Ich denke die Saat mit der Verzinsung ist ausgebracht, auch durch dieses Forum. In geraumer Zeit wird irgendwann in Deutschland das Thema Verzinsung der Beamtenalimentation vor einem VerwGericht behandelt und irgendwann erreicht es das BVerfG und wenn das nicht reicht den EGMR, da es auch gegen Europarecht verstößt. Angesichts der langen Verfahrensdauer können dann noch einmal 50-70 % der Schadenssumme oben drauf kommen. Wer darauf verzichtet, weil er es nicht in die Klageschrift mit reinschreibt oder schreiben lässt, handelt fahrlässig. Dem Staat würde das nicht passieren. Der schreibt klar in seine Haushaltsverordnung rein: Einziehung der Einnahmen:
Die Einnahmen sind rechtzeitig und vollständig einzuziehen, ihr Eingang ist zu überwachen.
Jeder Sachbearbeiter, der so handeln würde wie ihr, und von vorne herein auf die Einnahmemöglichkeit verzichtet, würde sich evtl. haftbar machen.