Autor Thema: [All] Lehrer - Was ist in meinem Fall besser: Verbeamtung oder Angestellter?  (Read 4530 times)

BVerfGBeliever

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Nach wie vor Frage ich mich nur ab wievielen Jahren Dienst man als Beamter eigentlich grundsätzlich in den Ruhestand gehen kann (auch mit Abzügen).

Nach meinem Verständnis reichen fünf Jahre Dienstzeit (natürlich gibt es dann nur eine entsprechende Mini-Pension).

Und bezüglich des frühestmöglichen Zeitpunkts hatte ich mal eine Übersicht gesehen. Wenn ich mich richtig erinnere:
- Bund und die meisten Länder: 63
- Bayern: 64  ;)
- Hessen: 62
- Niedersachsen: 60 (!)

Aber erstens weiß ich nicht, ob das so noch gültig ist und zweitens kann sich wie erwähnt jederzeit etwas ändern..

PolareuD

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@ Sponti

Im Krankheitsfall erfolgt eine nahezu unbegrenzte volle Bezügefortzahlung. Es kommt vor, dass nach 6 Monaten ein Amtsarzt eingeschaltet wird um eine Genesungsprognose zu erstellen. Bei Genesungsaussicht erfolgt weiterhin die volle Bezügefortzahlung. Besteht keine oder längerfristig keine Genesungsaussicht erfolgt die unbefristete oder befristete Frühpensionierung. In dem Fall erhält man häufige nur die Mindestpension. So zumindest mein Kenntnisstand.

MoinMoin

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Meine Fragen dazu:

-Was passiert mit meiner VBL, wenn ich verbeamtet werde?
Nichts, du bekommst die dann ausgezahlt wenn es soweit ist
Zitat
-Ich kenne den Modus, dass man 78 Wochen Krankengeld beziehen kann als Angestellter, danach "ausgesteuert", sprich Rentner oder arbeitslos wird.
Nein, nach42 Tage muss der Ag nicht mehr für dich bezahlen. Danach obliegt es dem Ag ob er dich kündigt (küdigen kann) da ist so weit ich weiß kein Automatismus. Natürlich kannst du erwerbsunfähig werden und entsprechende Rente beziehen, dann sieht es wieder anders aus.
Bei uns sind durchaus Menschen nach 3 Jahren Krankheit wieder erschienen und in ihrer alten Tätigkeiten weiterbeschäftigt.


Zitat
Wie ist das bei Beamten? Ich stelle im verbeamteten Arbeitsumfeld fest, dass einige Kollegen sehr lang krank sind, aber nicht in den Ruhestand versetzt werden.
Dann läuft bei euch was gehörig (zu gunsten der Beamten) schief.
Nach 6 Monaten ist bei uns der Amtsarzt fällig (nach 3 Monaten darf der DH es wohl in NI fordern, glaube ich) der dann feststellt, ob und wie die Lage ist und ob mit einer Dienstfähigkeit wieder zurechnen ist.
Die längste zeit die ich bei uns erlebt habe war 2 Jahre bis zur Frühpension.
Zitat
-Wie lange gibt es Lohnfortzahlung beim Beamten?
0 Tage da sie keinen Lohn bekommen  ;D
Sie bekommen solange ihr volle Alimentierung bis sie in Frühpension geschickt werden.
Zitat
-Werden meine Rentenzeiten in der DRV umgewandelt in Anrechnungszeiten für die Pension oder erhalte ich Rente plus angepasste Pension. Wie ich las, darf das in Summe nicht höher ausfallen als die reine Pension.
Du bekommst deine Rente plus deine Pension, die Summe darf aber nicht mehr als deine maximale Pension sein.

frankundfrei

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Nach wie vor Frage ich mich nur ab wievielen Jahren Dienst man als Beamter eigentlich grundsätzlich in den Ruhestand gehen kann (auch mit Abzügen).

Nach meinem Verständnis reichen fünf Jahre Dienstzeit (natürlich gibt es dann nur eine entsprechende Mini-Pension).

Und bezüglich des frühestmöglichen Zeitpunkts hatte ich mal eine Übersicht gesehen. Wenn ich mich richtig erinnere:
- Bund und die meisten Länder: 63
- Bayern: 64  ;)
- Hessen: 62
- Niedersachsen: 60 (!)

Aber erstens weiß ich nicht, ob das so noch gültig ist und zweitens kann sich wie erwähnt jederzeit etwas ändern..
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§ 37 NBG - Ruhestand auf Antrag
Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG)

(1) Beamtinnen und Beamte können auf Antrag in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie das 60. Lebensjahr vollendet haben.

(2) § 35 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.

clarion

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Aber wer kann es sich leisten,  7 Jahre früher in den Ruhestand würde ja ca 25% von der erdienten Pension abgezogen, zumal mit 60 Jahren die wenigsten schon 40 Jahre zusammen haben werden.

Sponti

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Vielen Dank schonmal für eure Ausführungen!

