Ablehnung Widerspruch amtsangemessen Alimentation - Klagen, aber wie?

Begonnen von derSchorsch, 25.03.2024 15:42

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KobayashiMaru

Zitat von: MisterS in 26.10.2026 19:46interessanterweise kamen die Schreiben sowohl bei meiner Frau als auch bei mir vom LfF Weiden, obwohl laut Brief Augsburg für meine Frau zuständig ist.
Am LfF Weiden sitzt soweit ich weiß die zentrale Postversandstelle. D.h. alle Dienststellen des LfF schicken ihre (Papier-)Ausgangspost per Dienstpost nach Weiden, dort wird kuvertiert, frankiert und die fertigen Briefe in den Postversand gegeben.

Zitat von: Grisupoli in Gestern um 13:53Das denke ich nicht, denn Frau Dr. Sojka sagt direkt, dass man auch ohne sie die Klage anhand des Musters einreichen kann. Somit verdient sie nicht daran. Ausserdem gibt es das fiskalische Haushaltsjahr offensichtlich nicht in allen Bundesländern. Wie sich das im Bund (dein Link) darstellt weiß ich leider nicht.
Eigentlich gibt es das fiskalische Haushaltsjahr sehr wohl in allen Ländern. Die Grundzüge des Haushaltsrechts von Bund und Ländern sind per Bundesgesetz geregelt (die Landeshaushaltsordnungen müssen sich also daran orientieren). Einer der darin normierten Grundsätze ist die Jährlichkeit des Staatshaushalts. Und: das verlinkte BVerwG-Urteil bezieht sich doch gar nicht auf den Bund, sondern auf das Besoldungsrecht des Landes Berlin?!

Zu dem Thema Widerspruchsbescheide an sich: Anhand des Geschäftszeichens meines Widerspruchsbescheides (das sich aus der LfF-Organisationsnummer und der individuellen Personalnummer zusammensetzt) werden die Bescheide offensichtlich von den Bezügesachbearbeitern erstellt. Kein Fiskalat oder ähnliches, sondern das läuft im normalen Dienstbetrieb der Bezügestellen.
Ich war bis vor kurzem in der Personalverwaltung tätig und hatte daher ab und zu mit mehreren Bezügesachbearbeiter(inne)n zu tun. Aus dieser Zusammenarbeit über die Jahre habe ich den Eindruck gewonnen, dass man dort chronisch unterbesetzt ist, es zu häufigen Personalwechseln kommt und viele Sachbearbeiter sehr ausgelastet bis überlastet sind. Kurzum: eigentlich haben sie dort gar nicht die Kapazitäten, jedes Jahr Zehntausende Bescheide zu pinseln. Dass sie das heuer gemacht haben, halte ich daher für eine einmalige Aktion und wiederholte Bescheide an Beamte, die bereits einen Widerspruchsbescheid beklagt haben, für Einzelfälle.