Autor Thema: [BY] Ablehnung Widerspruch amtsangemessen Alimentation - Klagen, aber wie?  (Read 96302 times)

Kreuzschiene

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Widerspruch immer nur für das aktuelle Jahr. Wird der Widerspruch für das Jahr 2024 abgelehnt fügst du diesen innerhalb der Frist von 1 Monat deiner Klage (Klageerweiterung) hinzu, beim zuständigen Gericht. Unter Nennung deines Az. etc.

Du meinst vermutlich, innerhalb der Rechtsbehelfsfrist im Falle einer Ablehnung des Widerspruchs, oder?

Surfer

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Ja, so habe ich das verstanden. Ich bin gespannt wie das LfF dieses Mal mit den Widersprüchen umgeht. Prinzipiell alle "ruhend stellen" oder Unterschiede gemacht werden von Widersprüchen die in einer Klageerweiterung enden zu "Ersttätern" beim Widerspruch.

Da bekanntlich sehr viele den Klageweg nicht angetreten sind.

Kreuzschiene

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Ja, so habe ich das verstanden. Ich bin gespannt wie das LfF dieses Mal mit den Widersprüchen umgeht. Prinzipiell alle "ruhend stellen" oder Unterschiede gemacht werden von Widersprüchen die in einer Klageerweiterung enden zu "Ersttätern" beim Widerspruch.

Da bekanntlich sehr viele den Klageweg nicht angetreten sind.

Wieso sollten die was ruhend stellen? Ich bin davon überzeugt, dass da recht schnell ein ablehnender Bescheid kommt. Alles andere wäre inkonsequent und nicht nachvollziehbar.

derSchorsch

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Widerspruch immer nur für das aktuelle Jahr. Wird der Widerspruch für das Jahr 2024 abgelehnt fügst du diesen innerhalb der Frist von 1 Monat deiner Klage (Klageerweiterung) hinzu, beim zuständigen Gericht. Unter Nennung deines Az. etc.

Hast du selber schon eine Klageerweiterung erreicht?
Habe schon mehrfach gehört, dass das Gericht dies nicht akzeptiert hat und auf eine separate Klage bestanden hat.
Hast du ein Muster für den Antrag einer Klageerweiterung?

Surfer

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Nein, ich selbst habe noch keine Klageerweiterung gehabt. Bin auch erst seit 2018 in dem "Verein".
Irgendwo hatte ich mal ein Muster, muss ich mal schauen. Edit: gefunden

Bei mir wird es dann interessant. 2020-2023 Klage eingereicht und wurde ruhend gestellt, keine RSV vorhanden. 2024 Widerspruch wird eingereicht, falls der abgelehnt wird und das Gericht keine Klageerweiterung zulässt würde die RSV greifen (RSV seit Anfang 2024). .......
« Last Edit: 12.11.2024 09:05 von Surfer »

derSchorsch

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Nein, ich selbst habe noch keine Klageerweiterung gehabt. Bin auch erst seit 2018 in dem "Verein".
Irgendwo hatte ich mal ein Muster, muss ich mal schauen. Edit: gefunden

Bei mir wird es dann interessant. 2020-2023 Klage eingereicht und wurde ruhend gestellt, keine RSV vorhanden. 2024 Widerspruch wird eingereicht, falls der abgelehnt wird und das Gericht keine Klageerweiterung zulässt würde die RSV greifen (RSV seit Anfang 2024). .......

Ich glaube es schadet nicht, beim Gericht einfach mal nachzufragen, in eine Klageerweiterung möglich ist. Das werde ich auch tun.
Wenn es dumm läuft, verstreicht ja die Frist zur Klageerhebung in der Zeit in der man eine Klageerweiterung beantragt und diese abgelehnt wird?

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Also ich gehe stark davon aus, dass wenn die Klageeerweiterung abgelehnt wird eine Frist für die "neue" Klageerhebung beginnt.

Malkav

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Also ich gehe stark davon aus, dass wenn die Klageeerweiterung abgelehnt wird eine Frist für die "neue" Klageerhebung beginnt.

