Autor Thema: [BY] Ablehnung Widerspruch amtsangemessen Alimentation - Klagen, aber wie?  (Read 97329 times)

Tesla

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Nein, nur für das laufende Jahr. Widersprüche für 2024 müssen bis 31.12.24 beim LfF eingehen. Für die Vorjahre kann man es sich damit sparen da sie nicht innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist eingehen.

Das mit der Frist macht für mich absolut Sinn. Dazu habe ich aber eine Frage. Das Bayerische Finanzministerium hat immer jährlich ein Schreiben herausgebracht. Das gibts für 2020, 2021 und 2022. Darin heißt es:

Mit Schreiben des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom … wurde darüber informiert, dass nach diesen Entscheidungen ggfs. gebotene Nachzahlungen von Amts wegen rückwirkend zum Beginn des Jahres 2020 geleistet werden und für die Jahre 2020 und 2021 insoweit auf das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung verzichtet wird.

Der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile befindet sich derzeit in der Verbändeanhörung. Nachdem das Gesetzgebungsverfahren im Jahr 2022 nicht abgeschlossen sein wird, wird auch für das Jahr 2022 auf das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung verzichtet.
Anträge oder Widersprüche gegen die Höhe der Besoldung sind insofern nicht erforderlich und bringen im weiteren Verfahren keine Vorteile.“


Hier der Link zu den 3 Schreiben: https://lff.bayern.de/themen/besoldung/informationen/
Und hier gehts direkt zu dem von 2022: https://lff.bayern.de/media/43hh0ijr/fms21092022.pdf

Wie ist dieses „Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung“ zu verstehen. Bezieht sich das auf alle Ansprüche und kann sich dadurch jemand, der für die vergangenen Jahre nicht widersprochen hat, doch noch etwas geltend machen?

Muenchner82

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Versuch macht kluch

Ich kann mir aber vorstellen, dass man sich jetzt bzgl der Jahre 2020-2023 auf den Standpunkt zurückzieht, dass die Verfassungswidrigkeit mit dem neuen Gesetz geheilt wurde und man damit zu spät dran ist.

KoQ

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Ich wollte mich auch mal wieder zu Wort melden. Meine Klage läuft aktuell noch und wurde noch nicht ruhend gestellt. Durch meinen Anwalt würde mir allerdings mitgeteilt dass es möglich ist, dass das Gericht mein Verfahren noch ruhend stellen wird.
Was ich für sehr interessant erachte und auch durch meinen Anwalt in meine Klage eingebracht werden wird, ist die Tatsache,dass ich seit einigen Monaten tatsächlich Kinderzuschlag von der Bundesagentur für Arbeit erhalte. Und das als Beamter, Besoldungsgruppe A9/AZ.
Es sind zwar für fünf Kinder "nur" insgesamt 211€ monatlich, jedoch stehen einem hierdurch auch diverse Leistungen für Bildung und Teilhabe, Befreiung vom Kita Beitrag etc. zu.
Offenbar wird bei der Berechnung meiner Alimentation ja somit festgestellt, dass diese allein trotz dem Orts- und Familienzuschlag noch Lücken nach oben offen lässt, welche von Amts wegen gestopft werden müssen.
Ich bin sehr gespannt auf den Ausgang der Verfahren, auch wenn es natürlich noch Jahre dauern wird.
Ich kann jedenfalls persönlich nur jedem Kollegen empfehlen, den Versuch zu wagen und bei zwei oder mehr Kindern ebenfalls zu versuchen, Kinderzuschlag zu bekommen.

eros

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KIZ erhalte ich derzeit auch noch bis Ende des Jahres. Allerdings habe ich den Antrag während der Elternzeit mit Teilzeit (12h/W) gestellt. Seit Oktober arbeite ich wieder Vollzeit (40/W).
Ich bin A9/8 meine Frau ist in Elternzeit mit 150 Euro abgespeist und wir haben 3 Kinder im Haushalt.
Also in 4 Wochen werde ich den Antrag wieder stellen. und Ja Bildung und Teilhabe gibt es On Top auch noch. Ist zwar viel Papierkram doch wenn das Kita Essen billiger wird, der Beitrag für den Musikunterricht sinkt etc. dann rendiert sich das schon

