Hätte denn hier jemand Interesse für den Fall der Fälle eine Sammelklage zu starten, falls das überhaupt in Frage kommt?
Oder lohnt sich der Aufwand bei den paar Kröten nicht, wenn der Geldwerte Anspruch ohnehin über die amtsangemessene Alimentation bzw. den Widerspruch gegen diese geltend gemacht werden kann?
Soweit ich mich erinnern kann, gibt es ja keine Möglichkeit für den Besoldungsgesetzgeber eine Kostendämpfungspauschale zu erheben, oder andere Einschnitte vorzunehmen, wenn man nicht mal die 115% Grenze reißt, sozusagen..