Autor Thema: [BY] Ablehnung Widerspruch amtsangemessen Alimentation - Klagen, aber wie?  (Read 95032 times)

kcaltor

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Mir wurde gestern auch ein negativer Widerspruchsbescheid zugestellt.

Ich wäre deshalb dankbar für das Passwort zum Cloudzugang per PN.

magnesior

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kurzer Zwischenstand:

Ich bin leider nicht in der Form, wie ich es mir vorgestellt habe, vorangekommen. Die Klagebegründung ist noch sehr unsystematisch.

Was vielleicht ganz hilfreich wäre, wäre erstens, wenn die ganzen an der Begründung Interessierten mal ein paar Infos geben könnten, an welchem Gericht sie sind.

Und zweitens könnten sich ja alle daran Interessierten auch ein wenig einbringen. Ich bin bspw. bei der Ortsklassen noch nicht so sonderlich weit gekommen. Hier könnten ja alle anderen auch an einer konkret begründeten Argumentation mithelfen...

Muenchner82

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Hallo Magnesior

ich bin leider auch nicht wirklich zu was gekommen, am Wochenende kam bei uns das Hochwasserproblem dazu.
Ich hab mir das aber mal im Detail angeschaut, bis 2022 hat der Richterverein das ja gut berechnet, das werde ich heranziehen für meine Begründung. Da ich selbst in Ortsklasse VII lebe, kann ich das damit gut begründen. Ich würde mich um eine möglichst aktuelle Bürgergeldvergleichsrechnung bemühen, aber wieder nur für OK VII. Ich bin leider nicht tief genug im Sozialhilferecht drin um sagen zu können, ob es da dann ausreicht einfach die KDU zu ändern und man hat ne andere Ortsklasse.

magnesior

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Servus Muenchner82,

dann hoffe ich mal, dass ihr nicht akut betroffen seid, bei uns ist inzwischen auch der Katastrophenfall ausgerufen worden im Landkreis.
Die Berechnung von 2022 habe ich auch drin. Ich habe auch die Berechnung für 2024 aus dem Entwurf für die Anpassung der Bezüge 2024/25 übernommen. Das hat das Ministerium selbst nochmal eine absurde Rechnung angestellt.
Sven hatte das schonmal verlinkt irgendwann. Damit wäre eine aktuelle Verlgeichsrechung eigentlich abgedeckt. Es handelt sich halt um eine andere A-Gruppierung, aber das ließe sich ja mit dem Besolungsgefüge und dem Nivellieren der Unterschiede leicht argumentieren.

Viele Grüße

squatty

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Hallo alle zusammen,

ich habe gestern meine Klage in Würzburg abgegeben, aber zunächst ohne Begründung um noch ein wenig Zeit zu haben.
Im wesentlichen habe ich den Entwurf aus der Cloud benutzt, daher kann ich gerne auf Wunsch meine Version nochmal einstellen, aber es gibt nur ein paar Unterschiede in der Formulierung, nicht im Inhalt.

Mal schauen, wie schnell das Gericht ist. Der Beamte der die Klage entgegengenommen hat wusste auf jeden Fall, dass ich nicht der Erste bin und schon "einiges" eingegangen ist.

DaEx

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Hallo allerseits,

als bislang stiller Mitleser würde ich mich freuen, wenn ich auch das PW für die Cloud i.S. Begründung bekommen könnte ;-)

Für mich sind beim "neuen" Vergleichsmaßstabs des Mehrverdienerhaushaltes gleich mehrere Punkte nicht schlüssig. Der Dienstherr brüstet sich ja gerne damit, familienfreundlich orientiert / ausgerichtet zu sein. Aber wieso unterstellt man generell einen Mehrverdienerhaushalt - wie sieht es denn mit Elternzeit, Kindererziehung und Pflege von Angehörigen aus?
Kinderbetreuung mit teilweise mehr als regulären 30 Schließtagen (oder wenn auch eine Notbetreuung nicht gestellt werden kann)...

Manches kann man sich im Rahmen der Steuer wieder zurück holen. Entgangene Einkünfte aber nicht. Im Grunde geht sowas bei der generellen Annahme eines Mehrverdienerhaushaltes zu Lasten der Alimentation.


Das Tagegeld bei Reisekosten hat sich seit knapp dreißig Jahren nicht mehr erhöht:

Beispiel Preissteigerung - ein Produkt, welches im Jahr 1996 einen Preis von 7,50 EUR (aktueller Tagegeldsatz für 8-stündige Dienstreise nach Umrechnung im Rahmen der EUR-Umstellung im Jahr 2002) gekostet hat würde heute 12,33 EUR kosten.
Beispiel Kaufkraftverlust - das 1996 gewährte Tagegeld in Höhe von 7,50 EUR hätte heute nur noch eine Kaufkraft in Höhe von 4,56 EUR.

Ergo, die Verpflegungsmehraufwendungen gehen nicht zu Lasten des Dienstreisebudgets sonder zu Lasten der Alimentation.


Naja, ich denke man kann noch weitere Punkte finden


Surfer

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Hallo alle zusammen,

ich habe gestern meine Klage in Würzburg abgegeben, aber zunächst ohne Begründung um noch ein wenig Zeit zu haben.
Im wesentlichen habe ich den Entwurf aus der Cloud benutzt, daher kann ich gerne auf Wunsch meine Version nochmal einstellen, aber es gibt nur ein paar Unterschiede in der Formulierung, nicht im Inhalt.