Das heißt, ich habe die VBL vom Netto bezahlt, bekommen Rente + VBL + Pension und im Endeffekt geht mir mindestens eins davon anteilig oder voll verloren. Werden dabei meine zu erreichenden Anwartschaften gerechnet oder geht man in dem Fall von der maximalen Pension aus (71,xx%)? Vermutlich in max. 25 Jahren bis 67 gar nicht mehr zu erreichen (also Rente/VBL/Pension)

Ein anderes Thema beschäftigt mich noch: bin ich als "langjährig" (12) angestellter Tarifbeschäftigter mit GDB und Gleichstellung weniger gut geschützt vor Rausschmiss/Aussteuerung/allgemein Ungemach als ein Beamter? Oder andersherum, schützt mich der Beamtenstatus mehr hinsichtlich existenzieller Risiken? Mich hat es nie gestört, nicht verbeamtet zu sein. Aber irgendwie denkt man mit zunehmendem Alter drüber nach.

clarion

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Hallo,

Mit GdB von 50 und mehr, bist Du als Tarifbeschäftigte schon sehr gut geschützt. Bei betriebsbedingten Kündigungen wärest Du bei der Sozialauswahlwegen des GdBs wohl nicht an erster Stelle betroffen.

Eine verhaltensbedingte Kündigung wäre genauso möglich wie bei Nichtbehinderten.  Das Verhalten hast Du aber selbst in der Hand.

Frührente ist ebenso wie Frühpensionierung aufgrund von langer Krankheit möglich und auch das hat man nur bedingt in der Hand. Bei krankheitsbedingter Frührente / Frühpensionierung gibt es Zurechnungszeiten, damit man nicht so tief fällt. Aber insgesamt  wäre man als Beamter mit der Mindestpension etwas besser dran.

Sponti

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Hallo,

Mit GdB von 50 und mehr, bist Du als Tarifbeschäftigte schon sehr gut geschützt. Bei betriebsbedingten Kündigungen wärest Du bei der Sozialauswahlwegen des GdBs wohl nicht an erster Stelle betroffen.

Eine verhaltensbedingte Kündigung wäre genauso möglich wie bei Nichtbehinderten.  Das Verhalten hast Du aber selbst in der Hand.

Frührente ist ebenso wie Frühpensionierung aufgrund von langer Krankheit möglich und auch das hat man nur bedingt in der Hand. Bei krankheitsbedingter Frührente / Frühpensionierung gibt es Zurechnungszeiten, damit man nicht so tief fällt. Aber insgesamt  wäre man als Beamter mit der Mindestpension etwas besser dran.

Habe 30%GDB mit Gleichstellung. Hat sowas Einfluss auf mögliche Frührente/Frühpensionierung? Ich würde jeweils beides gern vermeiden, falls es mal soweit kommen sollte. Aber da scheint dann die Verbeamtung ja Vorteile zu bringen.

Verhaltensbedingt wird es wohl keine Probleme geben, ebenso mit einer betriebsbedingten Kündigung, da Schule.

Eine Frage hinsichtlich der PKV: angenommen ich schließe inkl. Risikozuschlag durch die Öffnungsklausel ab, sagen wir zu 450 Euro. Kann dann die PKV nächstes Jahr auf 600 Euro erhöhen und dann jedes Jahr so weiter, weil ich krank war oder Arzneimittel benötige?

clarion

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Hallo, 450 Euro wären schon viel. Natürlich kann erhöht werden. Die Begründung dafür ist nachprüfbar und ggf. anfechtbar.

Biergenießer

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Ich freue mich über jeden Quereinsteiger. Das erlaubt es mir, früher den Beruf zu verlassen...  8)
Zu deiner Frage: viele Kollegen schaffen die reguläre Pensionsgrenze aus den unterschiedlichsten Gründen nicht. Da bist du mit einer Pension definitiv besser bedient als mit einer Rente, insbesondere falls die Mindestversorgung ins Spiel käme.

Jetzt entmutige mich doch nicht. ;) Ist es so schlimm?
Wobei mir schon aufgefallen ist, dass die jüngeren Schüler schon anstrengend sein können. Und letztens hatte ich Schüler in einer DaZ-Klasse, die seit sechs Jahren in Deutschland leben, aber immer noch keinen geraden Satz auf deutsch sagen können. :-\


Biergenießer

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Gibts Familie und Kinder? Wenn nein, würde ich ein Angestelltenverhältnis vorziehen.
[...]

Nein, Kinder und Familie (also im Sinne von Ehe) habe ich aktuell nicht und das ist auch nicht geplant. Ich bleibe wahrscheinlich Single mit Hund.  ;D
Warum ist in dem Fall denn das Angestelltenverhältnis die bessere Wahl?


Auch die Pensionsregelungen, was Anrechnung von Ausbildungs-/Studienzeiten betrifft, haben sich im Gegensatz zu vor 15 Jahren deutlich verschlechtert. Deine Pension wird dann pro Jahr knapp 1,8% betragen. Rechnest du mit mehreren Beförderungsämtern könnte der Beamtenstatus etwas besser sein, bedenke aber oben entsprechend das Thema Private Krankenversicherung.

