Autor Thema: [BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam  (Read 59183 times)

Poincare

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Antw:[BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
« Antwort #75 am: 04.09.2024 15:57 »
Weiß nicht, ob das alle schon gesehen haben, aber das LBV hat eine Meldung zur Verkürzung der Bearbeitungszeit veröffentlicht vor einigen Tagen: https://lbv.landbw.de/-/beihilfe-so-verk%C3%BCrzen-sie-ihre-bearbeitungszeit-1

Das hilft natürlich den meisten kaum weiter, da das nur Hinweise auf die eh schon logischen Vorgehensweisen sind, aber am Ende gibt es auch noch einen Absatz zu "Direktabrechnung mit stationären Einrichtungen" - meine mich zu erinnern, hier mal gelesen zu haben, dass das bisher kaum einer nutzt, daher vielleicht für manche interessant.
Damit muß aber auch die stationäre Einrichtung einverstanden sein und das ist nicht selbstverständlich.

Selbst öffentliche Kliniken im Land haben darauf keine Lust. Aber meine Klinikrechnungen wurden bisher immer in wenigen Tagen erstattet, ich musste dafür auf jeden Fall noch nie in Vorleistung gehen (seit 2020).


LehrerBW

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Antw:[BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
« Antwort #77 am: 18.09.2024 10:05 »
Neue Info vom BBW:
https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/bbw-enttaeuscht-von-umsetzung-der-vorgaben-des-bundesverwaltungsgerichts/

Wenn das echt kommt, dann trete ich aus der CDU aus
Spür jetzt schon ein leichtes Kratzen im Hals

Fluppe

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Antw:[BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
« Antwort #78 am: 18.09.2024 11:48 »
Hier die entsprechende Info des LBV: klick

SpeedyG

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Antw:[BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
« Antwort #79 am: 18.09.2024 13:51 »
Die Kostendämpfungspauschale wurde zudem seit dem Jahr 2013 nicht mehr erhöht, die Beihilfeausgaben sind hingegen im Jahr 2023 im Vergleich zum Jahr 2013 um rund 727 Millionen Euro höher.

Sind die noch ganz sauber?! Jegliche Zulagen wie z. B. die Polizeizulage wurden ebenfalls nicht erhöht. Darüber redet aber niemand vom LBV.

Ozymandias

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Antw:[BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
« Antwort #80 am: 18.09.2024 15:24 »
Wie soll die Rückwirkung funktionieren?

Baden-Württemberg hat keinen besonders gute Historie mit ihren Haushaltsbegleitungsgesetzen vor Gericht.
BVerfG hat die Eingangsbesoldung kassiert und und und.

Hier scheint man mal wieder eine verfassungswidrige Regelung und Bestandskraft durchsetzen zu wollen. Am Ende gewinnen vielleicht 10 Leute die letzte Instanz und bekommen ihre paar Kröten zurück. Der Rest ist dann vorzeitig bestandskräftig geworden.

Für 2024 bekommt man es vielleicht noch mit unechter Rückwirkung hin.
Für alle Jahre davor eher nicht. Bin aber auch kein Rückwirkungsverfassungsexperte. Aber Gesetze in 2013 sollte der Gesetzgeber nicht mehr rückwirkend ändern können.

LehrerBW

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Antw:[BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
« Antwort #81 am: 19.09.2024 07:56 »
Unser Land ist unter grün-rot zum Saftladen verkommen.
Wenn jetzt da die CDU noch mitmacht und diese unselige Gesetzgebung stützt, dann weiß ich nicht mehr, wem man als Beamter noch vertrauen kann.

Malkav

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Antw:[BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
« Antwort #82 am: 19.09.2024 08:09 »
Unser Land ist unter grün-rot zum Saftladen verkommen.
Wenn jetzt da die CDU noch mitmacht und diese unselige Gesetzgebung stützt, dann weiß ich nicht mehr, wem man als Beamter noch vertrauen kann.

