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[BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam

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freundlicherauslaender:

--- Zitat von: Versuch am 13.02.2025 20:22 ---Dur letzten beiden Jahre wurde der Widerspruch übrigens nicht bestätigt.

--- End quote ---

Mein Widerspruch vom letzten Jahr wurde auch nie beantwortet oder bestätigt.

In diesem Jahr habe ich meinen ersten Beihilfeantrag gestellt und wurde natürlich von der Kostendämpfungspauschale getroffen.

Mir ist nicht klar, ob es sinnvoll ist, nach der Gesetzesänderung erneut Einspruch einzulegen. Das BBW ist von der Umsetzung enttäuscht. Was nun?

Ozymandias:
Nach der Gesetzesänderung macht es keinen Sinn mehr Widerspruch wegen der fehlenden Gesetzesgrundlage einzulegen.

Das Problem des Alimentationsniveau bleibt, so auch im neuen Widerspruch für 2025:


--- Zitat ---Aus meiner Sicht bestehen aber auch aus dem Gebot der amtsangemessenen Besoldung inhaltliche Bedenken gegen die Kostendämpfungspauschale.
--- End quote ---

Bei der Berechnung der 115% für die Alimentation bleibt die Kostendämpfungspauschale nämlich unberücksichtigt. 
Im Widerspruch gegen die Alimentation kann man die Kostendämpfungspauschale dann eventuell gar nicht mehr geltend machen, da man sie bereits gezahlt hat.

Deshalb muss  man evtl. 2 Verfahren führen.
Wobei es hier aber teilweise um Peanuts geht. Im Zweifel lässt man die Kostendämpfungspauschale halt weg und konzentriert sich auf die Alimentation, wo es um mehr geht.

Versuch:

--- Zitat von: Ozymandias am 14.02.2025 17:40 ---Nach der Gesetzesänderung macht es keinen Sinn mehr Widerspruch wegen der fehlenden Gesetzesgrundlage einzulegen.

Das Problem des Alimentationsniveau bleibt, so auch im neuen Widerspruch für 2025:


--- Zitat ---Aus meiner Sicht bestehen aber auch aus dem Gebot der amtsangemessenen Besoldung inhaltliche Bedenken gegen die Kostendämpfungspauschale.
--- End quote ---

Bei der Berechnung der 115% für die Alimentation bleibt die Kostendämpfungspauschale nämlich unberücksichtigt. 
Im Widerspruch gegen die Alimentation kann man die Kostendämpfungspauschale dann eventuell gar nicht mehr geltend machen, da man sie bereits gezahlt hat.

Deshalb muss  man evtl. 2 Verfahren führen.
Wobei es hier aber teilweise um Peanuts geht. Im Zweifel lässt man die Kostendämpfungspauschale halt weg und konzentriert sich auf die Alimentation, wo es um mehr geht.

--- End quote ---
Mein Widerspruch 2025 würde ruhend gestellt

Ozymandias:
Ok, gut zu wissen.
Wie gesagt sehe ich die Chancen ab 2025 für eher geringer. Aber wenn es ruht, hat man auch keinen Nachteil.

hschid:
Hallo zusammen,
bekam die Tage meine Beihilfebescheid für 2024 zugestellt. Darin erklärte ich den Widerspruch zur Kostendämpfungspauschale ein. Leider wurde die Kostendämpfungspauschale wiederum abgezogen und im Bescheid wurde zum Widerspruch kein Bezug genommen. Es besteht hierzu die Möglichkeit innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen. Macht es Sinn dies zu tun oder denkt Ihr, der Käse ist durch?

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