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Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam

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friedrich12:
Hat schon jemand einen Widerspruchsbescheid erhalten, seit das Reparaturgesetz in Kraft getreten ist?

Ich habe zu meinem Widerspruch im September 2024 vom KVBW nur ein allgemeines Schreiben erhalten, in dem es hieß, man wolle die Urteilsgründe und eine Evaluation des Minsteriums für Finanzen abwarten.

1000Baht:
Widerspruchsbescheid nicht, aber vom LBV kam Anfang Februar 2025 das:

Sehr geehrter Herr XXXXXX,

wir bestätigen den Eingang Ihres Widerspruchs.

Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2025/2026 vom 17. Dezember 2024 (GBl. 2024, Nr. 114)
hat der Landesgesetzgeber die Rechtsgrundlage für die bisher in der Beihilfeverordnung geregelte Kostendämpfungspauschale rückwirkend und inhaltsgleich in § 78 Absatz 2a Landesbeamtengesetz (LBG) geregelt.
Aufgrund bereits anhängiger Gerichtsverfahren, die auch die Rechtmäßigkeit der Kostendämpfungspauschale auf Grundlage der Regelung in § 78 Absatz 2a LBG betreffen, wird Ihr
Widerspruch ruhend gestellt.
Sobald die Verfahren abgeschlossen sind, kommen wir aktiv auf Ihren Widerspruch zurück.
Wir bitten Sie, von schriftlichen oder telefonischen Anfragen zum Stand des Verfahrens abzusehen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Landesamt für Besoldung und
Versorgung Baden-Württemberg

ProfDrKlettmann:
Wie lange soll man bei dieser Angelegenheit auf sein Geld warten???

freundlicherauslaender:
Auch ich habe die gleiche Benachrichtigung wie @1000Baht nach einem Jahr erhalten. Dieses Jahr wurde die Pauschale natürlich wieder abgezogen. Sollte ein neuer Widerspruch eingereicht werden oder ist der erste ausreichend?

Ozymandias:
Im Prinzip jedes Mal wenn diese abgezogen wird.
Kann je nach Rechnungshöhe auch in mehreren Bescheiden abgezogen werden.

Seit der Gesetzesänderung sehe ich da aber nur noch wenig Chancen. Höchstens in Verbindung mit der amtsangemessenen Alimentation.

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