Autor Thema: [BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam  (Read 42457 times)

SpeedyG

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Antw:[BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
« Antwort #15 am: 27.03.2024 19:58 »
Das LBV BW schreibt heute auf seiner Seite:

"Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Kostendämpfungspauschale

Mit Urteil vom 21. März 2024 hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Einzelfall entschieden (Az. 5 C 5.22), dass die Regelung zur beihilferechtlichen Kostendämpfungspauschale in Baden-Württemberg (§ 15 Abs. 1 Satz 5 der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg) unwirksam ist. Der Grund: Es gibt keine hinreichend bestimmte gesetzliche Ermächtigung.

Dem Kläger, einem Professor der Besoldungsgruppe W 3, wurde deshalb mit dem Urteil eine höhere Beihilfe zugesprochen. Über diesen Einzelfall hinaus wurde § 15 Abs. 1 Satz 5 der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg vom Bundesverwaltungsgericht nicht allgemein aufgehoben oder für unwirksam erklärt. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt dem Land noch nicht vor. Sobald sie vorliegt, wird das Ministerium für Finanzen die Urteilsbegründung auswerten und die Auswirkungen über den Einzelfall hinaus für alle beihilfeberechtigten Personen des Landes bewerten.
Dabei steht im Vordergrund, wie eine rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann. Es wird also noch etwas Zeit brauchen, bis mögliche Widersprüche bearbeitet werden können. Denn dafür muss die Urteilsbegründung vorliegen.

Das Landesamt für Besoldung und Versorgung wird dann aktiv auf Widersprüche zurückkommen. Da unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohnehin schon sehr ausgelastet sind, bitten wir, von schriftlichen oder telefonischen Anfragen zum Stand des Verfahrens abzusehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.[/i
]"

Hier wird es jetzt als Einzelfall beschrieben, diese Darstellung deckt sich nicht mit der bisherigen Berichterstattung.

Und damit ein freudiges "Hallo" in die Runde, nach jahrelangem stillem Mitlesen ist dies mein erster Beitrag in diesem Forum - vielen Dank für all die guten Diskussionen und Informationen!

Sonst geht's denen aber noch gut?! Dann sollen sie halt mal Personal einstellen oder wieso müssen wir so lange auf unsere Kostenerstattungen warten?

Jackson1336

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Antw:[BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
« Antwort #16 am: 27.03.2024 20:43 »
Sonst geht's denen aber noch gut?! Dann sollen sie halt mal Personal einstellen oder wieso müssen wir so lange auf unsere Kostenerstattungen warten?

Genau LBV, stellt bitte sofort 50 neue Mitarbeitende ein, damit man das Gerichtsurteil von letzte Woche direkt bearbeiten kann und jeder eine Frage zum Stand des Verfahrens stellen kann....

Immer locker bleiben

Bannockburn

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Antw:[BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
« Antwort #17 am: 28.03.2024 10:58 »
Sonst geht's denen aber noch gut?! Dann sollen sie halt mal Personal einstellen oder wieso müssen wir so lange auf unsere Kostenerstattungen warten?

Die haben dasselbe Problem wie der restliche ÖD: Zu wenig Personal und keinen, der sich auf die Stellen bewirbt. Wegen Dingen wie der Kostendämpfungspauschale ;-)

Bruce Springsteen

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Antw:[BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
« Antwort #18 am: 28.03.2024 12:36 »
Genau LBV, stellt bitte sofort 50 neue Mitarbeitende ein, damit man das Gerichtsurteil von letzte Woche direkt bearbeiten kann und jeder eine Frage zum Stand des Verfahrens stellen kann....
Das hat damit nix zu tun. Die LBV hat ihren Personalschlüssel schon seit Jahren nicht angepasst. Die kommen ja schon seit jeher nicht hinterher.

Ich habe mich 2011 dort beworben und da war schon krasses "Fehlmanagement" ersichtlich...

LehrerBW

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Antw:[BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
« Antwort #19 am: 28.03.2024 16:17 »
In einer mail an die Mitglieder und auf der aktuellen Seite geht der VBE davon aus, dass die Landesregierung keine Rechtsmittel einlegen wird zur Beibehaltung der Pauschale.

https://www.vbe-bw.de/meldung/vbe-und-bbw-fordern-sofortige-abschaffung-der-kostendaempfungspauschale/

"Mit dem Nein zur Kostendämpfungspauschale hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine
weitere Sparmaßnahme aus dem Haushaltsbegleitgesetz 2013/2014 gekippt. Wir gehen davon aus,
dass das Land auf eine Rechtskorrektur zur Beibehaltung der Kostendämpfungspauschale
verzichtet. Die Belastung der Beamtinnen und Beamten sowie der Versorgungsempfängerinnen und
Versorgungsempfänger durch eine solche Regelung ist nicht mehr gerechtfertigt, insbesondere vor
dem Hintergrund, dass in den vergangenen Jahren bereits viele Länder diese Maßnahme
aufgegeben haben. Angesichts der aktuellen Entwicklungen im Beihilferecht und unter
Berücksichtigung der jüngsten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Unwirksamkeit
dieser Regelung gibt es dringenden Handlungsbedarf.!

