Autor Thema: [BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam  (Read 38351 times)

moreuslaudatio

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Antw:[BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
« Antwort #45 am: 28.06.2024 10:28 »
Off topic, sind eure Juli Bezüge auch noch nicht da?

LehrerBW

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Antw:[BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
« Antwort #46 am: 28.06.2024 10:54 »
Off topic, sind eure Juli Bezüge auch noch nicht da?

Waren heute Morgen um halb 9e da.

Taigawolf

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Antw:[BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
« Antwort #47 am: 28.06.2024 11:18 »
"Daher kann auch die Einhaltung des Gesetzesvorbehalts bei der Einführung oder Änderung einer Kostendämpfungspauschale nicht da von abhängen, ob die Kostendämpfungspauschale in voller Höhe oder mit dem jeweiligen Erhöhungsbetrag als nur "geringfügig" anzusehen wäre. Dies gilt umso mehr, als angesichts erfolgreicher Klagen von Beamten auf Feststellung mangelnder Amtsangemessenheit ihrer Alimentation nicht mehr selbstver ständlich davon ausgegangen werden kann, die Alimentation übersteige regel mäßig das nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Besoldungsniveau und enthalte insoweit Spielräume für Kürzungen im Beihilfebereich (so noch BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2003 - 2 C36.02 - BVerwGE 118, 277 <281>)."

"nicht mehr selbstverständlich davon ausgegangen werden kann, die Alimentation übersteige regelmäßig das gebotene Besoldungsniveau"

Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen...

axum705

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Antw:[BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
« Antwort #48 am: 28.06.2024 11:33 »
Das lese und verstehe ich auch so. Mal schauen, wie das die Damen und Herren in Stuttgart interpretieren und dann versuchen zu umgehen...

Ich denke, dass es da mit Blick auf die Vergangenheit bis zum Zeitpunkt einer Neuregelung nicht viel zum umgehen geben wird. Aus meiner Sicht kann man entsprechend der Urteilsbegründung das Einzelfallurteil auf alle Beihilfebescheide übertragen, auf denen die Kostendämpfungspauschale von der gewährten Beihilfe abgezogen wurde, sofern noch keine Bestandskraft eingetreten ist. Ich erwarte aber eine zügige gesetzliche Neuregelung, die natürlich eine "Verböserung" gegenüber der aktuellen Regelung beinhalten könnte. An ein Streichen der KDP wird sicher niemand auch nur im Ansatz denken. Ohne Zwang aus der Judikative wird es keine Verbesserungen der Besoldung geben.

Zitat
"Daher kann auch die Einhaltung des Gesetzesvorbehalts bei der Einführung oder Änderung einer Kostendämpfungspauschale nicht da von abhängen, ob die Kostendämpfungspauschale in voller Höhe oder mit dem jeweiligen Erhöhungsbetrag als nur "geringfügig" anzusehen wäre. Dies gilt umso mehr, als angesichts erfolgreicher Klagen von Beamten auf Feststellung mangelnder Amtsangemessenheit ihrer Alimentation nicht mehr selbstverständlich davon ausgegangen werden kann, die Alimentation übersteige regelmäßig das nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Besoldungsniveau und enthalte insoweit Spielräume für Kürzungen im Beihilfebereich (so noch BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2003 - 2 C36.02 - BVerwGE 118, 277 <281>)."

Wie bestellt, so erhalten. Ich denke, würde analog zu Hessen oder Sachsen die Landesregierung einsehen, dass die Besoldung viel zu niedrig ist und entsprechend durch zusätzliche Erhöhungen über ALLE Besoldungsgruppen handeln, würden sich viele Themen schnell in Luft auflösen. Man denke nur an den Familienergänzungszuschlag oder die besoldungsgruppenabhängige Erhöhungen der Kinderzuschläge und die damit einhergehende Komplexität und Rechtsunsicherheit. Man stelle sich nur vor, dass tatsächlich irgendwann mal ein Gericht entscheiden sollte, die Zuschlagsorgien ebnen das Abstandsgebot ein...

LehrerBW

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Antw:[BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
« Antwort #49 am: 28.06.2024 12:09 »
Der Richterbund BW klagt schon gegen das 4 Säulen Unrecht.
Richtig ätzend fand ich, dass der Rosenberger die Streichung der untersten Besoldungsgruppen und die besoldungsgruppenabhängige Zuschlagsorgie um die Grundalimentation herzustellen regelrecht abgefeiert hat.
In regelrechter Bücklingsmanier 🤮

Ozymandias

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Antw:[BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
« Antwort #50 am: 02.07.2024 17:11 »
Zitat
Über diesen Einzelfall hinaus wurde § 15 Abs. 1 Satz 5 der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg vom Bundesverwaltungsgericht nicht allgemein aufgehoben oder für unwirksam erklärt.

Sagt die Urteilsbegründung nicht genau das Gegenteil?
Mittlerweile kann man fast von einem Axiom reden, wenn eine Regierung von einem Einzelfall spricht, folgt danach Biegung der Wahrheit, um es freundlich auszudrücken.

