Kann es sein, dass diese "Erlasser" nicht kapiert haben, dass eine Tätigkeit für sich zu betrachten ist unabhängig des Person die sie ausübt und unabhängig davon, ob es für einen Personaler zu komplex ist zu verstehen ob eine Tätigkeit jeweils auch die Fallgruppen 2 zutrifft.
Tätigkeiten werden zugelassen, die Eingruppierung nicht.
Also der Wisch sagt nichts anderes aus als:
Hey Leute: Ihr müsst das nicht überprüfen und dürft von $WICHTIGELEUTE abgesegnet den Angestellten das ihm zustehenden Entgelt vorenthalten!
Wäre mal interessant wie ein höheres Arbeitsgericht damit umgeht, dass dort angewiesen wird nicht FG2 zu prüfen!
Also ab zum Gericht und Eingruppierungsfeststellungsklage einreichen, denn wie gesagt, wie auch der heilige Spid seinerzeit hat anklingen lassen, sind die üblichen FG1 IKT BSC Dinge so gut wie immer auch in FG2 einzuordnen.