Hallo,
ich erwäge derzeit, eine befristete Nebentätigkeit anzunehmen.
- Für mich als verbeamtete Kraft in Vollzeit (40 Wochenstunden) bei einem Bezirksamt darf ich dann max. 8 Stunden in der Woche der Nebentätigkeit nachgehen. Ist das so richtig?
- Meine PKV greift hier auch? Das heißt, ich und AG der Nebentätigkeit müssen nicht zusätzlich an eine (gesetzl.) KV für mich zahlen?
- Hat hier jemand Erfahrungswerte zur Hauptstadt? Ist der Dienstherr Bezirksamt in der Regel offen und kooperativ, wenn man eine Nebentätigkeit ausüben möchte?
- Ich spreche meinen Dienstherrn darauf an, sobald mir ein Arbeitsvertrag vorliegt?
- Mit der Nebentätigkeit lande ich - ledig - in der Steuerklasse 6?
- Nebentätigkeit wäre befristet angestellt auch im Öffentl. Dienst - keine Konkurrenzsituation der Branchen. Kann das dennoch zu Schwierigkeiten führen, die ich noch nicht auf dem Schirm habe... und falls ja, welchen?
Danke für Erfahrungswerte zu dem Thema!