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Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
AlxN:
Es mögen zwei unterschiedliche Gebiete sein (Beihilfe und Besoldung) aber dennoch regelt alles einseitig der Besoldungsgesetzgeber. Die Vergewisserung in Richtung absoluter Alimentationsschutz sollte daher schon stattfinden, finde ich. Aber was will man von einem Gesetzgeber schon erwarten, der diese Grenze Centgenau ausrechnet und dazu außerdem das Einkommen des Partners anrechnet um sich aus diesem Schutzbereich herauszumanövrieren...
1000Baht:
--- Zitat von: Ozymandias am 07.08.2025 17:41 ---1. Die durch den Landesgesetzgeber in § 78 Abs. 2a LBG im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2025/2026 mit Rückwirkung ab dem Haushaltsjahr 2013 geregelte Kostendämpfungspauschale verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot.
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001616228
Warum überrascht mich diese Entscheidung nicht? Passt in das Gesamtbild, wie sich die Gesetzgeber verhalten und scheinbar auch dürfen!
--- End quote ---
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