Danke für deine Auskunft

Hr Walther

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Ich wollte mich auch mal wieder zu Wort melden. Meine Klage läuft aktuell noch und wurde noch nicht ruhend gestellt. Durch meinen Anwalt würde mir allerdings mitgeteilt dass es möglich ist, dass das Gericht mein Verfahren noch ruhend stellen wird.
Was ich für sehr interessant erachte und auch durch meinen Anwalt in meine Klage eingebracht werden wird, ist die Tatsache,dass ich seit einigen Monaten tatsächlich Kinderzuschlag von der Bundesagentur für Arbeit erhalte. Und das als Beamter, Besoldungsgruppe A9/AZ.
Es sind zwar für fünf Kinder "nur" insgesamt 211€ monatlich, jedoch stehen einem hierdurch auch diverse Leistungen für Bildung und Teilhabe, Befreiung vom Kita Beitrag etc. zu.
Offenbar wird bei der Berechnung meiner Alimentation ja somit festgestellt, dass diese allein trotz dem Orts- und Familienzuschlag noch Lücken nach oben offen lässt, welche von Amts wegen gestopft werden müssen.
Ich bin sehr gespannt auf den Ausgang der Verfahren, auch wenn es natürlich noch Jahre dauern wird.
Ich kann jedenfalls persönlich nur jedem Kollegen empfehlen, den Versuch zu wagen und bei zwei oder mehr Kindern ebenfalls zu versuchen, Kinderzuschlag zu bekommen.

Vielen Dank für diesen Hinweis! Ich wäre nie auf die Idee gekommen, dass ein Anspruch auf Kinderzuschlag bestehen könnte. Aber laut grober Berechnung liegt das Defizit meiner Familie so hoch, dass der Kinderzuschlag nicht mehr ausreichen könnte (A7, 4 Kinder) und sogar Wohngeld beantragt werden kann. Meine Frau geht trotz kleiner Kinder 30 Stunden die Woche arbeiten... und ehrlich gesagt: was sie im Gesamtpaket leitet, dazu wäre ich auf Dauer nicht in der Lage.

Ich falle vom Glauben ab. Das ist ein richtiger Schlag in die Magengrube. Ich wollte nie in meinem Leben auf Sozialleistungen angewiesen sein. Vor allem nicht, da ich für meine Familie sorgen können möchte.

Wir sind sehr bescheiden, in den Urlaub fahren wir seit wir Kinder haben gar nicht, Kleidung gibt es fast ausschließlich 2nd-Hand. Dennoch bleibt die Angst vor der nächsten Nebenkostenabrechnung. Ich war oder bin anscheinend echt blind oder zu dumm, um den Ernst zu erfassen. Aber das erklärt, warum es uns trotz aller Entbehrungen sehr schwer fällt, in dem Maße Rücklagen zu bilden, um den Kindern ein gute Kindheit und in Zukunft mal einen soliden Start ins eigene Leben zu ermöglichen.
20.000 Euro fiktives Partner-Einkommen erreichen wir nicht.  Das Thema ist bekannt. Aber ich als Verwaltungsbeamter einer kleinen Kommune werde sicher keinen Widerspruch oder Klage gegen meinen Dienstherrn einreichen. Das macht sofort die Runde und käme gar nicht gut an.  Und mehr können wir (zeitlich für Arbeit) nicht leisten, es sei denn ich bekomme doch noch die Erlaubnis meines Dienstherrn für einen Nebenjob. Aber da ich öfters an Wochenenden im Dienst sein muss, gibt es da einen Interessenkonflikt.

Ich muss und werde wohl handeln müssen. Wie, weiß ich noch nicht. Ist das frustrierend!

Danke nochmal für den Hinweis, KoQ!
« Last Edit: 29.10.2024 19:02 von Hr Walther »

eros

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Es macht durchaus sinn hin und wieder mal die wohngeld oder KIZ Rechner zu bedienen. In manchen konstellationen ist sogar Bürgergeld drin.

Während meiner oben erwähnten Elternzeit bekamen wir auch wohngeld in ziemlich guter höhe zugesprochen und sogar auch noch KIZ oben drauf. Sodass wir insgesamt mit Elternzeit (Frau und Ich), Teilzeit 12h, Wohngeld und KIZ nur einen Unterschied von 400 Euro hatten im Vergleich wenn ich Vollzeit arbeite. und das über 4 Monate.