Mit welcher Begründung sollte eine Klageerweiterung auf Folgejahre abegelehnt werden können? Ist das absolut üblich bei streitigen Dauerverwaltungsakten. Daneben wäre das VG insbesondere bei Naturalparteien zu einer weiten Auslegung der Anträge verpflichtet. Dass du den Verwaltungsakt nicht aktzeptierst und um verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz bittest ergibt sich ja unstreitig aus deinem Antrag auf Klageerweiterung. Dann müsste man fragen, ob man deine Erklärung eher dahingehend auslegen muss, dass du lieber gar keinen Rechtsschutz haben möchtest, als eine neue Klage zu erheben. Erscheint mir nicht vertretbar.

Daneben kann man in den Antrag aufnehmen, dass vorsorglich eine neue Klage erhoben wird, für den Fall, dass die Kammer eine Klageerweiterung für unzulässig halten sollte. Auch hier ist man als Naturalpartei im Vorteil, da das VG einen im Rahmen der Prozessleitung eng an die Hand zu nehmen hat und ggf. richterliche Hinweise erteilen muss.

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Also ich gehe Standpunkt heute davon aus, dass das Gericht eine Klageerweiterung zu stimmt. Ich wollte nur skizzieren wie es laufen könnte, wenn der Widerspruch gegen die Besoldung 2024 abgelehnt wird und das gericht einer Klageerweiterung nicht zustimmt.

Ich würde es für mich persönlich begrüßen, dass es zur Klageeerweiterung kommt da dann auch immer Verfahren betrieben wird, in der Klage gegen die Alimentation Da da LfF im Hinblick auf den Verzicht auf die Einrede der Verjährung verschiedene Positionen einnimmt bzw. geantwortet hat.
Ich musste explizit beim LfF Nachfragen ob einem Verzicht auf die Einrede der Verjährung zugestimmt wird. Vom VG stand nichts in irgend einem Bescheid.
Die Antwort vom LfF war eine andere wie bei dem ein oder anderen Bekannten.

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Letzte Woche hatte ich telefonischen Kontakt zum LfF WÜ aufgenommen, um Informationen zu bekommen wie in diesem Jahr mit den Widersprüchen umgegangen wird. Zu dem Zeitpunkt konnte der MA mir noch keine Auskunft geben und wollte dies Intern weitergeben bzw. besprechen.

Am gestrigen Mittag kam dann die Rückmeldung, Mitarabiter LfF WÜ.

Vorgabe vom bay. Finanzministerium: Es wird alles abgelehnt.

Und dan heute Mittwoch ist, noch was zum schmunzeln:

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/martin-brunnhuber/fragen-antworten/wie-definiert-die-bay-regierung-einkommen-und-welcher-kontrollmassstab-wurde-aufgrund-der-abkehr-zur

LG


baysys

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Mein diesjähriger Widerspruch für 2024 habe ich am 20.11.24 hochgeladen und gestern kam schon der Widerspruchsbescheid. Geht nun zum Anwalt damit die Klageerweiterung für 2024 zur Klage hinzugenommen wird.

derSchorsch

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Mein diesjähriger Widerspruch für 2024 habe ich am 20.11.24 hochgeladen und gestern kam schon der Widerspruchsbescheid. Geht nun zum Anwalt damit die Klageerweiterung für 2024 zur Klage hinzugenommen wird.

Mich würde interessieren, wie du die Klageerweiterung formulierst und ob sie erfolgreich ist. Kannst du hierzu bei Zeiten mal ein update posten und ggf. den Wortlaut teilen?

derSchorsch

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Verdi in Bayern:
https://www.beamtenstammtisch-muenchen.de/wp-content/uploads/2024/12/Bayern-Info-06-24_Geltendmachung_Alimentation.pdf

Schwafeln was von Kostenrisiko, obwohl hinlänglich bekannt, dass die Verfahren ruhend gestellt werden und 99% davon daher voraussichtlich nicht verhandelt werden.
Daher können sie nicht flächendeckend empfehlen, Widersprüche einzulegen...

Was stimmt bei denen nicht?

 >:(

phili

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Aber immerhin ist gleich das Beitrittsformular angehängt  :D
Wenn da jetzt nicht die Neu-Mitglieder Schlange stehen weiß ich auch nicht....

eros

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Widerspruch am 04.12.2024 gestellt
Schreiben per Post am 05.12 erhalten. -> Abgelehnt!

Geht ja recht fix bei denen. für alles andere brauchen die Herren etwas länger....

Was ein Act..... hmmm nun klagen?