Sehr geehrte Mitglieder des Forums,
ich bin Beamter beim Land Brandenburg und freiwillig gesetzlich versichert. Kürzlich wurde ich von meiner Krankenkasse aufgefordert, eine aktuelle Bezügemitteilung vorzulegen, was ich umgehend erledigt habe. Einige Tage später erhielt ich von meiner Krankenkasse eine Mitteilung über den neuen Beitrag zur Krankenversicherung. Dabei ist mir aufgefallen, dass die Inflationsausgleichsprämien in der Berechnung der Beiträge berücksichtigt wurden, obwohl diese steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Daher bin ich überrascht, dass sie in die Berechnung meiner Krankenversicherungsbeiträge einbezogen wurden.
Ich möchte gerne die Expertise des Forums nutzen, um zu klären, ob es sich hierbei um einen Fehler handelt oder ob es spezielle Regelungen gibt, die ich möglicherweise übersehen habe.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Ratschläge.
Mit freundlichen Grüßen