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[BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam

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LehrerBW:
Die GEW schreibt in ihrem Artikel über die Rechtmäßigkeit der Besoldung vom 2.2.23

"Aktuell läuft noch ein Verfahren gegen die Erhöhung der Kostendämpfungspauschale. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte zunächst die Rechtswidrigkeit der Erhöhung festgestellt. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat diese Entscheidung dagegen aufgehoben und die Anhebung der Kostendämpfungspauschale für rechtmäßig erklärt. Nun liegt das Verfahren zur abschließenden Entscheidung beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG). Wann hier ein Urteil erfolgen wird, ist noch nicht absehbar.
GEW-Mitglieder können deshalb weiter Widerspruch gegen entsprechende Beihilfebescheide einlegen, auch wenn die Erfolgsaussichten nach der VGH-Entscheidung wohl eher dürftig sind. Wichtig ist, dass Widerspruch gegen jeden einzelnen Beihilfebescheid eingelegt werden muss, in dem die Kostendämpfungspauschale ausgebracht ist."

https://www.gew-bw.de/aktuelles/detailseite/rechtmaessigkeit-der-besoldungsreform-wird-geprueft-widersprueche-nicht-notwendig

Gestern nun wurde vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig abschließend festgestellt, dass die Kostendämpfungspauschale unwirksam ist. Mein großer Dank gilt dem Kläger. Die Verbände haben ja mal wieder nichts getan außer halt wie die GEW mit schlechten Erfolgsaussichten geunkt.

https://www.bverwg.de/de/pm/2024/11

Reicht es nun Widerspruch einzulegen selbst wenn die einmonatige Einspruchsfrist gegen den entsprechenden Kostendämpfungsbescheid der Beihilfe schon abgelaufen ist?
Da die Kostendämpfungspauschale nun unwirksam ist...inwieweit ist dies nun rechtlich rückwirkend relevant?

Goldene Vier:
Der Bescheid dürfte rechtswidrig aber wirksam sein. Insoweit käme eine Rücknahme nur nach den maßgeblichen Regelungen, wahrscheinlich §48 VwVfG, in Betracht.

Bei der Ermessensausübung darf der Antragsgegner nach gefestigter Rechtsprechung jedoch berücksichtigen, ob seitens der Antragsteller ein Rechtsbehelfsverfahren durchgeführt wurde.

Ist dies unterblieben kann der Antragsgegner sein Ermessen  dergestalt ausüben, dass er eine Rücknahme des rechtswidrigen Bescheides ablehnt.

Versuch:
Ich habe die letzten Jahre Widerspruch gegen die Kostendämpfungspauschale eingelegt.
Was gibt es nun zurück?
Die komplette Kostendämpfungspauschale oder der Differenzbetrag zu den davor?

LehrerBW:
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/150180/Regelung-zu-Gesundheitskosten-fuer-Beamte-in-Baden-Wuerttemberg-unwirksam

Mal gespannt sich GEW und BBW mal äußern 🤔

Ozymandias:
Die GEW BW hat immerhin schon länger den Widerspruch empfohlen.

So wie ich es jetzt gelesen habe, hätte man die Kostendämpfungspauschale schon länger nicht mehr bezahlen müssen. Aber die Regierung wird da schnell reagieren und ein ordentliches Gesetz mit vermutlich den fast gleichen Beträgen vom Parlament absegnen lassen.

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