Autor Thema: Familienzuschlag Stufe1/Stufe2, Mann: Beamter, Frau: TV-H  (Read 1992 times)

PhiSchu1088

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Ich vermute eine Zahlung gem. § 23a TV-H ("Kinderzulage").
Diese beträgt 100 Euro und bei einer Teilzeitbeschäftigung von 50% damit 50 Euro (vgl. § 24 Abs. 2 TV-H).
§ 23a Abs. 2 TV-H regelt die Konkurrenzsituation.

Gem. § 23a Abs. 2 TV-H regelt die Konkurrenzsituation steht die Kinderzulage dann demjenigen zu, der das KiGe erhält, oder erhalten würde.
Ich würde dann diesen Kinderzulage, als Konkurenzfähig für das Beamtenverhältnis des Themenerstellers ansehen. Nach meiner Meinung ist der Ihm zustehende FamZ um min. diese 50€ seiner Partnerin zu kürzen, zumindest die FamZ Stufe 2.

Somit müsste das dann die Antwort sein, die der Themenersteller haben wollte, oder?
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Neuromancer

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Ich vermute eine Zahlung gem. § 23a TV-H ("Kinderzulage").
Diese beträgt 100 Euro und bei einer Teilzeitbeschäftigung von 50% damit 50 Euro (vgl. § 24 Abs. 2 TV-H).
§ 23a Abs. 2 TV-H regelt die Konkurrenzsituation.

Gem. § 23a Abs. 2 TV-H regelt die Konkurrenzsituation steht die Kinderzulage dann demjenigen zu, der das KiGe erhält, oder erhalten würde.
Ich würde dann diesen Kinderzulage, als Konkurenzfähig für das Beamtenverhältnis des Themenerstellers ansehen. Nach meiner Meinung ist der Ihm zustehende FamZ um min. diese 50€ seiner Partnerin zu kürzen, zumindest die FamZ Stufe 2.

Somit müsste das dann die Antwort sein, die der Themenersteller haben wollte, oder?
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Dürfte dann wohl so sein.

Das "erhalten würde" bedeutet ja, dass wir nicht die beziehende Person (bzgl. Kindegeld) ändern müssen, sodass meine Frau weiterhin aktiv es erhalten kann, auch wenn es auf das gleiche Konto kommt.

Muss dann nur schauen ob ich es auch aktiv melden muss, dass es bei meiner Frau gekürzt werden soll und ich dann voll bekomme, weil bei mir als Beamter abgezogen wird.

Danke !!