Ich finde es immer irritierend, wenn Kolleginnen und Kollegen ernsthaft auf die jeweilige Opposition hoffen.

Man muss sich doch nur anschauen, was die jeweils anderen Landesverbände der jeweiligen Partei machen, wenn Sie in Regierungsverantwortung kommen. Jede demokratische Partei trägt in irgendeinem Bundesland Regierungsverantwortung und hat solchen Schwachsinn (extrem erhöhte leistungslose Bezügebestandteile, Anrechnug von teils fiktiven Partnereinkommen etc.) bereits mitbeschlossen. Es hat halt kein einziger Poltiker ein Interesse an signifikant höheren Personalausgaben. Das Geld will man als Politiker je nach Coleur lieber den Reichen nicht nehmen, den Bedürftigen geben oder für ganz andere politische Projekte nutzen.

Außerhalb der Verfassungs-/Verwaltungsgerichte hat das Berufsbeamtentum halt keine wirklichen Freunde.

axum705

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Antw:[BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
« Antwort #83 am: 17.10.2024 10:13 »
Es ist soweit: Übers Haushaltsbegleitgesetz 2025/2016 wird die Kostendämpfungspauschale ins Landesbeamtengesetz aufgenommen, und zwar wie angekündigt rückwirkend zum 01.01.2013. Hier die Begründung:
Zitat
Mit der Kostendämpfungspauschale wird die Beihilfe für jedes Kalenderjahr gekürzt, in dem beihilfefähige Aufwendungen in Rechnungen gestellt sind. Die Kostendämpfungspauschale ist bisher in § 15 Absatz 1 der Beihilfeverordnung geregelt. Durch die Gesetzesänderung wird mit einem neuen § 78 Absatz 2a des Landesbeamtengesetzes (LBG) eine rechtssichere Rechtsgrundlage für die Kostendämpfungspauschale geschaffen. Einzelne Ausnahmen vom Abzug der Kostendämpfungspauschale werden im neuen § 78 Absatz 2a Satz 6 LBG ebenfalls gesetzlich geregelt. Zudem wird eine Ermächtigungsgrundlage in § 78 Absatz 2a Satz 7 LBG geschaffen, auf deren Grundlage die bisherigen Ausnahmen in der Beihilfeverordnung rechtssicher geregelt werden.
Die Gesetzesänderung gilt nicht nur für neu entstehende beihilfefähige Aufwendungen. Sie erfolgt auch rückwirkend bis zum 1. Januar 2013 und dient der Umsetzung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. März 2024 (5 C 5.22). Der Landesgesetzgeber regelt durch die zeitlich gestaffelten Änderungen des LBG die materielle Rechtslage bei der Kostendämpfungspauschale so, wie sie seit dem Haushaltsbegleitgesetz 2013/14 und den kleineren Folgeänderungen bestand.

Man kann daher davon ausgehen, dass die bestehenden Widersprüche von LBV und KVBW abgewiesen werden. Der Städtetag BW gibt hierzu folgende weitere Erläuterung:
Zitat
Teilweise haben Berufsverbände Bedenken angemeldet, ob der geplante Weg zur rückwirkenden Verankerung der Kostendämpfungspauschale im Landesbeamtengesetz einer rechtlichen Überprüfung standhalten kann. Sie verweisen darauf, dass das Bundesverwaltungsgericht in seiner Urteilsbegründung darauf hingewiesen habe, dass eine ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage fehle, die auch nicht nachträglich geschaffen werden könne (Rn 25). Allerdings verweist das Bundesverwaltungsgericht in seiner Begründung dieser Ansicht auf BVerwG 2 C 18.21, Urteil vom 20. April 2023, wo es darum geht, dass das nachträgliche Inkrafttreten einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage eine Rechtsverordnung nicht heilt, die zuvor auf eine unzureichende Grundlage gestützt worden ist. Das Land wählt aber nun den Weg einer gesetzlichen Regelung und nicht einer erneuten Verordnung.

