Hallo allerseits,
als bislang stiller Mitleser würde ich mich freuen, wenn ich auch das PW für die Cloud i.S. Begründung bekommen könnte ;-)
Für mich sind beim "neuen" Vergleichsmaßstabs des Mehrverdienerhaushaltes gleich mehrere Punkte nicht schlüssig. Der Dienstherr brüstet sich ja gerne damit, familienfreundlich orientiert / ausgerichtet zu sein. Aber wieso unterstellt man generell einen Mehrverdienerhaushalt - wie sieht es denn mit Elternzeit, Kindererziehung und Pflege von Angehörigen aus?
Kinderbetreuung mit teilweise mehr als regulären 30 Schließtagen (oder wenn auch eine Notbetreuung nicht gestellt werden kann)...
Manches kann man sich im Rahmen der Steuer wieder zurück holen. Entgangene Einkünfte aber nicht. Im Grunde geht sowas bei der generellen Annahme eines Mehrverdienerhaushaltes zu Lasten der Alimentation.
Das Tagegeld bei Reisekosten hat sich seit knapp dreißig Jahren nicht mehr erhöht:
Beispiel Preissteigerung - ein Produkt, welches im Jahr 1996 einen Preis von 7,50 EUR (aktueller Tagegeldsatz für 8-stündige Dienstreise nach Umrechnung im Rahmen der EUR-Umstellung im Jahr 2002) gekostet hat würde heute 12,33 EUR kosten.
Beispiel Kaufkraftverlust - das 1996 gewährte Tagegeld in Höhe von 7,50 EUR hätte heute nur noch eine Kaufkraft in Höhe von 4,56 EUR.
Ergo, die Verpflegungsmehraufwendungen gehen nicht zu Lasten des Dienstreisebudgets sonder zu Lasten der Alimentation.
Naja, ich denke man kann noch weitere Punkte finden