Hallo,
ich wurde auf das Thema aufmerksam und schließe mich hier mal an. Zu mir: Bayerischer Beamter (Polizei), A9, ledig, keine Kinder.
Ich möchte für die Jahre 2020 bis 2024 Einspruch beim Landesamt für Finanzen (LFF) einlegen, habe aber keine private Rechtschutzversicherung. Ich bin in der DPolG, weiß aber nicht, ob diese soetwas übernimmt. Ich habe heute mal angefragt.
1. Was würdet ihr machen, wenn die DPolG sich quer stellt? Auf eigene Kosten selbst klagen? Das ist natürlich so eine Sache … Ich kenne mich mit soetwas überhaupt nicht aus.
2. Was kann als Ergebnis vom LFF zurückkommen wenn ich selbst widersprech? Ich habe etwas davon gelesen, dass irgendetwas still weiterlaufen kann, man evtl. eine Begründung nachreichen soll oder es abgelehnt wird.
Sorry das Thema ist für mich so komplex, da brauche ich bitte etwas Hilfe …