Autor Thema: [BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam  (Read 41016 times)

LehrerBW

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Die GEW schreibt in ihrem Artikel über die Rechtmäßigkeit der Besoldung vom 2.2.23

"Aktuell läuft noch ein Verfahren gegen die Erhöhung der Kostendämpfungspauschale. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte zunächst die Rechtswidrigkeit der Erhöhung festgestellt. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat diese Entscheidung dagegen aufgehoben und die Anhebung der Kostendämpfungspauschale für rechtmäßig erklärt. Nun liegt das Verfahren zur abschließenden Entscheidung beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG). Wann hier ein Urteil erfolgen wird, ist noch nicht absehbar.
GEW-Mitglieder können deshalb weiter Widerspruch gegen entsprechende Beihilfebescheide einlegen, auch wenn die Erfolgsaussichten nach der VGH-Entscheidung wohl eher dürftig sind. Wichtig ist, dass Widerspruch gegen jeden einzelnen Beihilfebescheid eingelegt werden muss, in dem die Kostendämpfungspauschale ausgebracht ist."

https://www.gew-bw.de/aktuelles/detailseite/rechtmaessigkeit-der-besoldungsreform-wird-geprueft-widersprueche-nicht-notwendig

Gestern nun wurde vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig abschließend festgestellt, dass die Kostendämpfungspauschale unwirksam ist. Mein großer Dank gilt dem Kläger. Die Verbände haben ja mal wieder nichts getan außer halt wie die GEW mit schlechten Erfolgsaussichten geunkt.

https://www.bverwg.de/de/pm/2024/11

Reicht es nun Widerspruch einzulegen selbst wenn die einmonatige Einspruchsfrist gegen den entsprechenden Kostendämpfungsbescheid der Beihilfe schon abgelaufen ist?
Da die Kostendämpfungspauschale nun unwirksam ist...inwieweit ist dies nun rechtlich rückwirkend relevant?


Goldene Vier

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Antw:[BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
« Antwort #1 am: 22.03.2024 11:32 »
Der Bescheid dürfte rechtswidrig aber wirksam sein. Insoweit käme eine Rücknahme nur nach den maßgeblichen Regelungen, wahrscheinlich §48 VwVfG, in Betracht.

Bei der Ermessensausübung darf der Antragsgegner nach gefestigter Rechtsprechung jedoch berücksichtigen, ob seitens der Antragsteller ein Rechtsbehelfsverfahren durchgeführt wurde.

Ist dies unterblieben kann der Antragsgegner sein Ermessen  dergestalt ausüben, dass er eine Rücknahme des rechtswidrigen Bescheides ablehnt.

Versuch

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Antw:[BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
« Antwort #2 am: 22.03.2024 17:09 »
Ich habe die letzten Jahre Widerspruch gegen die Kostendämpfungspauschale eingelegt.
Was gibt es nun zurück?
Die komplette Kostendämpfungspauschale oder der Differenzbetrag zu den davor?


Ozymandias

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Antw:[BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
« Antwort #4 am: 23.03.2024 17:10 »
Die GEW BW hat immerhin schon länger den Widerspruch empfohlen.

So wie ich es jetzt gelesen habe, hätte man die Kostendämpfungspauschale schon länger nicht mehr bezahlen müssen. Aber die Regierung wird da schnell reagieren und ein ordentliches Gesetz mit vermutlich den fast gleichen Beträgen vom Parlament absegnen lassen.

LehrerBW

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Antw:[BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
« Antwort #5 am: 26.03.2024 08:49 »
BBW fordert die ersatzlose Streichung und Rückzahlung der Kostendämpfungspauschale

https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/bbw-fordert-sofortige-abschaffung-der-kostendaempfungspauschale/

Gullliver

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Antw:[BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
« Antwort #6 am: 26.03.2024 11:11 »
Das würde ja bedeuten, dass das Land für 10 Jahre zurückbezahlen müsste?
Könnte für 2024 erklären, dass die Bearbeitungszeiten beim lbv unterirdisch sind, weil sie noch abwarten

Bauernopfer

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Antw:[BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
« Antwort #7 am: 26.03.2024 11:30 »
Das würde ja bedeuten, dass das Land für 10 Jahre zurückbezahlen müsste?
Könnte für 2024 erklären, dass die Bearbeitungszeiten beim lbv unterirdisch sind, weil sie noch abwarten
..."auf Grund eigelegter Widerdprüche"

LehrerBW

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Antw:[BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
« Antwort #8 am: 26.03.2024 11:48 »
Ich vermute, dass es dann so läuft wie mit der abgesenkten Eingangsbesoldung, dass nur die letzten 2-3 Jahre bei den Betroffenen rückerstattet wird.
Nen Hammer wär, wenn es tatsächlich ein neues Gesetz geben würde und die CDU quasi dem grün-roten Beschluss von damals nun in einem Gesetz zustimmen würden.
Ich glaub fast, dass die Kostendämpfungspauschale abgesetzt wird…es gibt sie ja auch nur noch bei uns in RLP.

freundlicherauslaender

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Antw:[BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
« Antwort #9 am: 27.03.2024 09:35 »
Das LBV hat gestern über meinen Beihilfeeintrag entschieden, nach etwa 2 Monaten. Natürlich haben sie die Kostendämpfungspauschale abgezogen.

