Kurzes Update aus dem VG München:
Schreiben an mich:
In Sachen
XY ./. Freistaat Bayern
wegen Ort- und Familienzuschlag
wird die angeforderte Akte übersandt.
Mit einem etwaigen Ruhen des Verfahrens besteht Einverständnis. Sofern erforderlich, ist für die Zeit des Ruhend des Verfahrens ein Verzicht der Einrede auf Verjährung bis zu einer obergerichtlichen Klärung gleichbelagerter Sachverhalte möglich.
Die im Widerspruchsbescheid vom 25.3.24 vetretene Rechtsauffassung wird aufrechterhalten. Eine Stellungnahme zum Streitwert ist erst nach Eingang der Klagebegründung möglich.
Mit der Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter besteht Einverständnis.
Auf eine mündliche Verhandlung wird verzichtet.
So, an und für sich ist es ja gut, dass Einverständnis mit dem Ruhen besteht.
Ein paar Dinge erschließen sich mir aber nicht.
(1) Ich habe nicht wegen Ort- und Familienzuschlag geklagt, sondern wegen Alimentation!?
(2) Ich habe keine Akte angefordert.
(3) Ich habe weder einen Antrag darauf gestellt, noch mein Einverständnis für einen Einzelrichter gegegen.
(4) Meiner Frau wurde auf den fast gleichen Widerspruch und die gleiche Klagebegründung etwas von mir Abweichendes geschrieben:
Hier heißt es:
[...] Die im Widerspruchsbescheid [...] vertretene Rechtsauffassung wird aufrechterhalten. Eine Stellungnahme zum Streitwert ist erst nach Eingang der Klagebegründung möglich.
Mit der Übertragung des Rechtsstreites auf den Einzelrichter besteht Einverständnis.
Was soll das?