Genauso ist es und unsere Fachbehörde ist eher klein, zumal die Kolleginnen, sind in unserem Fall nur Frauen, ihr Freistellungsanträge von Jahr zu Jahr verlängern.
Das sind natürlich schlechte Grundlagen für eine tragbare Planung.
Steht es eigentlich dem DH nicht frei, die Anträge abzulehnen, wenn es seiner Planung zuwider läuft?
Wenn Du mit DH den Obersten meinst... ja! Wenn Du aber einen Verwaltungsdirektor/Kanzler/etc. meinst... nein!
Die aktuelle Vorgabe und die daraus resultierenden DV für HO scheint noch im Wesentlichen aus Corona-Zeiten zu stammen: alles ins HO, was nicht bei 3 auf den Bäumen ist oder so ähnlich.
Da hat sich halt bei dem einen oder anderen HO-Fall etwas eingeschlichen.
Meine Vermutung: möglicherweise wird hin und wieder bezahltes HO der unbezahlten TZ bei Kindererziehung vorgezogen und es könnten auch Einzelfälle geben....Es muss kein HO bei Kindern gewährt werden, aber TZ schon. Das wäre aber letztlich den TZ-Kräften gegenüber sehr unfair.
Ich vermute mal, dass ein neue Dienstanweisung von ganz oben kommt und die "kann-Regelungen" von HO wieder gekippt werden, außer die im HO erbrachten Leistungen sind nachweislich messbar!