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Höhergruppierung in E11 ohne Studium?

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RandomDude:
Hallo,

ich arbeite im IT-Bereich, genauer der IT-Forensik in einer Behörde.
Meine Stelle ist E11 bewertet, durch das mir fehlende Studium und die minus-1-Regel wurde ich E10 eingruppiert.

Nun habe ich mehrfach gelesen, dass in meinem Bereich die persönlichen Vorraussetzungen (z.b. Studium) seit kurzem nicht mehr (zwingend?) greifen.

Kann mir hier jemand helfen das ganze entweder richtig zu verstehen sofern ich irre, oder mich auf etwas verweisen mit dem ich unsere Personaler auf eine Höhergruppierung ansprechen kann?

Plötze:
Servus,

schwierige Geschichte. Laut TV-L (bzw. den Zusätzen) ist theoretisch mit Ausbildung bis E13 möglich. Hängt letztendlich an der deiner TB und der Bewertung selbiger durch deine Personaler, wenn du schon auf einer 11er sitzt.
([SN])

Ohne genaue Kenntnis der tatsächlich erbrachten Arbeiten und der dazugehörigen TB lässt sich das nicht bewerten. Leider gibt's da nicht DAS Buzzword :-D

RandomDude:

--- Zitat von: Plötze am 25.03.2024 11:46 ---
Ohne genaue Kenntnis der tatsächlich erbrachten Arbeiten und der dazugehörigen TB lässt sich das nicht bewerten.

--- End quote ---

TB?

Was die tatsächlich erbrachten Arbeiten angeht; Ich mache exakt das gleiche wie mehrere Kollegen auf der gleichen Stelle, die E11 bekommen. Einziger Unterschied zwischen uns ist der bei mir nicht vorhandene Studienabschluss.

Faunus:
TB= TarifBeschäftigter
TB = TätigkeitsBeschreinung
TB = ICAO-Code von Barbados
usw. ;)

lowsounder:
Entscheidend ist es in welcher Fallgruppe bei der EG 10 du landest (da die EGs auf sich aufbauen: E11 = E10 + besondere Leitungen).

E10 Fallgruppe 1: Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. in der
Fachrichtung Digitale Forensik) und entsprechender Tätigkeit

E10: Fallgruppe 2: Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b,
deren Tätigkeit einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgeht.

Jetzt muss geprüft werden wo dich deine Tätigkeiten hinführen. Landest du in der FG 1, dann erfüllst du die persönlichen Voraussetzungen nicht und dir wird am ende eine EG abgezogen.

Stellt sich aber heraus, dass deine Tätigkeiten sich auch in der FG 2 wiederfinden (über den langen Weg von der EG 6 hin zur EG10), dann sollte dir nichts abgezogen werden.

Wie du siehst, ist die FG1 für Personaler viel viel entspannter... von daher solltest du das definitiv prüfen lassen.


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