Ja, vom BBW gibt es einen Musterwiderspruch gegen die Kostendämpfungspauschale. Die neueste Version ging am 16.01.2025 zusammen mit weiteren Infos zum Thema an die Fachorganisationen im BBW und kam bei mir zum Beispiel heute an. Ist aber klar formuliert, dass dieser nur für Mitglieder ist.
Finde die Einstellung ziemlich asozial und unkollegial hier im Forum. An anderer Stelle profitierst du doch auch vom Schwarmwissen 🧐
Der VBE hat den folgenden Musterwiderspruch zur Verfügung gestellt:
Musterwiderspruch zur Kostendämpfungspauschale
Absender:
An das
Landesamt für Besoldung und Versorgung
Baden-Württemberg
70730 Fellbach
Personalnummer
Datum:
Widerspruch gegen die Erhebung der Kostendämpfungspauschale im Beihilfebescheid vom____
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen die im Beihilfebescheid vom ___ erhobene Kostendämpfungspauschale lege ich hiermit
form- und fristgerecht Widerspruch ein.
Ich begründe den Widerspruch wir folgt:
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 21.3.2024 ( Az. 5 C 5 .22 ) die bisher in der Beihilfeverordnung geregelte Rechtsgrundlage für die Kostendämpfungspauschale für verfassungswidrig erklärt. Die durch das Haushaltsbegleitgesetz 2025/2026 im Dezember 2024 beschlossene rückwirkende Regelung zur Kostendämpfungspauschale halte ich aufgrund eines Verstoßes gegen das Rückwirkungsverbot für verfassungswidrig.
Aus meiner Sicht bestehen aber auch aus dem Gebot der amtsangemessenen Besoldung inhaltliche Bedenken gegen die Kostendämpfungspauschale. Bis zu einer abschließenden gerichtlichen Klärung bitte ich, meinen Antrag ruhend zu stellen. Ich bitte Sie außerdem, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten und mir dies entsprechend mitzuteilen.
Bitte senden Sie mir zudem eine Eingangsbestätigung.
Mit freundlichen Grüßen,