Guten Tag,
ich benötige nochmal Euer Wissen :-)
seit 1. Mai 2021 bin ich in einer Gemeinde als Hallenwart angestellt Teilzeit 20 Stunden in der Woche.
Mein Bruttogehalt beträgt nun 1207,96 Euro Abrechnung März 2024.
Durch unterschiedlichen Hallenbetrieb, einige Räume werden auch für private Feiern an Wochenenden vermietet, muss ich auch dann öfter mal nach dem Rechten sehen....das kann auch nur mal 30 Minuten sein wegen Schlüsselübergabe oder Abnahme der Räume. Auch mein Arbeitstag ist durch den Betrieb oft gestückelt, oft muss ich Vormittags und Abends zur Halle. Da ich (weiblich 58 Jahre) eine ungelernte Kraft bin habe ich die niedrigste Entgeltgruppe also Stufe 2. Auf dem Lohnzettel steht auch nächste Steigerung 5.25 (also Mai 2025) habe ich bei einer Verhandlung überhaupt eine Chance auf Lohnsteigerung eventuell in eine andere Gruppe zu kommen.
Meine Arbeiten sind tatsächlich auf Öffnen und Schließen, Reinigen der Räumlichkeiten und des Außengeländes, Rasen mähen, Hecken schneiden, Überwachung der Heizungsanlage begrenzt. Kleinere Arbeiten die ich erledigen
kann mache ich auch, allerdings habe ich ja eben keine Ausbildung in einem handwerklichen Beruf. Da meine direkter Vorgesetzter, unser Bürgermeister, dieses Jahr sein Amt leider nieder legt, würde ich eine Gehaltsverhandlung gerne noch in seiner Amtsperiode anstreben, wenn ich Aussicht auf Erfolg habe.
Erwähnen muss ich auch, dass ich mit den Vereinen auch viele Dinge selbstständig regele also auch eigenverantwortlich handele und dies auch begrüßt und geschätzt wird.
Was denkt ihr darüber könnte ich eine höhere Gruppierung anstreben, wäre das gerechtfertigt?
Für Eure Meinung dazu bin ich sehr dankbar
Liebe Grüße