Bauernopfer

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Antw:[BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
« Antwort #20 am: 28.03.2024 18:39 »
Genau LBV, stellt bitte sofort 50 neue Mitarbeitende ein, damit man das Gerichtsurteil von letzte Woche direkt bearbeiten kann und jeder eine Frage zum Stand des Verfahrens stellen kann....
Das hat damit nix zu tun. Die LBV hat ihren Personalschlüssel schon seit Jahren nicht angepasst. Die kommen ja schon seit jeher nicht hinterher.

Ich habe mich 2011 dort beworben und da war schon krasses "Fehlmanagement" ersichtlich...
Hast du dich damals bei der Landesamt für Besoldung und Versorgung beworben? ;)

Versuch

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Antw:[BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
« Antwort #21 am: 28.03.2024 18:42 »
Genau LBV, stellt bitte sofort 50 neue Mitarbeitende ein, damit man das Gerichtsurteil von letzte Woche direkt bearbeiten kann und jeder eine Frage zum Stand des Verfahrens stellen kann....
Das hat damit nix zu tun. Die LBV hat ihren Personalschlüssel schon seit Jahren nicht angepasst. Die kommen ja schon seit jeher nicht hinterher.

Ich habe mich 2011 dort beworben und da war schon krasses "Fehlmanagement" ersichtlich...
Hast du dich damals bei der Landesamt für Besoldung und Versorgung beworben? ;)

Ernsthaft?
Mich wundert nichts mehr, dass Beamte tlw. einen so miesen Ruf haben...zum Fremdschämen.
Der Inhalt ist deutlich wichtiger als die Form, noch dazu bei sowas banalen...

Bauernopfer

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Antw:[BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
« Antwort #22 am: 28.03.2024 21:59 »
Genau LBV, stellt bitte sofort 50 neue Mitarbeitende ein, damit man das Gerichtsurteil von letzte Woche direkt bearbeiten kann und jeder eine Frage zum Stand des Verfahrens stellen kann....
Das hat damit nix zu tun. Die LBV hat ihren Personalschlüssel schon seit Jahren nicht angepasst. Die kommen ja schon seit jeher nicht hinterher.

Ich habe mich 2011 dort beworben und da war schon krasses "Fehlmanagement" ersichtlich...
Hast du dich damals bei der Landesamt für Besoldung und Versorgung beworben? ;)

Ernsthaft?
Mich wundert nichts mehr, dass Beamte tlw. einen so miesen Ruf haben...zum Fremdschämen.
Der Inhalt ist deutlich wichtiger als die Form, noch dazu bei sowas banalen...
Sorry, aber auch dem Inhalt konnte ich nichts abgewinnen. Als ob das LBV die einzige Landesbehörde mit Personalmangel wäre...

Landesdiener

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Antw:[BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
« Antwort #23 am: 03.04.2024 12:22 »
Ich stelle mir die Frage, ob die Kostendämpfungspauschale nur im Widerspruchs-Fall zurück gezahlt wird oder ob es für alle eine Rückzahlung gibt, wie es zum Beispiel bei der widerrechtlich abgesenkten Eingangsbesoldung der Fall war. Die zweite Option setzt natürlich voraus, dass keine andere Form der Kostendämpfungspauschale eingeführt wird.

frankundfrei

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Antw:[BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
« Antwort #24 am: 03.04.2024 17:01 »
Hi und Danke für die wertvollen Infos.

Verstehe ich das richtig, dass dies die Kostendämpungspauschale allgemein betrifft, alle Besoldungen ? Wenn für die des W3 Professors so war, dass die Grundlage fehlte...dürfte dies doch allgemein gelten.

Und ja, auch meine Frage: auch ohne Widerspruch eingelegt zu haben, müssten die Beihilfestellen das Urteil doch allgemein umsetzen, auch rückwirkend?......oder "Muss" man Einspruch eingelegt haben?

LG, Danke
Frank

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Antw:[BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
« Antwort #25 am: 10.04.2024 13:13 »
Ich stelle mir die Frage, ob die Kostendämpfungspauschale nur im Widerspruchs-Fall zurück gezahlt wird oder ob es für alle eine Rückzahlung gibt, wie es zum Beispiel bei der widerrechtlich abgesenkten Eingangsbesoldung der Fall war. Die zweite Option setzt natürlich voraus, dass keine andere Form der Kostendämpfungspauschale eingeführt wird.

Wenn sie nicht nachzahlen müssen, zahlen sie nicht nach, so einfach ist das. Ich bin auch sehr gespannt, ich glaube noch nicht daran, dass sie tatsächlich wegfallen wird. Wir werden sehen...
Ich habe bisher noch keinen Widerspruch eingelegt, warte jetzt aber zumindest mit dem Einreichen für das aktuelle Jahr noch ein wenig ab, was passieren wird.

Versuch

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Antw:[BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
« Antwort #26 am: 10.04.2024 19:04 »
Ich stelle mir die Frage, ob die Kostendämpfungspauschale nur im Widerspruchs-Fall zurück gezahlt wird oder ob es für alle eine Rückzahlung gibt, wie es zum Beispiel bei der widerrechtlich abgesenkten Eingangsbesoldung der Fall war. Die zweite Option setzt natürlich voraus, dass keine andere Form der Kostendämpfungspauschale eingeführt wird.

