Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung in E11 ohne Studium?
MoinMoin:
Kann es sein, dass diese "Erlasser" nicht kapiert haben, dass eine Tätigkeit für sich zu betrachten ist unabhängig des Person die sie ausübt und unabhängig davon, ob es für einen Personaler zu komplex ist zu verstehen ob eine Tätigkeit jeweils auch die Fallgruppen 2 zutrifft.
Tätigkeiten werden zugelassen, die Eingruppierung nicht.
Also der Wisch sagt nichts anderes aus als:
Hey Leute: Ihr müsst das nicht überprüfen und dürft von $WICHTIGELEUTE abgesegnet den Angestellten das ihm zustehenden Entgelt vorenthalten!
Wäre mal interessant wie ein höheres Arbeitsgericht damit umgeht, dass dort angewiesen wird nicht FG2 zu prüfen!
Also ab zum Gericht und Eingruppierungsfeststellungsklage einreichen, denn wie gesagt, wie auch der heilige Spid seinerzeit hat anklingen lassen, sind die üblichen FG1 IKT BSC Dinge so gut wie immer auch in FG2 einzuordnen.
TV-Ler:
Vielleicht sollte man zunächst einfach mal nachfragen, an welcher Stelle der Tarifvertrag oder die Entgeltordnung dazu ermächtigt, per "Erlass" von den dortigen Regelungen bzgl. der Eingruppierung abzuweichen?
Sollte erwartungsgemäß keine befriedigende Antwort kommen, könnte man anklingen lassen den Sachverhalt per Eingruppierungsfeststellungsklage klären zu lassen...
RandomDude:
Aktuell habe ich bei unserem Personalrat angefragt, dort schaut man sich die Sache momentan an.
Der Einwurf von TV-Ler klingt gut, da frage ich einmal freundlich bei den Personalern nach.
Per Gericht wäre dann der nächste Schritt..
MeinerEiner:
Ich gehe davon aus, dass der AG durchaus solche internen Pauschalregelungen zur Auslegung der Entgeltordnung erlassen kann. Seine Rechtsmeinung kann er sich ja bilden, wie er will, oder?
Wenn es zu einer Feststellungsklage kommen sollte, müsste wahrscheinlich von unten aufbauend entlang des Tätigkeitsstrangs dargelegt werden, inwieweit die einzelnen tariflichen Vorgaben der Entgeltordnung zutreffen (Tatsachenvortrag / in erster Instanz auch ohne Anwalt möglich).
TV-Ler:
--- Zitat von: MeinerEiner am 26.04.2024 09:11 ---Ich gehe davon aus, dass der AG durchaus solche internen Pauschalregelungen zur Auslegung der Entgeltordnung erlassen kann. Seine Rechtsmeinung kann er sich ja bilden, wie er will, oder?
--- End quote ---
Erzähl uns mehr darüber! Insbesondere darüber, wie du auf den Gedanken kommst, das es sich um "Auslegung" handelt, einen Teil der Entgeltordnung nicht zu beachten?
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