Autor Thema: Eingruppierung fehlerhaft? Wie prüfen wenn PA nicht mitmacht  (Read 147 times)

eselchen

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Hallo, ich brauche einen Ratschlag.

Ich habe eine neue Stelle angenommen in welcher ich (massig) Personalverantwortung habe. Ich war zuvor in E13 (regulär wegen Master Abschluss im Bereich IT) und bin bei der Versetzung in E13 geblieben mit der Begründung, dass ich nun als Informatiker in Teil II des Tarifvertrages angestellt sei und dieser nur im maximum E13 vorsieht.

Genauer: Eingruppierung nach Entgeltgruppe 13, Fallgruppe 3 des Teils II, Abschnitt 11. In diese Fallgruppe werden Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 des Teils II, Abschnitt 11 eingruppiert, die über langjährige praktische Erfahrungen verfügen und die durch ausdrückliche Anordnung als Leiterin oder Leiter einer Gruppe bestellt sind.

Ich bin jedoch der Meinung, dass dies nicht rechtens ist, da ich alle Anforderungen für E14 erfülle und garnicht in den Teil 2 fallen dürfte - und offiziell in diesem Zusammenhang ja E10 wäre mit "Anhebung" - bedeutet mein akademischer Titel würde garnicht beachtet werden.

Die PA ist da anderer Meinung und verweigert sämtliche weitergehende Anfragen.


Darum die Frage in die Runde:
1. wie ist im Normalfall das weitere Vorgehen? Welche Institution kann soetwas prüfen? Gerne auch kostenpflichtig.
2. falls jemand mit gesteigertem Fachwissen hier ist: liege ich vielleicht falsch und das ist alles rechtens?

MoinMoin

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Darum die Frage in die Runde:
1. wie ist im Normalfall das weitere Vorgehen? Welche Institution kann soetwas prüfen? Gerne auch kostenpflichtig.
2. falls jemand mit gesteigertem Fachwissen hier ist: liege ich vielleicht falsch und das ist alles rechtens?
1. Arbeitsgericht

kann man so nicht beurteilen, klingt aber nicht krass falsch, dass deine Tätigkeiten dort eingruppiert ist.