Also eine Beförderung auf A14/E14 und ähnlichem plane ich nicht. Ich kenne Kollegen, die sind seit 20 Jahren im Beruf, verbeamtet und bekleiden eine 3/4 Stelle, weil sie es anders nicht schaffen. Da möchte ich nicht auch noch zusätzliche Aufgaben übernehmen. Zu mal ich administrative Dinge eh nicht mag und gerade das reine Lehrerdasein  gut finde.

Sollten bisher tatsächlich kaum rentenversicherungspflichtige Zeiten vorliegen, solltest Du mit Mitte 40 unbedingt das Beamtenverhältnis anstreben. In der DRV kommst Du bis zum Ruhestand nämlich auf keinen grünen Zweig mehr. Als Beamter kannst Du Dir dagegen zumindest noch die Mindestversorgung sichern. Die ist zwar nicht üppig, aber immerhin irgendwie auskömmlich.

Ja, das war auch meine Überlegung.
Wie gesagt, wenn ich nicht ganz falsch liege wäre ich mit 67 bei 35 Beitragsjahren, wenn ich noch für 8 Jahre nachzahle (also in der gesetzlichen Krankenversicherung). Aber nachzuzahlen bedeutet natürlich auch entsprechende Unkosten für mich, die ich als Beamter nicht hätte.

Biergenießer

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stimmt, das ist natürlich auch ein Punkt, Mindest"rente", wobei das bei 20-25 Jahren vor dir als Lehrer womöglich nicht zum Tragen käme.

Und natürlich das Thema Langzeiterkrankung, Burnout ist ja nicht unüblich bei Lehrern, wäre noch ein Punkt zugunsten des Beamtenverhältnisses, da es über die 6 Wochen der Angestellten hinaus "Lohnfortzahlung" gibt. Ist halt die Frage, ob man mit so etwas aktiv rechnet, für mich spielte das keine Rolle in der Entscheidung.

Also wenn ich jetzt schon auf Burnout spekulieren würde, dann wäre ich glaube ich schon falsch im Beruf.
Zur Mindestrente: Ich frage mich halt, wieviel Rente ich mit 35 Jahren in der gesetzlichen Rentenvesicherung plus Zusatzversicherung in der VBL so erreichen könnte. In Thüringen ist die ja glaube ich sogar Pflicht für alle Angestellten und erfolgt automatisch.


Die Höchstversorgung im Ruhestand beträgt 71,75% der letzten Monatsbezüge (40 Dienstjahre x 1,79…). Bei theoretischen 24 Dienstjahren kommen noch ca. 42,9% zusammen. Relevant ist das letzte Statusamt, dass man mindestens 2 Jahre vor dem Ruhestand inne hatte.

Das wäre also quasi dann für mich soviel wie 40 Jahre Arbeitszeit in der Rentenversicherung - nicht schlecht!

Biergenießer

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Ich bin chronisch krank, habe also eine Vorerkrankung und eine Gleichstellung. Daher habe ich mich bislang nicht für das Beamtenverhältnis entschieden, da ich die PKV fürchtete. Ich hab relativ geringe Krankenzeiten, aber das kann sich ja im Leben leider auch ändern.
[...]

Also ich freue mich für dich, wenn das mit der Verbeamtung bei dir klappt, hätte aber eine Frage:
Wird man mit einer chronischen Erkrankung überhaupt noch verbeamtet? Man muss ja zur amtsärztlichen Untersuchung und da wird doch geguckt, ob die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass man die volle Amtszeit "übersteht".


frankundfrei

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Hi Biergenießer.

Also in meiner Situation, früher 10 Jahre freie Wirtschaft in Rente eingezahlt als Ing. und somit aktuell ca 630 € Rente, VBL hab ich damals auszahlen lassen, war so gut wie nix.
Bin seit Alter 37 Beamter, und mit Studium, Zivildienst, anteilig Ausbildung, kommen ein paar mehr Zeiten als die reine öD Zeit als ruhegehaltsfähige Zeit zustande, die dein Ruhegehalt als Pensionär ausmacht.

Ich hab es mir aktuell berechnet, bin 55 und werde trotz allem nicht auf die 71 % kommen, denke also nicht, dass dir da was gekürzt wird.
EHER kann es natürlich sein, dass du eben in eine andere Steuerklasse als Pensionär kommst, weil eben Rente und Ruhegehalt und sonstige Einkünfte relevant für die Steuer sind. Aber das ist bei nichtöDlern genau so.

Und ob man mit 55 oder mit 60 sich freistellen lassen will, das ist eben ne Frage, wieviel Geld du gespart hast...in deinem Alter kannst du in 15 Jahren über einen ETF und hohem Sparbetrag ein paar Hunderttausend zusammen bekommen....aber das ist hier keine Anlageberatung.
Als Alleinstehender mit Hund sollte da viel möglich sein.

Ich würde heutzutage ggf auch nicht mehr beamtet werden wollen, aber dann arbeitete ich auch nicht im öD, sondern in der freien Wirtschaft, denn auch dort hat man ein gutes Leben, bei 40 Std, wenn man will und gut ist....gute Leute sind nie arbeitslos, von daher brauchst du deine Sicherheit nicht.

Ist eher eine mentale Frage.

Viel Glück und LG
Frank