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Familienzuschlag Stufe1/Stufe2, Mann: Beamter, Frau: TV-H

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Neuromancer:
Hallo zusammen,

in mittlerer Zukunft werde ich Bundesbeamter (Nach Einstellung im Sommer in einer Bundesoberbehörde erst E12, dann Möglichkeit nach 6 Monaten zur Verbeamtung) und habe eine Frage bzgl. dem Familienzuschlag.

Meine Frau arbeitet an einer TU die sich an den TV-H anlehnt, somit bekommt sie in ihrem 50%igen Teilzeitjob einen süßen Kinderzuschlag von 50€ (1 Kind aktuell, zweites Kind ist auf dem Weg :) ).

Wenn ich dann Bundesbeamter werde, so wird:

Stufe 1: Weil wir verheiratet sind, teilt sich laut Absatz 4 unser Familienzuschlag (weil verheiratet) auf die Hälfte? Wenn ich es richtig sehe gibt es aber im TV-H keinen Familienzuschlag (sondern nur einen Kinderzuschlag) bzgl. verheiratet, wird er dann trotzdem halbiert?

(4) 1Steht der Ehegatte eines Beamten, Richters oder Soldaten als Beamter, Richter, Soldat oder Angestellter im öffentlichen Dienst oder ist er auf Grund einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst nach beamtenrechtlichen Grundsätzen versorgungsberechtigt und stünde ihm ebenfalls der Familienzuschlag der Stufe 1 oder einer der folgenden Stufen oder eine entsprechende Leistung in Höhe von mindestens der Hälfte der Stufe 1 des Familienzuschlages zu, so erhält der Beamte, Richter oder Soldat den Betrag der Stufe 1 des für ihn maßgebenden Familienzuschlages zur Hälfte; dies gilt auch für die Zeit, für die der Ehegatte Mutterschaftsgeld bezieht. 2§ 6 findet auf den Betrag keine Anwendung, wenn einer der Ehegatten vollbeschäftigt oder nach beamtenrechtlichen Grundsätzen versorgungsberechtigt ist oder beide Ehegatten in Teilzeit beschäftigt sind und dabei zusammen mindestens die regelmäßige Arbeitszeit bei Vollzeitbeschäftigung erreichen.
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Stufe 2: Wir werden dann zwei Kinder haben, laut Absatz 5 bekommt die Person, die das Kindergeld auf den Namen erhält, den Zuschlag, richtig? Hier wird dann nichts halbiert? Somit würde es hier Sinn machen das auf mich als Bundesbeamten zu ändern da ich mehr erhalte als meine Frau mit 50% Teilzeit?

(5) 1Stünde neben dem Beamten, Richter oder Soldaten einer anderen Person, die im öffentlichen Dienst steht oder auf Grund einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst nach beamtenrechtlichen Grundsätzen oder nach einer Ruhelohnordnung versorgungsberechtigt ist, der Familienzuschlag nach Stufe 2 oder einer der folgenden Stufen zu, so wird der auf das Kind entfallende Betrag des Familienzuschlages dem Beamten, Richter oder Soldaten gewährt, wenn und soweit ihm das Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz gewährt wird oder ohne Berücksichtigung des § 65 des Einkommensteuergesetzes oder des § 4 des Bundeskindergeldgesetzes vorrangig zu gewähren wäre; dem Familienzuschlag nach Stufe 2 oder einer der folgenden Stufen stehen der Sozialzuschlag nach den Tarifverträgen für Arbeiter des öffentlichen Dienstes, eine sonstige entsprechende Leistung oder das Mutterschaftsgeld gleich. 2Auf das Kind entfällt derjenige Betrag, der sich aus der für die Anwendung des Einkommensteuergesetzes oder des Bundeskindergeldgesetzes maßgebenden Reihenfolge der Kinder ergibt. 3§ 6 findet auf den Betrag keine Anwendung, wenn einer der Anspruchsberechtigten im Sinne des Satzes 1 vollbeschäftigt oder nach beamtenrechtlichen Grundsätzen versorgungsberechtigt ist oder mehrere Anspruchsberechtigte in Teilzeit beschäftigt sind und dabei zusammen mindestens die regelmäßige Arbeitszeit bei Vollzeitbeschäftigung erreichen.
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Wenn ich jetzt erst (vor Verbeamtung) nach TVöD-Bund bezahlt werde, dann bekommt meine Frau keine Abzüge, da nach TVöD-Bund keine Kinderzulage bezahlt wird, auch richtig ?


Vielen Dank im Voraus und einen schönen Start ins Wochenende!!

Neuromancer

Julianx1:
Moin mein Lieber,

ich glaube du bist etwas auf dem Holzweg. Deine Frau bekommt weder Familienzuschlag aufgrund beamtenrechtlicher Vorschriften, noch ist sie Versorgungsempfänger.

Meines Erachtens bekommst du trotzdem den Familienzuschlag wenn du nicht aus versehen etwas falsches angibst. Ein Anruf bei der Besoldungsstelle wird dir helfen. Aber Ich sage erstmal du erhältst den vollen Zuschlag nach Stufe 2.

Wer das Kindergeld bezieht spielt keine Rolle. Wichtiger ist ob du nach EStG Kindergeld berechtigt wärest. Beispiel: Meine Frau bekommt Kindergeld für 3 Kinder. Ich bekomme Kindergeld für 4 Kinder. Ich bekomme aber den Zuschlag für 7 Kinder.

Schönes We

Bastel:
Ist dir bewusst, dass du von der E12 auf eine A9 oder A10 fallen wirst? Das wird sich vermutlich nicht lohnen.

Asperatus:
@Neuromancer: Alles richtig erfasst.

@Julianx1: Es kommt hier darauf an, dass die Ehefrau "im öffentlichen Dienst steht".

Oberamtsfuzzi:

--- Zitat von: Neuromancer am 22.03.2024 11:19 ---Wenn ich es richtig sehe gibt es aber im TV-H keinen Familienzuschlag (sondern nur einen Kinderzuschlag) bzgl. verheiratet, wird er dann trotzdem halbiert?
--- End quote ---
Nein, der ehebezogene Zuschlag wird nicht halbiert sondern nur dir ausgezahlt, da auf der anderen Seite gar keine Grundlage für die Auszahlung zu existieren scheint.

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