Anrechnung von Zeiten auf die Beförderung nach SaZ

Begonnen von BW, 22.12.2025 18:09

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BW

Hallo,

nachdem ich nach eigener Gesetzeslektüre, dem Nachfragen beim Landesamt und Personalrat/Geschäftsstelle viele unterschiedliche Antworten erhalten habe, wollte ich hier mal nachfragen ob jemand Expertise/Erfahrungswerte hat.
Folgender Sachverhalt:
Ich war 12 Jahre Soldat auf Zeit bei der Bundeswehr. Diese 12 Jahre wurden bei den Erfahrungsstufen nach Art. 31 BayBesG vollständig anerkannt, hier gibt es also kein Problem.
Was mir jedoch schleierhaft ist, ist die korrekte Behandlung von Arbeitsplatzschutzgesetz in Verbindung mit dem Leistungslaufbahngesetz und wie sich diese auswirkt.
Nun zu meiner konkreten Frage. Ich wurde zum 01.10.2023 nach dem Studium zum Beamten auf Probe ernannt. Aufgrund guter Leistungen wurde die Probezeit verkürzt auf 1,5 Jahre und ich wurde damit zum 01.04.2025 zum Beamten auf Lebzeit ernannt. 6 Monate später wurde ich schließlich von A9 auf A10 befördert. Welche Zeiten hierbei angerechnet wurden, kann ich nicht genau sagen. Die Regelbeförderungszeit hier wären 2 Jahre gewesen. Es gibt jedoch noch den München Bonus der das auf ein Jahr verkürzt, sowie eben die Zeit als Soldat auf Zeit. Die Frage ist, ist die Zeit welche angerechnet wird mit der ersten Beförderung verbraucht, wieviel Zeit der 12 Jahre wird überhaupt angerechnet und wie werden derartige Fälle generell behandelt?
Falls mir hier jemand weitergehende Auskunft erteilen kann wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
BW

Chefbeamter

Hallo BW,

zu deinen Fragen, kann ich dir gerne meine Erfahrungen/ Einschätzungen mitteilen.

Die Zeit als SAZ 12 wird als Dienstzeit im Hinblick auf deine anrechenbaren Zeiten für deinen Ruhestand vollständig anerkannt. Auch die Zeit für dein Studium zählt dazu. Wenn du z.B. zehn Jahre Dienst bei der BW geleistet hast, dann drei Jahre Studium im Vorbereitungsdienst, dann hast du 13 Dienstjahre zusammen (zehn gedient, zwei als BFD-Zeit im VB-Dienst und das dritte Jahr im VB-Dienst außerhalb der BFD-Zeit).

Wie du ja auch selber geschrieben hast, zählen deine geleisteten Dienstzeiten auch für deine Erfahrungsstufen. Damit enden aber leider auch schon die anrechenbaren Zeiten.

Auf die Beförderungen haben die Zeiten bei der Bundeswehr keinen Einfluss. In deinem Falle hast du ja (recht gut) nach zwei Jahren nach Ende deines Studiums die Beförderung von A9 zu A10 erhalten. Dies hatte aber nichts mit deiner Bundeswehrdienstzeit zu tun, sondern mit den zwei Jahren als A9 als Beamter. Solltest du bei der Bundeswehr mehr als A10 gewesen sein, kannst du ja den Eingliederungsschein, der finanzielle Ausgleichsbezüge ermöglicht nutzen, wenn die neue zivile Beamtenstelle schlechter besoldet ist. Dies hilft dir frühere Dienstbezüge auszugleichen.

Ich hoffe ich konnte dir mit meinem Beitrag ein wenig helfen? Deine Dienstzeit war also nicht umsonst, aber für deine Karriere musst du dir deine Lorbeeren wieder neu verdienen:-)

Liebe Grüße

BW

Hallo,

schonmal danke für die Antwort, ich befürchte leider das stimmt so nicht ganz. Die Beförderungszeit rechnet ja ab dem Beamten auf Lebenszeit und nicht ab erstmalig A9. Und das waren lediglich 6 Monate, was ohne eine Form der Anrechnung nicht möglich wäre. Dafür spricht auch, dass keiner der Kollegen die gleichzeitig mit mir abgeschlossen haben auch so früh befördert wurden.

Mit freundlichen Grüßen
BW