Mal schauen, wie schnell das Gericht ist. Der Beamte der die Klage entgegengenommen hat wusste auf jeden Fall, dass ich nicht der Erste bin und schon "einiges" eingegangen ist.

Wurdest du schon aufgefordert bezüglich Klagebegründung oder war das nur das Einreichen der Klage? Ich warte noch auf die Fristverlängerung, VG Würzburg. Da zwei Wochen für eine Klagebgründung sportlich sind.

LG

kcaltor

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Wer wäre der Beklagte, wenn ich als Kommunalbeamter Klage erheben möchte?

Wäre das zum Beispiel:
[...]
gegen
      
die Landeshauptstadt München, diese vertreten durch das Personal und Organisationsreferat.
- Beklagter -

wegen: Amtsangemessener Alimentation
[...]

Oder wäre da noch der Bürgermeister als Vertreter zu nennen?

DaEx

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Hi @kcaltor,

also vertreten wird eine Behörde generell durch die Behördenleitung...

Daher wäre mMn vorrangig der Bürgermeister vor einem Fachreferat anzuführen.

Viele Grüße

squatty

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Hallo alle zusammen,

ich habe gestern meine Klage in Würzburg abgegeben, aber zunächst ohne Begründung um noch ein wenig Zeit zu haben.
Im wesentlichen habe ich den Entwurf aus der Cloud benutzt, daher kann ich gerne auf Wunsch meine Version nochmal einstellen, aber es gibt nur ein paar Unterschiede in der Formulierung, nicht im Inhalt.

Mal schauen, wie schnell das Gericht ist. Der Beamte der die Klage entgegengenommen hat wusste auf jeden Fall, dass ich nicht der Erste bin und schon "einiges" eingegangen ist.

Wurdest du schon aufgefordert bezüglich Klagebegründung oder war das nur das Einreichen der Klage? Ich warte noch auf die Fristverlängerung, VG Würzburg. Da zwei Wochen für eine Klagebgründung sportlich sind.

LG

Nein, das war nur die Einreichung. Mal schauen wie lange es dauert bis was kommt. Habe aber schon im Antrag um eine großzügige Frist gebeten, falls keine Ruhendstellung erfolgt.

DaEx

  • Gast
Hätte evtl bitte noch jemand den Link und das PW für die Cloud?

Danke Euch!

Muenchner82

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So, ich habe jetzt ein Schreiben vom VG München bekommen, dass ich meine klage innerhalb von 4 Wochen nach Akteneinsicht begründen soll.

Außerdem heisst es dort, dass mir Gelegenheit gegeben wird, mich zur möglichen Übertragung des Rechtsstreits auf einen Einzelrichter zu äußern. Kann mir jemand sagen, was genau damit gemeint ist? Ich dachte da entscheidet immer ein einzelner Richter.

magnesior

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@ Muenchner82: Hattest du in deinem Antrag um Ruhestellung gebeten? Falls ja, wurde begründet, warum dies ggf. abgelehnt worden ist?

Und zum Einzelrichter: Ich glaube, das dient einem VG zur Vereinfachung und Beschleunigung eines Verfahrens. Über Sinn und Unsinn davon kann ich aber leider nichts sagen...


magnesior

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Hier in dem Thread gab es doch eine Reihe von Forumsmitgliedern, deren RV einspringt und die sich bei der Fachanwältin vertreten lassen.

Könnt ihr nicht mal ein paar Infos durchsickern lassen, wo die Fachanwältin bei der Begründung ihren Schwerpunkt setzt.

Meiner Erfahrung nach ist es so, dass da gar nicht so der Riesenunterschied zwischen dem Juristen und einem Laien, der sich mit Rechtsfragen dezidiert auseinandersetzt, trotzdem wäre es natürlich eine nützliche Information..

Ozymandias

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Eine Verwaltungsgerichtskammer besteht aus 3 Berufsrichtern + 2 ehrenamtlichen.

Zum Einzelrichter:
https://dejure.org/gesetze/VwGO/6.html
Zitat
(1) 1Die Kammer soll in der Regel den Rechtsstreit einem ihrer Mitglieder als Einzelrichter zur Entscheidung übertragen, wenn
   1.    die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und
   2.    die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat.

Im Normalfall kann man einfache Angelegenheiten dem Einzelrichter übertragen, aber bei der Alimentationsgeschichte würde ich es derzeit eher nicht machen.
Wenn die Rechtslage durch ein neues BVerfG-Urteil klarer wird, könnte man es dem Einzelrichter übertragen.
Ist jetzt aber nur meine Meinung, sehe momentan aber keinen Vorteil durch einen Einzelrichter, sondern eher einen Nachteil. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung und wenn das BVerfG zig Jahre braucht, wie soll es dann ein Einzelrichter die Rechtslage durchschauen. Die machen i.d.R nebenher noch zig Hundert Asylverfahren im Jahr. Richter sind auch nicht so unabhängig wie man es gerne hätte, da gibt es Pebby oder wie es heißt und jedes abgeschlossene Verfahren ist gold wert. Kann auch zum Nachteil des Rechtssuchenden gehen, in anderen Bundesländern gab es schon ja Klageabweisungen wo wir uns gewundert haben und wo es dann Jahre später doch anders aussah. Verfahrensbeschleunigung geht also derzeit eher zum Nachteil, bevor nicht die angekündigten BVerfG-Entscheidungen vorliegen.

Zur Begründung noch mal, alle strittigen Punkten anführen, muss aber nicht bis ins kleinste Detail sein. Punkte die man anführt, müssen alle verhandelt und abgeurteilt werden.
« Last Edit: 07.06.2024 10:48 von Ozymandias »