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Ablehnung Widerspruch amtsangemessen Alimentation - Klagen, aber wie?

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Allgäuer:
Die Dame vom VG hat mich bereits vorgewarnt…

Nun habe ich mal im Kleingedruckten der RVS gelesen. Tatsächlich steh da:

Klausel 74
-Einschränkung des Arbeits-Rechtsschutzes-
In Abweichung von § 2 b) ARB besteht Versicherungsschutz erst für die gerichtliche Interessenvertretung ab der 2. Instanz. (§2b = Arbeits-Rechtsschutz aus Arbeitsverhältnisen + öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis blablabla…)

Mein Plan sieht jetzt so aus, dass ich Klage erhebe und, wie in der Thüringer Vorlage, um eine Frist von vier bis sechs Wochen bitte um die Klagebegründung nachzureichen. Vielleicht kommt ja doch noch Schützenhilfe aus Karlsruhe!

derSchorsch:
Warum nur 4 bis 5 Wochen und nicht 4 bis 5 Monate?

Allgäuer:

--- Zitat von: derSchorsch am 16.04.2024 22:36 ---Warum nur 4 bis 5 Wochen und nicht 4 bis 5 Monate?

--- End quote ---

Wäre natürlich noch besser! Gibt es hierzu Erfahrungswerte welche Fristen angemessen sind?

derSchorsch:

--- Zitat von: Allgäuer am 17.04.2024 06:48 ---
--- Zitat von: derSchorsch am 16.04.2024 22:36 ---Warum nur 4 bis 5 Wochen und nicht 4 bis 5 Monate?

--- End quote ---

Wäre natürlich noch besser! Gibt es hierzu Erfahrungswerte welche Fristen angemessen sind?

--- End quote ---

Ich habe keine. Werde es aber so versuchen und vielleicht als kurze Begründung in einem Nebensatz die komplexen Randbedingungen, die laufenden Verfahren im anderen Ländern und die schwierige Suche nach einem fachlich geeigneten Rechtsbeistand nennen.  Ersuche so Zeit zu gewinnen. Auch in der Hoffnung, dass andere Verfahren zum Abschluss kommen.

Wirst du im Klageantrag auch die Ruhestellung deiner Klage beantragen? Hierzu bin ich noch immer nicht weiter. In Bezug auf das Partnereinkommen und der damit Ver undenen Forderungen nach einer höheren Grundbesoldung für alle Besoldungsklassen läuft ja kein Verfahren, auf das man sich berufen könnte.

qou:
https://www.vgh.bayern.de/service/verfahrensablauf/


Das Verwaltungsgericht fordert euch, versehen mit einer Frist, dazu auf eure Klagebegründung einzureichen.
Heißt also, man reicht erstmal nur eine Seite Klageerhebung ein und dann wartet man.

Bekommt man eine Aufforderung vom Gericht kann man um eine Fristverlängerung bitten.
Das alles kauft Zeit.

Solange keine Entscheidung in der Sache gefallen ist, kann man auch jederzeit seine Klage fallen lassen und zahlt damit nicht die vollen ~500€.
Kann ja sein, dass es auch mal eine Entwicklung gibt, die uns nicht hilft ...

Ansonsten warten, warten, Zeit schinden, Fristen verlängern und warten.

EDIT: Mutige die mehr als nur die erste Instanz gehen wollen und das nicht nur zur Wahrung der Ansprüche machen, sollten so schnell wie möglich die Klage vorantreiben. Hier wäre es natürlich nicht sinnvoll Zeit zu schinden.
Eigentlich gibt es zwei Gruppen, die die Klagen und auf bessere Voraussetzungen hoffen und die Gruppe die eine Entscheidung erzwingt.

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