Ablehnung Widerspruch amtsangemessen Alimentation - Klagen, aber wie?

Begonnen von derSchorsch, 25.03.2024 15:42

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Finanzer

Wer als Beamter CSU wählt, dem ist echt nicht mehr zu helfen.  Wie wäre es mit einem fiktiven Partnereinkommen bei der Berechnung der Abgeordnetenbezüge?

@Simon 1979: Haben Sie Widerspruch eingelegt?

Pumpkin76

Zitat von: Finanzer in 10.02.2026 16:21Wer als Beamter CSU wählt, dem ist echt nicht mehr zu helfen.  Wie wäre es mit einem fiktiven Partnereinkommen bei der Berechnung der Abgeordnetenbezüge?

@Simon 1979: Haben Sie Widerspruch eingelegt?

Nur eine Partei hat das fiktive Partnereinkommen abgelehnt - die SPD. Alle anderen waren dem Plemarprotokoll zufolge überzeugt bis begeistert. Und das die SPD die richtige Partei für Beamte ist, zeigt Frau Bas gerade sehr gut..

simon1979

Zitat von: Finanzer in 10.02.2026 16:21Wer als Beamter CSU wählt, dem ist echt nicht mehr zu helfen.  Wie wäre es mit einem fiktiven Partnereinkommen bei der Berechnung der Abgeordnetenbezüge?

@Simon 1979: Haben Sie Widerspruch eingelegt?

2023 hatte ich meinen ersten Widerspruch eingereicht. Seit dem jedes Jahr. Bisher immer ruhend gestellt.

Finanzer

@Simon1979: Sehr gut. Am besten Sie bereiten sich mental schonmal aufs Klagen vor, das wird nicht ohne viel Tintenvergießen ausgehen.

derSchorsch

Zitat von: Finanzer in 11.02.2026 08:36@Simon1979: Sehr gut. Am besten Sie bereiten sich mental schonmal aufs Klagen vor, das wird nicht ohne viel Tintenvergießen ausgehen.

Ich bin gespannt, wie sie Politik auf 65.000 Widersprüche reagiert.
Daraus auch noch Klage zu machen, wird nicht im Sinne der Gerichte sein.
Der BBB muss jetzt mal Stärke zeigen und signalisieren, dass die Mitglieder bei Bedarf auch bei Klagen unterstützt werden.

Finanzer

Sie werden die Widersprüche aussitzen.
Erstmal abwarten wieviele Beamte überhaupt Klagen. Und das die Gerichte damit überlastet werden, das ist doch den Politikern sowas von egal.

Bezüglich des BBB habe ich nicht mal ansatzweise Hoffnung.
Aber warten wir mal den Bericht von der Tagung zur Besoldung ab, vielleicht geschehen ja noch Zeichen und Wunder.


Landsknecht

Gestern kam der natürlich ablehnende Widerspruchsbescheid, allerdings nur für das Jahr 2020?? Für die Jahre 2021-2026 nicht, keine Ahnung warum. Steckt bestimmt irgendeine Taktik dahinter. Halte euch auf dem laufenden.

Rheini

Bei euch wird doch Kuchen zum Kaffee gereicht. Das zählt mit zur Besoldung.

derSchorsch

Zitat von: Stefan35347 in 11.02.2026 10:12https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/f%C3%BCracker-bayerns-beamte-werden-verfassungskonform-bezahlt/ar-AA1W6lcw?ocid=entnewsntp&pc=U531&cvid=698c45d76888472498cdfc3fcd840668&ei=15

In Bayern passt doch alles. Was sollen die Widersprüche?  ;D  ;D  ;D

ZitatOhnehin würden Bayerns Beamte im Ländervergleich überdurchschnittlich besoldet.

Haha, früher sind sie nicht müde geworden zu betonen, dass Bayern die Spitze in Sachen Besoldung ist. Inzwischen sind wir nur noch überdurchschnittlich.