Auf meiner Sicht darf das Partnereinkommen nicht herangezogen werden und als beamter mit A9 sollte man wohl in der Lage sein seine Familie zu ernähren.... naja das ist was der volksmund denkt doch leider ist der Staat mittlerweile anderer meinung. Und meine Hemmschwelle Anträge zu stellen dementsprechend niedrig.

Noch ein kleines Feature zu KIZ.
Wenn dieser Erteilt wird gilt dieser für 6 Monate unabhängig von einer Lohnerhöhung in diesem Zeitraum!

qou

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[...] Aber ich als Verwaltungsbeamter einer kleinen Kommune werde sicher keinen Widerspruch oder Klage gegen meinen Dienstherrn einreichen. Das macht sofort die Runde und käme gar nicht gut an.  [...]

1. Niemand im Umfeld erfährt normalerweise was von einem Widerspruch/Klage, selbst wenn, ist das nicht verwerflich und die einzige Möglichkeit sich zu wehren.
2. Klage einzureichen sind ca. drei Briefe Arbeit, anschließend nur abwarten.


eros

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[/quote]

1. Niemand im Umfeld erfährt normalerweise was von einem Widerspruch/Klage, selbst wenn, ist das nicht verwerflich und die einzige Möglichkeit sich zu wehren.
2. Klage einzureichen sind ca. drei Briefe Arbeit, anschließend nur abwarten.
[/quote]

kostet das dann nicht auch noch ca 500 Euro?

qou

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Ozymandias

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Da es sich um Werbungskosten handelt, kostet es quasi nur die Hälfte der 500 Euro.
Gewinnt man und bekommt die Kosten zurück, sind diese quasi als negative Werbungskosten anzugeben.

derSchorsch

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Der BDK hat überarbeitete Muster für Widersprüche veröffentlicht. Sie sind hier ganz unten auf der Seite zu finden:
https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/besoldung-2024

In dem einem Muster wird eine Stellungnahme des Bayerischen Richtervereins vom 16.08.2024 zitiert. Weiß jemand, ob und wo diese Stellungnahme zu bekommen ist?

Kreuzschiene

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Der BDK hat überarbeitete Muster für Widersprüche veröffentlicht. Sie sind hier ganz unten auf der Seite zu finden:
https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/besoldung-2024

In dem einem Muster wird eine Stellungnahme des Bayerischen Richtervereins vom 16.08.2024 zitiert. Weiß jemand, ob und wo diese Stellungnahme zu bekommen ist?
In dem anderen Muster wird die von Dir gesuchte Stellungnahme verlinkt. Hast Du vermutlich überlesen...

derSchorsch

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Der BDK hat überarbeitete Muster für Widersprüche veröffentlicht. Sie sind hier ganz unten auf der Seite zu finden:
https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/besoldung-2024

In dem einem Muster wird eine Stellungnahme des Bayerischen Richtervereins vom 16.08.2024 zitiert. Weiß jemand, ob und wo diese Stellungnahme zu bekommen ist?
In dem anderen Muster wird die von Dir gesuchte Stellungnahme verlinkt. Hast Du vermutlich überlesen...

Es handelt sich um verschiedene Stellungnhamen. Die auf der Webseite des Bayerischen Richtervereins veröffentlichten Stellungnahmen sind aus 2022.
Mir geht es um eine Stellungnahme vom 16.08.2024.
Hab ich auch geschrieben. Hast du vermutlich überlesen...!?

Muenchner82

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So jetzt muss ich mich hier mal wieder zu Wort melden, weil ich mir zum Weiteren Vorgehen nicht ganz sicher bin.

Man muss wohl auch (oder gerade bei) bereits anhängiger Klage für das 2024 nochmal separat Widerspruch einlegen und im Februar nächsten Jahres nach der Bezügeerhöhung dann nochmal? Die Frage ist, reicht da ein einfaches Schreiben ans Gericht mit der Bitte um Erweiterung der Klage?

Surfer

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Widerspruch immer nur für das aktuelle Jahr. Wird der Widerspruch für das Jahr 2024 abgelehnt fügst du diesen innerhalb der Frist von 1 Monat deiner Klage (Klageerweiterung) hinzu, beim zuständigen Gericht. Unter Nennung deines Az. etc.