Ich sehe folgendes, riesengroßes Problem:
Es müsste jemand mit RVS geben, der das so schnell wie möglich, stellvertretend für alle durchzieht.
Die wenigen Kollegen, die das wirklich durchfechten wollen, werden aber erfahrungsgemäß erst in ein paar Jahren zu einem Ergebnis vor Gericht kommen.
Bis dahin dürften alle, die keine Unterstützung haben und eigentlich nur die erste Instanz im Auge haben, schon lange eine Klageabweisung bekommen haben.
Angenommen ich gehe die erste Instanz und werde Abgewiesen, gehe nicht in Revision (weil z.B. keine RVS) und in drei Jahren entscheidet das Bundesverfassungsgericht in einem anderen Fall, dass ich eigentlich Recht hatte?
Die vorangegangenen Urteile in der Sache werden ja dann wohl kaum alle aufgehoben?
Kann ich mit Verweis auf mein altes Verfahren Ansprüche geltend machen?
Neu klagen? Bis dahin sind ja alle Fristen verstrichen....
\\EDIT: Auf der Seite des Bundesverfassungsgerichts steht:
"Ein verfassungswidriges Gesetz erklärt das Bundesverfassungsgericht im Regelfall für nichtig. Die Nichtigkeit wirkt auch in die Vergangenheit und führt rechtlich gesehen zu einem Zustand, als ob das Gesetz niemals erlassen worden wäre. "
Klingt für mich so, als würde ich mit einer Klage meine Ansprüche auch für die Zukunft sichern?
Nur das wäre für 90% der Leute sinnvoll, sonst müsste man Klagen und fest entschlossen sein auch alle Instanzen gehen zu wollen. Sichert man sich keine Ansprüche und hat keine RSV usw. dann kann man sich die 500€ fast sparen!