Landsknecht

Zitat von: Landsknecht in 11.02.2026 10:40Gestern kam der natürlich ablehnende Widerspruchsbescheid, allerdings nur für das Jahr 2020?? Für die Jahre 2021-2026 nicht, keine Ahnung warum. Steckt bestimmt irgendeine Taktik dahinter. Halte euch auf dem laufenden.

Mein Dienstherr bescheidet jetzt jeden Widerspruch einzeln, d. h. von 2020 - 2026, 2020-2022 hab ich schon bekommen. In der Begründung bezieht man sich auf die mit dem Urteil von 2025 überholte 115%-Regel... D. h. ich muss jetzt für jeden der Fälle durch meine Anwältin Klage einlegen und darf bei meiner RSV nachfragen, ob die Deckungszusage für alle nötigen Klagen gilt. So wollen Sie wahrscheinlich die Kosten für die Kläger hochtreiben und viele zum Aufgeben bringen >:( Habe ich allerdings nicht vor. 1. Klage ist eingereicht, Begründung folgt.

magnifico

Es ist schon "lustig": Einerseits weiß der Finanzminister Füracker, dass die bayerische Besoldung verfassungskonform ist, andererseits wird dem LfF in einem gerichtlichen Verfahren zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Besoldung bis zum 30.09.2026 Zeit für die Klageerwiderung bewilligt, weil die dortige Sachbearbeiterin ausführt, man habe für 2025 ja noch überhaupt keine statistischen Werte ... da fragt man sich schon, wie Herr Füracker zu seiner Einschätzung gekommen ist? Hat er auf seinem Hof das Kartoffelorakel befragt oder die Möhre geworfen?

Muenchner82

Zitat von: Stefan35347 in 10.02.2026 13:20Ärgerlich finde ich, dass gleich bei dem Eröffnungsbildschirm des Mitarbeiterportals eine "Headline" erscheint, dass alles geprüft wurde und in Bayern verfassungsmäßig bezahlt wird. Sauber.....

Krass wie unverfroren da jetzt schon gelogen werden MUSS. Ich kann nicht glauben, dass die den Mist wirklich selber glauben, die müssen mit Vorsatz lügen, denn scheinbar ahnt man langsam was da auf die Dienstherrn zurollt... Wie ich es dem LfF mit meinem letzten Widerspruch Ende 2025 schon mitgeteilt habe, handelt es sich bei den aktuellen Bezügen um nichts weiter als Abschlagszahlungen auf eine verfassungskonforme Besoldung.

simon1979

Zitat von: derSchorsch in 09.02.2026 23:23Vielleicht ist Swen ja auch dabei und kann danach berichten!?  ;D

Auf FB unter dem Beitrag des BBB hat Herr Nachtigall etwas mehr Details dazu preis gegeben.

Dr. Schwan hat in seinem Vortrag darauf hingewiesen, dass das Partnereinkommen verfassungswidrig ist.
Während ein anderer ehemaliger Richter das durchaus für möglich erachtet, so wie es in NRW und auch in Bayern praktiziert wird allerdings nicht.

Was nun der BBB bzw. Herr Nachtigall und die Politiker daraus machen, steht in den Sternen.

PerPlex

Also ausweislich der Posts von Herrn Nachtigall hält:

A) Dr. Schwan das Partnereinkommen grds für Verfassungswidrig

B) Prof. Dr. Huber die grds. Einführung eines Partnereinkommens für möglich, falls (!) dieses evidenzbasiert ist. In NRW und Bayern ist das aktuell aber ausdrücklich nicht der Fall.

Damit sind sich die beiden Experten zumindest für den Ist-Zustand doch schonmal einig  ;D


Ich meine außerdem schon mehrfach die Position hier im Forum gelesen zu haben, dass die Evidenz für das Partnereinkommen derart komplex und schwierig sein dürfte, dass es faktisch ausgeschlossen sein wird, es verfassungskonform einzuführen.