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Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam

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SpeedyG:

--- Zitat von: hschid am 18.02.2025 15:15 ---Hallo zusammen,
bekam die Tage meine Beihilfebescheid für 2024 zugestellt. Darin erklärte ich den Widerspruch zur Kostendämpfungspauschale ein. Leider wurde die Kostendämpfungspauschale wiederum abgezogen und im Bescheid wurde zum Widerspruch kein Bezug genommen. Es besteht hierzu die Möglichkeit innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen. Macht es Sinn dies zu tun oder denkt Ihr, der Käse ist durch?

--- End quote ---

Natürlich musst du gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Gegen was hast du vorher Widerspruch eingelegt?

ebbo:
Der KVBW stellt Widersprüche aufgrund bereits anhängiger Gerichtsverfahren automatisch ruhend.

hschid:

--- Zitat von: SpeedyG am 18.02.2025 16:32 ---
--- Zitat von: hschid am 18.02.2025 15:15 ---Hallo zusammen,
bekam die Tage meine Beihilfebescheid für 2024 zugestellt. Darin erklärte ich den Widerspruch zur Kostendämpfungspauschale ein. Leider wurde die Kostendämpfungspauschale wiederum abgezogen und im Bescheid wurde zum Widerspruch kein Bezug genommen. Es besteht hierzu die Möglichkeit innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen. Macht es Sinn dies zu tun oder denkt Ihr, der Käse ist durch?

--- End quote ---

Natürlich musst du gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Gegen was hast du vorher Widerspruch eingelegt?

--- End quote ---

Hatte beim einreichen des Beihilfescheids direkt mein Widerspruchsschreiben beigelegt. Fand offensichtlich keine Beachtung daher schicke ich die Tage den Widerspruch bezogen auf den letzten Bescheid nochmals an das LBV.

Sleyana:
Als Anwärterin auch jetzt die Kostendämpfungspauschale reingewürgt bekommen. Spannend da sich als Anwärterin die zahlen muss, aber ein A7 Beamter bei vollen Bezügen nicht. Verdient ja nur grob das Doppelte…

Versuch:

--- Zitat von: Sleyana am 25.02.2025 01:18 ---Als Anwärterin auch jetzt die Kostendämpfungspauschale reingewürgt bekommen. Spannend da sich als Anwärterin die zahlen muss, aber ein A7 Beamter bei vollen Bezügen nicht. Verdient ja nur grob das Doppelte…

--- End quote ---
Warum muss ein A7 Beamter nicht zahlen?

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