Soll ich einen Widerspruch schicken, in dem ich darauf hinweise, dass dies nun rechtswidrig ist?  Ich habe noch nie einen geschrieben.

Malkav

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Antw:[BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
« Antwort #10 am: 27.03.2024 09:56 »
Soll ich einen Widerspruch schicken, in dem ich darauf hinweise, dass dies nun rechtswidrig ist?

Ja.

Alphonso

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Antw:[BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
« Antwort #11 am: 27.03.2024 09:59 »
[...]es gibt sie ja auch nur noch bei uns in RLP.

Das ist falsch. In S-H gibt es diese auch noch.

axum705

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Antw:[BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
« Antwort #12 am: 27.03.2024 10:17 »
Ich habe auch noch einen Beihilfebescheid, bei dem die KDP abgezogen und die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist. Ich würde den Widerspruch wie folgt formulieren:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Widerspruch gegen Ihren Beihilfebescheid vom xx.xx.xxxx hinsichtlich des Abzugs der Kostendämpfungspauschale und beantrage, den abgezogenen Betrag in Höhe von xxx,xx € nachzugewähren.

Begründung:
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 21.03.2024 (Az. 5 C 5.22) die Unwirksamkeit des § 15 Abs. 1 Beihilfeverordnung Baden-Württemberg festgestellt. Daher ist der Abzug der Kostendämpfungspauschale im oben bezeichneten Bescheid auf Basis einer rechtswidrigen Rechtsgrundlage erfolgt. Aus diesen Grund ist der abgezogene Betrag der Kostenämpfungspauschale in Höhe von xxx nachzugewähren.


Das müsste so ausreichen, oder? Mit Verwaltungsverfahrensrecht hatte ich zuletzt im Studium Berührung...

ara

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Antw:[BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
« Antwort #13 am: 27.03.2024 15:37 »
Das LBV BW schreibt heute auf seiner Seite:

"Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Kostendämpfungspauschale

Mit Urteil vom 21. März 2024 hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Einzelfall entschieden (Az. 5 C 5.22), dass die Regelung zur beihilferechtlichen Kostendämpfungspauschale in Baden-Württemberg (§ 15 Abs. 1 Satz 5 der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg) unwirksam ist. Der Grund: Es gibt keine hinreichend bestimmte gesetzliche Ermächtigung.

Dem Kläger, einem Professor der Besoldungsgruppe W 3, wurde deshalb mit dem Urteil eine höhere Beihilfe zugesprochen. Über diesen Einzelfall hinaus wurde § 15 Abs. 1 Satz 5 der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg vom Bundesverwaltungsgericht nicht allgemein aufgehoben oder für unwirksam erklärt. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt dem Land noch nicht vor. Sobald sie vorliegt, wird das Ministerium für Finanzen die Urteilsbegründung auswerten und die Auswirkungen über den Einzelfall hinaus für alle beihilfeberechtigten Personen des Landes bewerten.
Dabei steht im Vordergrund, wie eine rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann. Es wird also noch etwas Zeit brauchen, bis mögliche Widersprüche bearbeitet werden können. Denn dafür muss die Urteilsbegründung vorliegen.

Das Landesamt für Besoldung und Versorgung wird dann aktiv auf Widersprüche zurückkommen. Da unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohnehin schon sehr ausgelastet sind, bitten wir, von schriftlichen oder telefonischen Anfragen zum Stand des Verfahrens abzusehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
"

Hier wird es jetzt als Einzelfall beschrieben, diese Darstellung deckt sich nicht mit der bisherigen Berichterstattung.

Und damit ein freudiges "Hallo" in die Runde, nach jahrelangem stillem Mitlesen ist dies mein erster Beitrag in diesem Forum - vielen Dank für all die guten Diskussionen und Informationen!

Ozymandias

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Antw:[BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
« Antwort #14 am: 27.03.2024 15:55 »
Alle Urteile außer vom Bundesverfassungsgericht gelten nur für den Einzelfall. Das ist erst mal so korrekt.

Allerdings liegt natürlich bei allen der gleiche Sachverhalt zu Grunde. Vielleicht schreckt man damit den ein oder anderen davon ab, Widerspruch einzulegen und man rechtfertigt damit auch, jetzt erst mal weiter rechtswidrige Bescheide zu erlassen.

Die GEW BW oder wer auch immer das Verfahren geführt hat, haben sogar einen Fehler gemacht. Den es wurde über den Unterschiedsbetrag geklagt. Da ging es quasi um nichts, dabei hätte die ganze Pauschale seit Jahren nicht erhoben werden dürfen.

Belohnt werden mal wieder nur Querulanten.  ;D