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Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
moreuslaudatio:
Off topic, sind eure Juli Bezüge auch noch nicht da?
LehrerBW:
--- Zitat von: moreuslaudatio am 28.06.2024 10:28 ---Off topic, sind eure Juli Bezüge auch noch nicht da?
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Waren heute Morgen um halb 9e da.
Taigawolf:
--- Zitat von: LehrerBW am 28.06.2024 07:27 ---"Daher kann auch die Einhaltung des Gesetzesvorbehalts bei der Einführung oder Änderung einer Kostendämpfungspauschale nicht da von abhängen, ob die Kostendämpfungspauschale in voller Höhe oder mit dem jeweiligen Erhöhungsbetrag als nur "geringfügig" anzusehen wäre. Dies gilt umso mehr, als angesichts erfolgreicher Klagen von Beamten auf Feststellung mangelnder Amtsangemessenheit ihrer Alimentation nicht mehr selbstver ständlich davon ausgegangen werden kann, die Alimentation übersteige regel mäßig das nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Besoldungsniveau und enthalte insoweit Spielräume für Kürzungen im Beihilfebereich (so noch BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2003 - 2 C36.02 - BVerwGE 118, 277 <281>)."
--- End quote ---
"nicht mehr selbstverständlich davon ausgegangen werden kann, die Alimentation übersteige regelmäßig das gebotene Besoldungsniveau"
Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen...
axum705:
--- Zitat von: Landesdiener am 27.06.2024 15:09 ---Das lese und verstehe ich auch so. Mal schauen, wie das die Damen und Herren in Stuttgart interpretieren und dann versuchen zu umgehen...
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Ich denke, dass es da mit Blick auf die Vergangenheit bis zum Zeitpunkt einer Neuregelung nicht viel zum umgehen geben wird. Aus meiner Sicht kann man entsprechend der Urteilsbegründung das Einzelfallurteil auf alle Beihilfebescheide übertragen, auf denen die Kostendämpfungspauschale von der gewährten Beihilfe abgezogen wurde, sofern noch keine Bestandskraft eingetreten ist. Ich erwarte aber eine zügige gesetzliche Neuregelung, die natürlich eine "Verböserung" gegenüber der aktuellen Regelung beinhalten könnte. An ein Streichen der KDP wird sicher niemand auch nur im Ansatz denken. Ohne Zwang aus der Judikative wird es keine Verbesserungen der Besoldung geben.
--- Zitat ---"Daher kann auch die Einhaltung des Gesetzesvorbehalts bei der Einführung oder Änderung einer Kostendämpfungspauschale nicht da von abhängen, ob die Kostendämpfungspauschale in voller Höhe oder mit dem jeweiligen Erhöhungsbetrag als nur "geringfügig" anzusehen wäre. Dies gilt umso mehr, als angesichts erfolgreicher Klagen von Beamten auf Feststellung mangelnder Amtsangemessenheit ihrer Alimentation nicht mehr selbstverständlich davon ausgegangen werden kann, die Alimentation übersteige regelmäßig das nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Besoldungsniveau und enthalte insoweit Spielräume für Kürzungen im Beihilfebereich (so noch BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2003 - 2 C36.02 - BVerwGE 118, 277 <281>)."
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Wie bestellt, so erhalten. Ich denke, würde analog zu Hessen oder Sachsen die Landesregierung einsehen, dass die Besoldung viel zu niedrig ist und entsprechend durch zusätzliche Erhöhungen über ALLE Besoldungsgruppen handeln, würden sich viele Themen schnell in Luft auflösen. Man denke nur an den Familienergänzungszuschlag oder die besoldungsgruppenabhängige Erhöhungen der Kinderzuschläge und die damit einhergehende Komplexität und Rechtsunsicherheit. Man stelle sich nur vor, dass tatsächlich irgendwann mal ein Gericht entscheiden sollte, die Zuschlagsorgien ebnen das Abstandsgebot ein...
LehrerBW:
Der Richterbund BW klagt schon gegen das 4 Säulen Unrecht.
Richtig ätzend fand ich, dass der Rosenberger die Streichung der untersten Besoldungsgruppen und die besoldungsgruppenabhängige Zuschlagsorgie um die Grundalimentation herzustellen regelrecht abgefeiert hat.
In regelrechter Bücklingsmanier 🤮
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