Beamte und Soldaten > Beamte Bayern

Ablehnung Widerspruch amtsangemessen Alimentation - Klagen, aber wie?

<< < (9/94) > >>

Muenchner82:
So ich hab jetzt mal wie angekündigt ein Verzeichnis erstellt.
Es hat jeder Schreib und Leserechte, bitte die Datei "Spielregeln" im Root Verzeichnis beachten.

Hier der Link zur Cloud: https://bit.ly/3VMSJHt
Das Passwort gibt es auf Anfrage per PN.

Ich werde in den nächsten Tagen noch meinen Widerspruch hochladen und es wäre gut, wenn einige ihre Ablehungsbescheide anonymisiert hochladen, damit wir ein Gefühl dafür kriegen ob da nur ein E5er Textbausteine verschickt.

Landsknecht:
Hallo,

du hast eine PM. An alle, die mich per PM angeschrieben haben und denen ich geantwortet habe: Werde mich auch bei der Cloud anmelden, aber natürlich auch eure Mails beantworten.

Grüße
Thomas

Muenchner82:
Hallo Landsknecht und auch Übrige die mich bereits kontaktiert haben,

das Passwort darf natürlich an alle Interessierten weitergegeben werden. Es dient eigentlich nur dazu, dass nicht jeder Michel, den es nicht betrifft darin herumschnüffelt.

EDIT: Nochmal der Hinweis (ist auch schon in den Spielregeln). Da es sich um eine halb öffentliche Plattform handelt (es ist letztlich nicht mehr kontrollierbar wer das PW hat), empfehle ich alle persönlichen Daten und alle Metadaten aus den Dateien die ihr hochladet revisionssicher zu entfernen.

phili:
Hallo zusammen,
bis auf kleinere Beiträge bin ich sonst eher stiller Mitleser. Ich würde mich aber auch gerne mit einbringen. Als Naturwissenschaftler bin ich in der Juristerei leider nicht so sehr bewandert, aber im Team kriegen wir das sicherlich hin.
Bei mir ist der Bescheid Ende März eingegangen, in den nächsten Tagen kann ich ihn gerne auch digital im Ordner zur Verfügung stellen. Nach dem ersten Überfliegen sieht er ziemlich identisch aus wie der weiter oben veröffentlichte.

Viele Grüße
Philipp

Unlucky:
Ich denke für uns, die ihre WB schon bekommen haben, sollte doch erstmal eine Klage ohne Begründung reichen. Wie weiter oben geschrieben könnte man die Begründung ja dann in Ruhe ausarbeiten. Die Inanspruchnahme meiner RV wäre dann mein Notanker.
Weiß eigentlich jemand, ob man die RV in einem laufenden Klageverfahren noch einschalten könnte?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version