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Frage zu Höhe des Krankengelds in Verbindung mit Inflationsprämie

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Markus:
Hallo zusammen,

ich bin aktuell krank geschrieben und in ca. 4 Wochen geht die Lohnfortzahlung ins Krankengeld über. Berechnet sich die Höhe des KK dann vom Stand in 4 Wochen ausgehend und bleibt dann auf diesem Niveau? Das heißt die monatlichen 120 € und dann auch die Erhöhungen aber November würden dann an mir vorüber gehen und sich nicht im KK widerspiegeln?

Gruß
Markus

cyrix42:
Moin,

das Krankengeld berechnet sich anhand des sozialversicherungspflichtigen Entgelts aus der Zeit vor Beginn des Krankengeldbezugs. (Die letzte Lohnabrechnung kann hierfür z.B. herangezogen werden; allerdings sollte m.W. auch die zuletzt erhaltene Jahressonderzahlung anteilig Berücksichtigung finden.)

Will sagen: Weder hat die Inflationsausgleichszahlung (aka "Inflationsprämie") noch eine zukünftige Lohnerhöhung Auswirkungen auf die Höhe des Krankengelds; erstere, weil sie nicht sozialversicherungspflichtig ist, zweitere, weil sie nicht im Bezugszeitraum liegt.

Markus:
Danke für die Info.


--- Zitat von: cyrix42 am 23.03.2024 20:06 ---zweitere, weil sie nicht im Bezugszeitraum liegt.

--- End quote ---
Ich meinte gesetzt den Fall, dass ich über den November hinaus krank wäre. Würde diese Lohnerhöhung sich dann im Krankengeld niederschlagen, dieses dann also ab November angepasst werden?

Trifft es zu, dass die anteiligen Inflationsprämien der kommenden Monate dann auch während eines Krankengeldbezugs gezahlt werden?

cyrix42:

--- Zitat von: Markus am 23.03.2024 20:59 ---
--- Zitat von: cyrix42 am 23.03.2024 20:06 ---zweitere, weil sie nicht im Bezugszeitraum liegt.

--- End quote ---
Ich meinte gesetzt den Fall, dass ich über den November hinaus krank wäre. Würde diese Lohnerhöhung sich dann im Krankengeld niederschlagen, dieses dann also ab November angepasst werden?

--- End quote ---

Nein, wie schon geschrieben.


--- Zitat ---Trifft es zu, dass die anteiligen Inflationsprämien der kommenden Monate dann auch während eines Krankengeldbezugs gezahlt werden?

--- End quote ---

Solang zumindest Anspruch auf Krankengeldzuschuss gemäß TV-L besteht (bei Beschäftigungszeit > 1 Jahr bis inkl. zur 13., bei Beschäftigungszeit > 3 Jahren bis inkl. zur 39. Woche der Arbeitsunfähigkeit), ja, danach nein.

Markus:
Alles klar.

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