Autor Thema: [Allg] Erschwerniszulagen im Vergleich  (Read 3263 times)

MasterNoname89

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Antw:Erschwerniszulagen im Vergleich
« Antwort #15 am: 29.03.2024 19:43 »
Die Regelung, dass Schicht- und Wechselschichtzulagen beim Zusammentreffen mit bestimmten besonderen Stellenzulagen (Polizeizulage, Feuerwehrzulage, JVA-Zulage, ...), die ja auch schon die besondere Erschwernisse in diesen Bereichen entschädigen sollen, nur zur Hälfte zustehen, gibt es schon seit Jahrzehnten bei Bund und Ländern. Es würde mich überraschen, wenn ein Land diese Regelung inzwischen in seiner Erschwerniszulagenverordnung gestrichen haben sollte.

Der Bund hat diese Regelung nicht und ebenso Sachsen sowie die weiteren Länder, die keine pauschale sondern eine stundenbasierte Wechselschichtzulage zahlen.

HRoffice

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Antw:Erschwerniszulagen im Vergleich
« Antwort #16 am: 02.04.2024 08:46 »
Hamburg

Stand 01.01.2024


DUZ (§ 4a HmbEZulVO)

an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen nach 6.00 Uhr, an den Samstagen vor Ostern und Pfingsten von 12.00 Uhr bis 20.00 Uhr, am 24. und 31. Dezember von 12.00 Uhr bis 20.00 Uhr, wenn diese Tage nicht auf einen Sonntag fallen, montags von 0.00 Uhr bis 6.00 Uhr sowie montags bis donnerstags von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr des Folgetages:

3,76 €/h

Freitags, Samstags sowie an Tagen vor gesetzlichen Feiertagen von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr des Folgetages:         

4,83 €/h




Wechselschichtzulage: -gestrichen-