Das lese und verstehe ich auch so. Mal schauen, wie das die Damen und Herren in Stuttgart interpretieren und dann versuchen zu umgehen...
Ich denke, dass es da mit Blick auf die Vergangenheit bis zum Zeitpunkt einer Neuregelung nicht viel zum umgehen geben wird. Aus meiner Sicht kann man entsprechend der Urteilsbegründung das Einzelfallurteil auf alle Beihilfebescheide übertragen, auf denen die Kostendämpfungspauschale von der gewährten Beihilfe abgezogen wurde, sofern noch keine Bestandskraft eingetreten ist. Ich erwarte aber eine zügige gesetzliche Neuregelung, die natürlich eine "Verböserung" gegenüber der aktuellen Regelung beinhalten könnte. An ein Streichen der KDP wird sicher niemand auch nur im Ansatz denken. Ohne Zwang aus der Judikative wird es keine Verbesserungen der Besoldung geben.
"Daher kann auch die Einhaltung des Gesetzesvorbehalts bei der Einführung oder Änderung einer Kostendämpfungspauschale nicht da von abhängen, ob die Kostendämpfungspauschale in voller Höhe oder mit dem jeweiligen Erhöhungsbetrag als nur "geringfügig" anzusehen wäre. Dies gilt umso mehr, als angesichts erfolgreicher Klagen von Beamten auf Feststellung mangelnder Amtsangemessenheit ihrer Alimentation nicht mehr selbstverständlich davon ausgegangen werden kann, die Alimentation übersteige regelmäßig das nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Besoldungsniveau und enthalte insoweit Spielräume für Kürzungen im Beihilfebereich (so noch BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2003 - 2 C36.02 - BVerwGE 118, 277 <281>)."
Wie bestellt, so erhalten. Ich denke, würde analog zu Hessen oder Sachsen die Landesregierung einsehen, dass die Besoldung viel zu niedrig ist und entsprechend durch zusätzliche Erhöhungen über ALLE Besoldungsgruppen handeln, würden sich viele Themen schnell in Luft auflösen. Man denke nur an den Familienergänzungszuschlag oder die besoldungsgruppenabhängige Erhöhungen der Kinderzuschläge und die damit einhergehende Komplexität und Rechtsunsicherheit. Man stelle sich nur vor, dass tatsächlich irgendwann mal ein Gericht entscheiden sollte, die Zuschlagsorgien ebnen das Abstandsgebot ein...