KVBW hat fast 1:1 im Newsletter davon berichtet:

Zitat
mit Urteil vom 21. März 2024, Az. 5 C 5.22, hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in einem Einzelfall entschieden, dass die Regelung zur beihilferechtlichen Kostendämpfungspauschale in Baden-Württemberg (§ 15 Absatz 1 Satz 5 der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg - BVO) unwirksam ist. Der Grund: Es gibt keine hinreichend bestimmte gesetzliche Ermächtigung. Dabei hat das BVerwG die Regelung in Baden-Württemberg nicht allgemein für unwirksam erklärt.

Die Entscheidung des Gerichtes bewirkt nicht, dass die betreffende Regelung ab sofort nicht mehr anzuwenden ist. Die Beihilfestellen sind in ihrem Verwaltungshandeln an die BVO und die einschlägigen Rechtsgrundlagen gebunden.

Zwischenzeitlich liegt der Entscheidungswortlaut vor. Die schriftlichen Urteilsgründe werden vom Ministerium für Finanzen ausgewertet und die Auswirkungen über den Einzelfall hinaus für alle nach baden-württembergischem Recht beihilfeberechtigten Personen sowie für anhängige Widersprüche bewertet. Dabei steht im Vordergrund, wie eine rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.

Erst danach kann der KVBW sachgerecht über bereits eingelegte und noch eingehende Widersprüche entscheiden. Die anhängigen Rechtsbehelfe werden von uns von Amts wegen weiterbearbeitet. Sie helfen uns sehr, wenn Sie bis dahin von Sachstandsanfragen absehen.
Vielen Dank!

Zerot

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Antw:[BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
« Antwort #51 am: 05.07.2024 10:02 »
Der Richterbund BW klagt schon gegen das 4 Säulen Unrecht.
Richtig ätzend fand ich, dass der Rosenberger die Streichung der untersten Besoldungsgruppen und die besoldungsgruppenabhängige Zuschlagsorgie um die Grundalimentation herzustellen regelrecht abgefeiert hat.
In regelrechter Bücklingsmanier 🤮

Gibts da schon was neues? Hat jemand News hierzu? Konnte leider auf der Homepage vom Richterbund nichts finden

LehrerBW

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Antw:[BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
« Antwort #52 am: 05.07.2024 10:42 »
Der Richterbund BW klagt schon gegen das 4 Säulen Unrecht.
Richtig ätzend fand ich, dass der Rosenberger die Streichung der untersten Besoldungsgruppen und die besoldungsgruppenabhängige Zuschlagsorgie um die Grundalimentation herzustellen regelrecht abgefeiert hat.
In regelrechter Bücklingsmanier 🤮

Gibts da schon was neues? Hat jemand News hierzu? Konnte leider auf der Homepage vom Richterbund nichts finden

Es gab die Stellungnahme vom letzten Mai
https://www.drb.de/positionen/stellungnahmen/stellungnahme/news/5-2023

Und die Aussage von BBW, GEW und VBE dass dagegen seitens des DRB BW geklagt sowie des LBVs und Finanzministeriums, dass wegen der Klage Widersprüche automatisch ruhegestellt werden.
Seither gibt’s nichts Neues 🤷‍♂️
Für mich liegt im 4 Säulen Modell die Wurzel allen Übels da man seitens des BBW es ohne Protest hingenommen hat, dass wesentliche Teile der Besoldung über abschmelzende Zuschläge gewährt wird.
Dann muss man sich nicht wundern wenn sie das jetzt wieder mit dem gleichen Schema beim Partnereinkommen versuchen 😡




Der Obelix

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Antw:[BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
« Antwort #54 am: 18.07.2024 09:57 »
Noch ein kleines Bonbon für die Hamburger Beamtinnen und Beamten:

Während der allgemeine Lohn (NLI) von 2009-2024 um 56,8 % gestiegen ist, ist die Besoldung von Euch um 36,47 % gestiegen ( A 11 ). Der Nominallohnindex ist als Indikator allgemein anerkannt und als statistischer Faktor nutzbar.

Ihr liegt also nur ca 20% hinter der allgemeinen Lohnentwicklung zurück.

Die aktuelle A11 Besoldung EIngangsstufe müsste also um 728 € monatlich steigen, damit man zumindest mit der allgemeinen Lohnentwicklung mithält.

728€ jeden Monat. Bitte belegt mir dass ich mich da irgendwie verrechnet habe da ich es nicht glauben kann....

LehrerBW

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Antw:[BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
« Antwort #55 am: 18.07.2024 12:03 »
Hamburg hat jetzt hiermit ja nichts zutun 🤔

Ozymandias

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Antw:[BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
« Antwort #56 am: 18.07.2024 16:23 »

MrPlatin96

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Antw:[BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
« Antwort #57 am: 18.07.2024 16:46 »
Kann es sein, dass bei der Anfrage der FDP ein Fehler drin ist?
Das Urteil wurde doch im März 2024 gefällt ?

Ozymandias

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Antw:[BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
« Antwort #58 am: 18.07.2024 16:51 »
Kann es sein, dass bei der Anfrage der FDP ein Fehler drin ist?
Das Urteil wurde doch im März 2024 gefällt ?

Ja, da hat man sich wohl verschrieben. Das Urteil wurde aber erst jetzt veröffentlicht.

LehrerBW

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