Hallo,
vielleicht kann mich hier jemand "erhellen". Ich habe demnächst 45 Dienstjahre voll (dachte ich, siehe unten) und vollende (hoffe ich) auch das 63. Lebensjahr. Daher der Plan, frühestmöglich ohne Abschläge in Ruhestand zu gehen, falls möglich.
Meine Berufstätigkeit begann mit einer Angestelltenausbildung - diese hat man mir auch schon als ruhegehaltfähige Dienstzeit anerkannt weil ich ein entsprechendes altes Schreiben in der Personalakte habe, wonach diese Ausbildung für die spätere Beamtenausbildung/Studium überhaupt erst ausschlaggebend war.
Zwischen dem Abschluss der Berufsausbildung und dem Vorbereitungsdienst lagen dann allerdings noch gut 2 Jahre als Angestellter in der gleichen Dienststelle. In einer früheren Berechnung hatte man mir diese dann auch als ruhegehaltsfähige Dienstzeit gewertet.
Allerdings heißt es jetzt (Wechsel in der Personalabteilung/Sachbearbeiter) wo ich den o.g. Plan mal als Antrag formuliert habe, man könne diese Zeit leider dann nicht werten, wenn ich mir die Rentenbeiträge aus dieser Zeit bereits hätte auszahlen lassen - was ich natürlich habe.
Eine Rechtsgrundlage dazu wurde mir noch nicht genannt, und ich finde auch keine. Nur eine, wonach diese Zahlung evtl. Auswirkungen auf die Höhe des Ruhegehalts haben kann, aber das wäre ja erst im nächsten Schritt Verrechnung mit etwaigen Renten, und nicht schon in der Dienstzeitberechnung interessant?
Was ich auch nicht verstehe: Die Ausbildung war zwar damals nicht so hoch bezahlt, aber geringe Rentenbeiträge fielen auch da an. Also wenn das Auszahlen der Beiträge ein Argument für bzw. gegen die Anrechenbarkeit der Zeiten wäre, wieso wird die Ausbildungszeit dann immer noch anerkannt? Gibt es da irgendeine junge Rechtssprechung oder Gesetzesänderung, die ich übersehe? Rein nach dem LBeamtVG RLP kann ich mir diese Argumentation gerade nicht erklären.
Muss ich meinen Plan um gute 20 Monate verschieben, oder Abschläge in Kauf nehmen? Für die ausgezahlten Rentenbeiträge die damals noch kein Wochenendurlaub waren? Das wäre ja ein recht dämlicher Tausch (für mich), vor dem man jüngere Berufs- bzw. Beamteneinsteiger dann ja geradezu warnen muss.