auch in einer niedrigeren Entgeltgruppe erlangt werden kann."

Einen groß Teil meiner Berufserfahrung hatte ich in E9a gesammelt bis zur Höhergruppierung in E11 beim alten Arbeitgeber.

cyrix42

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Antw:Stufenanpassung nach Einstellung
« Antwort #3 am: 11.05.2024 14:48 »
Moin,

oben sprichst du von förderlicher Berufserfahrung. Diese kann anerkannt werden; dafür braucht es aber Personalgewinnungsbedarf. Den gibt es nicht, wenn du die Stelle schon inne hast.

In deinem zweiten Beitrag sprichst du von einschlägiger Berufserfahrung. Diese *ist* anzuerkennen und führt bei mindestens 3 Jahren einschlägiger Berufserfharung in Stufe 3; aber auch nicht darüber hinaus.

MoinMoin

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Antw:Stufenanpassung nach Einstellung
« Antwort #4 am: 11.05.2024 17:17 »
Vielen Dank für die Erklärung. Wäre es denn möglich zu versuchen einschlägige Berufserfahrung sich anerkennen zu lassen?

In folgendem Fall wurde einer Klärgerin Stufe 3 nachanerkannt in E11, weil diese zuvor Berufserfahrung in E10 gesammelt hat: https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/entgelt/anerkennung-von-berufserfahrung-bei-stufenzuordnung-nach-tv-l_150_593676.html

Interessant für mich ist folgende Passage: "...dass einschlägige Berufserfahrung i. S. v. § 16 Abs. 2 TV-L bei Aufbaufallgruppen auch in einer niedrigeren Entgeltgruppe erlangt werden kann."

Einen groß Teil meiner Berufserfahrung hatte ich in E9a gesammelt bis zur Höhergruppierung in E11 beim alten Arbeitgeber.
Wenn ich es richtig verstanden habe, hast du in Stufe 3 angefangen und das aufgrund deiner einschlägigen Berufserfahrung. Und das ist die Obergrenze, die angerechnet werden kann.

Oder hast du dich so verarschen lassen und bist in Stufe 1 eingestiegen?

Dann kann man in der Tat ein Gericht bemühen zu klären, ob du deine Berufserfahrung einschlägig war und damit anerkannt werden muss.

Kannst den Sachverhalt etwas präziser darstellen.
Also wielang in welche EG und Stufe bei welchem AG?

FearOfTheDuck

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Antw:Stufenanpassung nach Einstellung
« Antwort #5 am: 11.05.2024 22:05 »
Führst du denn nahezu die gleichen Aufgaben aus wie beim alten AG? Wenn nicht ist die Anerkennung der eB sehr schwer zu erreichen. Hast du weniger als Stufe 3 bekommen, hat der AG anscheinend keine oder nicht genug eB erkannt.

Bekamst du Stufe 3, so wäre alles darüber "kann" und ist im Nachhinein kaum zu verhandeln.

oedmeister1976

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Antw:Stufenanpassung nach Einstellung
« Antwort #6 am: 12.05.2024 12:02 »
Danke für eure zahlreichen Antworten.
Glücklicherweise habe ich zumindest die Stufe 3 erhalten, was aber von der Stufenlaufzeit weniger ist, als das was ich bei meinem alten Arbeitgeber im öD hatte.

Also wäre meine einzige Möglichkeit wie @MoinMoin gesagt hat, eine Einladung zum Vorstellungsgespräch vorzulegen um ggf. eine Zulage auszuhandeln? Andere Möglichkeiten wie eine Stufenlaufzeitverkürzung o.Ä. wären nicht möglich? Ich fände es echt schade, wenn man wirklich dazu gezwungen wird sich wo anders zu bewerben, obwohl man bei sich (bis aufs montäre) super zufrieden ist.

MoinMoin

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Antw:Stufenanpassung nach Einstellung
« Antwort #7 am: 12.05.2024 14:01 »
Eine Stufenlaufzeitverkürzung bei erheblich überdurchschnittlicher Leistung ist theoretisch möglich, wird aber oftmals nicht gemacht da, es keine Leistungsbewertung gibt.
Gefühlt sind da auch die PRs gerne dagegen, weil man dann ja Butter bei die Fische geben müsste.

Da ist 16.5 einfacher begründbar und umsetzbar, insbesondere, wenn der Begünstigte nicht mehr performt, die Zulage wieder gestrichen werden kann.

Und ja, die Top Personaler im öD sind halt so ängstlich bzw. so wenig proaktiv was Personalmanagment angeht, so dass sie Nachweise haben wollen.
Da reicht es nicht, dass ein Vorgesetzter / Referatsleiter oder Abteilungsleiter diese Wechselwilligkeit bescheinigt.

FearOfTheDuck

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Antw:Stufenanpassung nach Einstellung
« Antwort #8 am: 12.05.2024 20:34 »
Da du Stufe 3 bereits bekommen hast, kannst du einen Haken an deine Gedanken zur einschlägigen Berufserfahrung machen. Das Maximum wäre da bereits erreicht.

Du könntest schauen, ob der AG außertariflich bezahlen darf und will. Aber da sehe ich auch den 16.5. "gängiger".

troubleshooting

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Antw:Stufenanpassung nach Einstellung
« Antwort #9 am: 13.05.2024 08:04 »
Also wäre meine einzige Möglichkeit wie @MoinMoin gesagt hat, eine Einladung zum Vorstellungsgespräch vorzulegen um ggf. eine Zulage auszuhandeln? Andere Möglichkeiten wie eine Stufenlaufzeitverkürzung o.Ä. wären nicht möglich? Ich fände es echt schade, wenn man wirklich dazu gezwungen wird sich wo anders zu bewerben, obwohl man bei sich (bis aufs montäre) super zufrieden ist.

Allein eine Einladung zum Gespräche reicht vielen AG nicht. Mein Ex-AG zB wollte immer eine konkrete Jobzusage und dann sollte noch eine Vergleichbarkeit (Tätigkeiten+Entgelt) hergestellt werden. Ist völliger Blödsinn, denn wer sich erst die Mühe macht, mit Bewerbung und Vorstellungsgespräch inkl. Vorbereitung dessen, der stößt den "neuen" AG dann auch nicht vor den Kopf, vonwegen: War nur um meinen Noch-AG unter Druck zu setzen.

Grundsätzlich wirst du aber, ums Bewerben -mit oder ohne Jobwechsel- nicht drum herum kommen, wenn du aus der starren Tabelle raus willst.

MoinMoin

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Antw:Stufenanpassung nach Einstellung
« Antwort #10 am: 13.05.2024 08:06 »
Bei mir hat es gereicht, die waren halt etwas perplex, dass ich binnen 24h 3 Einladungen vorweisen konnte, da ging denen halt der A auf Grundeis und das Gremium hat bei der nächsten wöchentlichen Sitzung alles genehmigt.

bei anderen Kollegen, wollten sie durchaus mehr sehen (Zusage) und einige konnten oder wollten dann nicht liefern, die haben dann halt auch keine Zulage bekommen und sind leider geblieben.


Pinky2024

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Antw:Stufenanpassung nach Einstellung
« Antwort #11 am: 23.05.2024 13:17 »
@oedmeister1976: Gibt es schon Neuigkeiten von dir?