Wenn sie nicht nachzahlen müssen, zahlen sie nicht nach, so einfach ist das. Ich bin auch sehr gespannt, ich glaube noch nicht daran, dass sie tatsächlich wegfallen wird. Wir werden sehen...
Ich habe bisher noch keinen Widerspruch eingelegt, warte jetzt aber zumindest mit dem Einreichen für das aktuelle Jahr noch ein wenig ab, was passieren wird.
Frist ist 1 Monat nach bescheid

Bruce Springsteen

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Antw:[BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
« Antwort #27 am: 11.04.2024 10:17 »
Genau LBV, stellt bitte sofort 50 neue Mitarbeitende ein, damit man das Gerichtsurteil von letzte Woche direkt bearbeiten kann und jeder eine Frage zum Stand des Verfahrens stellen kann....
Das hat damit nix zu tun. Die LBV hat ihren Personalschlüssel schon seit Jahren nicht angepasst. Die kommen ja schon seit jeher nicht hinterher.

Ich habe mich 2011 dort beworben und da war schon krasses "Fehlmanagement" ersichtlich...
Hast du dich damals bei der Landesamt für Besoldung und Versorgung beworben? ;)

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Mich wundert nichts mehr, dass Beamte tlw. einen so miesen Ruf haben...zum Fremdschämen.
Der Inhalt ist deutlich wichtiger als die Form, noch dazu bei sowas banalen...
Sorry, aber auch dem Inhalt konnte ich nichts abgewinnen. Als ob das LBV die einzige Landesbehörde mit Personalmangel wäre...
@Bauernopfer: Ich schreibe hier nebenbei in Schnellschrift neben meinen Bescheiden, Kundschaft und Kollegen. Ich bin im Ausländerbereich - da geht alles nur "schnell". Wenn du, geliebter Kollege, dies nicht hast, wovon ich ausgehe und die Grammatik komplett einhalten kannst, sei es Dir gegönnt. Beim Bund sagten wir zu solchen Leuten, die gerne wegen banalen Dingen wie Anzugsordnung (irgendwo war immer ein Knopf auf), dass jene nur "Anzug könnten" - eben weil sie nichts anderes können. Muss jeder seine Gewichtigkeit anders def. Aber ich schweife ab..

Zum "Inhalt": ich hatte zum damaligen Zeitpunkt an die 50 Bewerbungsgespräche innerhalb von 3 Jahren erlebt. Der/die Landesamt für Besoldung war nur ein mickriger Teil vom Ganzen. Schon damals merkte man deren Personalnot, bei anderen war es überhaupt noch nicht ersichtlich. Nur darum geht es. Der Zustand jetzt, den jetzt gefühlt alle inne haben, war nur bei jenen mit als erstes erlebbar. Aus internen Berichten weiß ich, dass sich da - im Gegensatz zu anderen - so schnell nix ändern wird. Ob dir das jetzt jetzt "Inhaltlich" passt.. entscheide selbst.

Schreib ich sonst nie, aber nur für Dich, lieber/liebes/geliebte Bauernopfer: Fehler kannst behalten, Danke für die Aufmerksamkeit.

Poincare

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Antw:[BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
« Antwort #28 am: 15.04.2024 09:30 »
Ich stelle mir die Frage, ob die Kostendämpfungspauschale nur im Widerspruchs-Fall zurück gezahlt wird oder ob es für alle eine Rückzahlung gibt, wie es zum Beispiel bei der widerrechtlich abgesenkten Eingangsbesoldung der Fall war. Die zweite Option setzt natürlich voraus, dass keine andere Form der Kostendämpfungspauschale eingeführt wird.

Wenn sie nicht nachzahlen müssen, zahlen sie nicht nach, so einfach ist das. Ich bin auch sehr gespannt, ich glaube noch nicht daran, dass sie tatsächlich wegfallen wird. Wir werden sehen...
Ich habe bisher noch keinen Widerspruch eingelegt, warte jetzt aber zumindest mit dem Einreichen für das aktuelle Jahr noch ein wenig ab, was passieren wird.
Frist ist 1 Monat nach bescheid

Sorry, das war missverständlich. Ich warte mit dem Einreichen von Belegen, für 2024 ist bei mir noch kein Bescheid ergangen. Wenn die Kostendämpfung unrechtmäßig war, könnte ja eine Rückzahlung theoretisch auch ohne Widerspruch erfolgen. Aber das müsste man ja auch rechtfertigen, daher glaube ich nicht daran.

Ozymandias

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Antw:[BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
« Antwort #29 am: 15.04.2024 10:32 »
Die Vorgehensweise kann aber nach hinten losgehen, wenn das Gesetz geändert wird.
Die KD ist derzeit quasi nur unwirksam, da per Verordnung geregelt ist.

Nach Urteilsveröffentlichung kann das innerhalb von einer Woche geändert werden, so zb beim keez geschehen.