Zudem wird wieder die Flickschusterei kritisiert. Dem Land mangele es beim Beamten- und Besoldungsrecht an strategischem Vorausdenken. Es müsse dringend einen langfristigen und zukunftsorientierten Ansatz verfolgen, damit die Rahmenbedingungen des Beamtentums wettbewerbsfähig blieben.

Versuch

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Antw:[BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
« Antwort #84 am: 17.10.2024 16:28 »
Geht das rückwirkend?

Selbst für 2024 finde ich geht das nicht

AlxN

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Antw:[BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
« Antwort #85 am: 17.10.2024 23:40 »
Hätte denn hier jemand Interesse für den Fall der Fälle eine Sammelklage zu starten, falls das überhaupt in Frage kommt?

Oder lohnt sich der Aufwand bei den paar Kröten nicht, wenn der Geldwerte Anspruch ohnehin über die amtsangemessene Alimentation bzw. den Widerspruch gegen diese geltend gemacht werden kann?

Soweit ich mich erinnern kann, gibt es ja keine Möglichkeit für den Besoldungsgesetzgeber eine Kostendämpfungspauschale zu erheben, oder andere Einschnitte vorzunehmen, wenn man nicht mal die 115% Grenze reißt, sozusagen..

Sasaeng

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Bauernopfer

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Antw:[BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
« Antwort #87 am: 14.11.2024 15:01 »
Weiß nicht, ob das alle schon gesehen haben, aber das LBV hat eine Meldung zur Verkürzung der Bearbeitungszeit veröffentlicht vor einigen Tagen: https://lbv.landbw.de/-/beihilfe-so-verk%C3%BCrzen-sie-ihre-bearbeitungszeit-1

Das hilft natürlich den meisten kaum weiter, da das nur Hinweise auf die eh schon logischen Vorgehensweisen sind, aber am Ende gibt es auch noch einen Absatz zu "Direktabrechnung mit stationären Einrichtungen" - meine mich zu erinnern, hier mal gelesen zu haben, dass das bisher kaum einer nutzt, daher vielleicht für manche interessant.
Das LBV ist nun offensichtlich dazu übergegangen, vor der endgültigen Beihilfeerstattung Abschlagszahlungen zu leisten um so die Verärgerung über die immer noch langen Bearbeitungszeiten zu minimieren. Ich habe heute ein Schreiben im Kundenportal sowie eine entsprechende Konto-Gutschrift vorgefunden.

Ozymandias

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Antw:[BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
« Antwort #88 am: 12.01.2025 07:47 »
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Freiburg&Datum=14.11.2024&Aktenzeichen=6%20K%20883%2F23

VG Freiburg, 14.11.2024 - 6 K 883/23


Dementsprechend ist festzustellen, dass es an einer ausreichenden gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, die auch nicht nachgeschoben werden könnte (vgl. BVerwG …), für die hier streitige Regelung des § 15 Abs. 1 Satz 5 BVO BW, welche eine besoldungsgruppenabhängige Kostendämpfungspauschale enthält, fehlt (vgl. hierzu ausführlich BVerwG, Urteil vom 21.03.2024 - 5 C 5.22 - juris Leitsatz und Rn. 9-24 m.w.N.).

Versuch

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Antw:[BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
« Antwort #89 am: 12.01.2025 14:00 »
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Freiburg&Datum=14.11.2024&Aktenzeichen=6%20K%20883%2F23

VG Freiburg, 14.11.2024 - 6 K 883/23


Dementsprechend ist festzustellen, dass es an einer ausreichenden gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, die auch nicht nachgeschoben werden könnte (vgl. BVerwG …), für die hier streitige Regelung des § 15 Abs. 1 Satz 5 BVO BW, welche eine besoldungsgruppenabhängige Kostendämpfungspauschale enthält, fehlt (vgl. hierzu ausführlich BVerwG, Urteil vom 21.03.2024 - 5 C 5.22 - juris Leitsatz und Rn. 9-24 m.w.N.).

Machen sie aber trotzdem, oder?
Und die Verbände und Co. Sind relativ ruhig...