Einschlägige Berufserfahrung liegt vor, wenn man die Tätigkeit i.W. unverändert fortsetzt. Ob dies bei dir der Fall ist, kann ich als Fachfremder nicht beurteilen.
"Verhandeln" heißt, dass du den Personalern sagst, dass du nicht für Stufe 1 kommst, sondern deine bisherige Berufserfahrung als "förderlich" anerkannt bekommen haben willst. Dann bekommt entweder jemand anderes die Stelle, sie bleibt unbesetzt, oder man stellt dich zu den von dir gewünschten Konditionen ein.