Was mich - auch im Hinblick auf die Ausgestaltung des Widerspruchs - mal interessieren würde, sind folgende Aspekte:
1) Was steht in den Akten. Das VG spricht ja mehrfach von der Akteneinsicht. Wird dann vom KM die Personalakte ans Gericht geschickt oder was soll die Aktenlage groß ergeben, oder erhält das Gericht Bezügemitteilungen...
2) Mein aktueller Entwurf für die Klagebegründung ist recht allgemein formuliert und bezieht sich zu einem Großteil auf die Stellungnahmen des Richtervereins und Äußerungen unterschiedlicher Verfassungsexperten.
Da ich ja als Einzelperson der Höhe der Bezüge widerspreche, habe ich mich gefragt, ob man dies auch persönlich, individuell, z.B. anhand der eigenen Ortsklasse usw., begründen muss.
Viele Grüße