Autor Thema: [BY] Ablehnung Widerspruch amtsangemessen Alimentation - Klagen, aber wie?  (Read 97346 times)

Zippy

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Hallo zusammen,
Ich plane auch Klage am VG Würzburg einzureichen. Hätte jemand ein Muster für mich?
Oder reicht die Thüringer Vorlage mit bitte um Ruhestellung und bei Ablehnung auf Fristverlängerung für die Begründung?
Über das Passwort zum Cloudzugang per PN würde ich mich auch freuen.

LG

MedOR

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Guten Morgen, mir wurde durch das VG München letzte Woche mitgeteilt, dass das Ruhen des Verfahrens geprüft wird und eine Klagebegründung zunächst nicht erforderlich ist. Ich hatte das Ruhen Ende Mai beantragt. Einen guten Start in die Woche MedOR

Muenchner82

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Ich hatte eigentlich auch ein Ruhen des Verfahrens beantragt. Insofern wundert mich das Schreiben des VG doch etwas. ich werde da mal anrufen.

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Sagt mal, ab wann hat die bay. Regierung das fiktive Einkommen miteinberechnet? War das ab dem Jahr 2023?

LG

magnesior

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Sagt mal, ab wann hat die bay. Regierung das fiktive Einkommen miteinberechnet? War das ab dem Jahr 2023?

LG

Mit dem Gesetz zur Neuausrichtung vom März 2023, dachte ich...

Beamtenehepaar

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ja aber eben rückwirkend "klarstellend" zum 01.01.2020.... genau das ist ja das Problem, dass man es rückwirkend gemacht hat (vgl. VG Koblenz)...

magnesior

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Kurzes Update aus dem VG München:

Schreiben an mich:

In Sachen
XY ./. Freistaat Bayern
wegen Ort- und Familienzuschlag

 wird die angeforderte Akte übersandt.

Mit einem etwaigen Ruhen des Verfahrens besteht Einverständnis. Sofern erforderlich, ist für die Zeit des Ruhend des Verfahrens ein Verzicht der Einrede auf Verjährung bis zu einer obergerichtlichen Klärung gleichbelagerter Sachverhalte möglich.

Die im Widerspruchsbescheid vom 25.3.24 vetretene Rechtsauffassung wird aufrechterhalten. Eine Stellungnahme zum Streitwert ist erst nach Eingang der Klagebegründung möglich.

Mit der Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter besteht Einverständnis.

Auf eine mündliche Verhandlung wird verzichtet.


So, an und für sich ist es ja gut, dass Einverständnis mit dem Ruhen besteht.
Ein paar Dinge erschließen sich mir aber nicht.
(1) Ich habe nicht wegen Ort- und Familienzuschlag geklagt, sondern wegen Alimentation!?
(2) Ich habe keine Akte angefordert.
(3) Ich habe weder einen Antrag darauf gestellt, noch mein Einverständnis für einen Einzelrichter gegegen.
(4) Meiner Frau wurde auf den fast gleichen Widerspruch und die gleiche Klagebegründung etwas von mir Abweichendes geschrieben:

Hier heißt es:
[...] Die im Widerspruchsbescheid [...] vertretene Rechtsauffassung wird aufrechterhalten. Eine Stellungnahme zum Streitwert ist erst nach Eingang der Klagebegründung möglich.

Mit der Übertragung des Rechtsstreites auf den Einzelrichter besteht Einverständnis.


Was soll das?

django333

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@magnesior

Handelt es sich bei den beiden Schreiben um Stellungnahmen der Bezügestelle (LfF) an das Verwaltungsgericht, die Du und Deine Frau lediglich zur Kenntnis erhalten habt?

Lydian

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Was soll das?

Hab daselbe Schreiben erhalten. Der Absender des zweiten Schriftstücks ist die Bezügestelle. Es ist also die Antwort des Beklagten zur Kenntnisnahme.

magnesior

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Vielen Dank für den Hinweis, hatte mich vollends auf den Text konzentriert und den "Mini"-Absender oben links offenbar ignoriert.

Dennoch ist mir nicht so ganz klar, warum hier jeweils auf unterschiedliche Weise reagiert wird. Bei mir wird einer Ruhendstellung zugestimmt, bei meiner Frau offenbar nicht.

@ Lydian: Was genau wurde dir geschrieben?

Lydian

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Dasselbe wie dir, ist wohl der hundert-/tausendfache Standardtext

DaEx

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Hier nochmal der Link zur Cloud (Auch auf Seite 3 dieses Threads zu finden):
https://bit.ly/3VMSJHt
Das Passwort gibt es auf Anfrage per PN.


Hi @Muenchner82

irgendwie kann ich leider keine PN schicken. Könntest Du mir bitte das PW
zukommen lassen?

Danke und viele Grüße

Zippy

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Am VG Würzburg sind sie mit der Antwort schnell. Einen Tag nach der Klage wurde bereits ein Antwortschreiben mit Streitwert, Kostenrechnung und bitte um Klagebegründung in 4 Wochen erstellt.

Sind 4 Wochen die verlängerte Frist?

Surfer

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Ja, die sind verdammt schnell. Ich hatte nur 2 Wochen für die Klagebegründung bekommen. Hatte dann eine Fristverlängerung beantragt und auch bekommen, 4 Wochen.

LG

Grisupoli

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Ich habe heute von meiner Anwältin (über BDK) meine 14-Seitige Klagebegründung bekommen. Hut ab, es scheint als weiß die Frau was sie tut. Sie greift sogar Punkte an, auf die ich nie gekommen wäre. Zum Beispiel Art. 6 GG (Schutz der Ehe) .
Kann das Schreiben leider nicht teilen. Und die Zerpflückt die Sache mit der Mehrverdiener-Familie und schreibt ganz klar, dass man maximal von einer Zuverdiener-Familie reden kann wenn man Kinder hat. Wer auch über Frau Dr. Sojka seine Klage laufen lässt wird wissen was ich meine 😊