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[Allg] Erschwerniszulagen im Vergleich

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MasterNoname89:
Hallo Mitstreiter,

in Bezug auf Dienst zu ungünstigen Zeiten und Wechselschichtzulage, finde ich leider keine länderübergreifende Übersicht und auch die im Internet zu findenden Gesetzestexte sind offenbar nicht mehr alle auf dem neuesten Stand.

Aus diesem Grund möchte ich hier eine Umfrage starten, um die jeweiligen länderspezifischen Regelungen in Erfahrung zu bringen. Ich würde mich freuen, wenn diese hier (evtl. nach unten stehendem Muster) vervollständigt werden.

Ich beginne für Sachsen mit den Zulagen Stand 01.01.2024



DUZ: (§6 Sächsische Erschwerniszulagen und Mehrarbeitszeitvergütungsverordnung)

Nachtschicht zwischen 20:00 und 06:00 Uhr -                   1,60 €/h
Sonntags- und Feiertagsdienste 00:00- 24:00 Uhr             3,20 €/h
Samstagsdienste von 13:00 - 20:00 Uhr                           0,64 €/h -> Polizei, Feuerwehr 0,77 €/h

Wechselschichtzulage: (§8a Sächsische Erschwerniszulagen und Mehrarbeitszeitvergütungsverordnung)

Voraussetzung:
> mindestens 5 Nachtschichtstunden im Kalendermonat zwischen 20:00 und 06:00 Uhr
> mindestens 4 Dienstpaare mit einer Differenz zwischen den Dienstbeginnzeiten von mind. 7h bis max. 17h
-Dienstpaare müssen nicht an aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden, betrachtet wird der gesamte Monat -
(Bsp.: Dienstbeginn Mo:06:00 Uhr, Di: 09:00 Uhr - kein Dienstpaar, da Differenz nur 3h;
Mo: 06:00 Uhr, Do: 14:00 Uhr - Dienstpaar ja, da Differenz Dienstbeginn 8h)

Höhe:
20:00 Uhr - 06:00 Uhr - Grundbetrag 2,40 €/h (gedeckelt auf 108€/Monat)
00:00 Uhr - 06:00 Uhr - Erhöhungsbetrag 1 €/h (für alle entsprechend geleisteten Stunden im Monat)
mindestens 3 Dienste an Sa, So und/oder FT - Zusatzbetrag 20 €


Danke vorab für eure Antworten :)

schubidu99:
Das Ansinnen mag löblich sein, aber es handelt sich hier um eine klassische Länderumfrage, die nur im Ministerialbereich so üblich ist. Ich empfehle stattdessen sich an die zuständige Gewerkschaft zu wenden. Für Mitglieder sollten Auskünfte dieser Art dort unkompliziert möglich sein.

jailweekend:
Soweit ich weiß, können die Sätze und Zulagen je nach Provinz variieren und unterliegen häufig Tarifverträgen. Für genaue und aktuelle Informationen empfiehlt es sich, sich an die zuständige Gewerkschaft zu wenden.

MasterNoname89:

--- Zitat von: schubidu99 am 24.03.2024 20:48 ---Das Ansinnen mag löblich sein, aber es handelt sich hier um eine klassische Länderumfrage, die nur im Ministerialbereich so üblich ist. Ich empfehle stattdessen sich an die zuständige Gewerkschaft zu wenden. Für Mitglieder sollten Auskünfte dieser Art dort unkompliziert möglich sein.

--- End quote ---

Ich möchte eigentlich nur eine Übersicht zwischen den einzelnen Bundesländern für mich zum Vergleich haben. Es sollte grundsätzlich jedem Beamten möglich sein, die für Ihn geltenden gesetzlichen Regelungen in einem Forum dieser Art zu veröffentlichen.



--- Zitat von: jailweekend am 25.03.2024 02:54 ---Soweit ich weiß, können die Sätze und Zulagen je nach Provinz variieren und unterliegen häufig Tarifverträgen. Für genaue und aktuelle Informationen empfiehlt es sich, sich an die zuständige Gewerkschaft zu wenden.

--- End quote ---

Die Regelungen dazu sind in den jeweiligen Landesbesoldungsgesetzen niedergeschrieben. Das heißt jedes Bundesland für sich hat individuelle Regelungen, die ich hier einfach aufgelistet haben wollte.

Kann denn keiner zu den für Ihn geltenden Regelungen hier Auskunft geben? Oder sind hier nur Beamte im Tagdienst vertreten?

MasterNoname89:
Bund

Stand 01.01.2024

DUZ (§ 4 EZulV)

Nachtschicht zwischen 20:00 und 06:00 Uhr -                   2,97 €/h
Sonntags- und Feiertagsdienste 00:00- 24:00 Uhr             6,31 €/h
Samstagsdienste von 13:00 - 20:00 Uhr                           1,49 €/h



Wechselschichtzulage: (§17b EZulV)

Regelungen entsprechend Sachsen (da Sachsen die Bundesregelung im Jahr 2020 übernommen hat)
Höhe:

20:00 Uhr - 06:00 Uhr - Grundbetrag 2,40 €/h (gedeckelt auf 108€/Monat)
00:00 Uhr - 06:00 Uhr - Erhöhungsbetrag 1 €/h (für alle entsprechend geleisteten Stunden im Monat)
mindestens 3 Dienste an Sa, So und/oder FT - Zusatzbetrag 20 €

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