Ablehnung Widerspruch amtsangemessen Alimentation - Klagen, aber wie?

Begonnen von derSchorsch, 25.03.2024 15:42

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Illunis

Zitat von: Grisupoli in 19.05.2026 18:20Der Freistaat spart aktuell wo es geht um es dann später nachzubezahlen.

Genau das wird aber nicht passieren. Der Großteil wird sich über ein paar Kröten mehr freuen und das wars. Sämtliche Ansprüche sind wieder zum 31.12. weg und der Plan des Gesetzgebers geht wieder auf.

das BVerfG muss in die Pöte kommen und das Partnereinkommen komplett beerdigen und evtl. die Verjährung bei offensichtlichem Vorsatz gleich mit. Alternativ eingestehen, dass Rechtsstaat schön klingt, aber nicht mehr vorhanden ist. >:(

Minka

Beim Stöbern bin ich auf eine Verfassungsbeschwerde beim Bayerischen Verfassungsgericht gestoßen:

Inhaltlich lässt sich nicht viel ableiten; offenbar geht es um die bayerische Mindestversorgung (Art. 26 Abs. 5 BayBeamtVG), aber auch um den Orts- und Familienzuschlag

Der Landtag will sich beim Verfahren beteiligen; er hält die klage für formell zulässig, aber materiell unbegründet

https://www.bayern.landtag.de/webangebot3/views/vorgangsanzeige/vorgangsanzeige.xhtml?gegenstandid=165466

Landtags-Drucksachen 19/11565 und 19/11612

Grisupoli

Zitat von: Minka in 01.06.2026 07:51Beim Stöbern bin ich auf eine Verfassungsbeschwerde beim Bayerischen Verfassungsgericht gestoßen:

Inhaltlich lässt sich nicht viel ableiten; offenbar geht es um die bayerische Mindestversorgung (Art. 26 Abs. 5 BayBeamtVG), aber auch um den Orts- und Familienzuschlag

Der Landtag will sich beim Verfahren beteiligen; er hält die klage für formell zulässig, aber materiell unbegründet

https://www.bayern.landtag.de/webangebot3/views/vorgangsanzeige/vorgangsanzeige.xhtml?gegenstandid=165466

Landtags-Drucksachen 19/11565 und 19/11612

Ich bin mir nicht ganz sicher aber das dürfte die von Anfang an aussichtslose Popularklage der DPolG sein.
⚖️ Musterkläger zur verfassungsmäßigen Besoldung in Bayern - Danke BDK, dass ihr mich von Anfang an unterstützt habt. ⚖️

Whatsapp-Channel zur Musterklage in Bayern
📲 https://whatsapp.com/channel/0029VbCpLa38kyyDzdNVYk1x

Grisupoli

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich werde immer mal versuchen Euch auf dem laufenden zu halten.
Ich hoffe das mit dem Link klappt so 😊

Video Musterklage

Liebe Grüße
Grisupoli
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SchrödingersKatze

Zitat von: Grisupoli in 09.06.2026 11:01Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich werde immer mal versuchen Euch auf dem laufenden zu halten.
Ich hoffe das mit dem Link klappt so 😊

Video Musterklage

Liebe Grüße
Grisupoli

Wie üblich- Dankeschön!
Weisst du schon näheres wann das Verfahren ans BVerfG geht?

highperformer

Zitat von: Grisupoli in 09.06.2026 11:01Ich hoffe das mit dem Link klappt so 😊

Das ist gemein. Habe hier nicht so wirklich die Möglichkeit, das abzuspielen, muss ich dann nach Feierabend anschauen. Das steigert die Spannung auf jeden Fall ;D

SchrödingersKatze

https://www.berliner-besoldung.de/bundesverwaltungsgericht-staerkt-rechte-bei-anhaengigen-besoldungsklagen/

Hie ruach ein spannendes Urteil, wonach ebi abhängigen Klage nicht jährlich erneut Widerspruch eingelegt werden muss, da davon auszugehen ist, dass der oder die Beklagte durch die Klage Kenntnis darpber hat, dass ggf Nachzahlungen kommen.

(In unserem persönlichen Fall hatte ich beim VG angefragt,ob eine Klageerweiterung jährlich nötig ist. Schriftliche Auskunft war, dass durch die Formulierung "Widerspruch gegen die Besoldung und Antrag auf amtsangemessene Alimentation" hinreichend klar ist, dass das ganze auch für die Zukunft gelten soll. Ich hatte dennoch vorsorglich jährlich Widerspruch eingelegt und pro Forma eine Klageerweiterung angestrebt. Schön, dass dieses Urteil das ganze jetzt nochmal klarstellt.)

Grisupoli

Zitat von: SchrödingersKatze in 09.06.2026 14:53Wie üblich- Dankeschön!
Weisst du schon näheres wann das Verfahren ans BVerfG geht?

Hab heute erst mit meiner Anwältin telefoniert. Sie geht davon aus, dass sich das alles noch mehr als ein Jahr hinziehen wird. Die Mühlen mahlen so unfassbar langsam.
Aber sie geht auch davon aus, dass wir das gewinnen und wir das Gesetz als verfassungswidrig eingestuft bekommen, was bedeuten würde, dass alle Ablehnungen der LfFs ihr Bestandskraft verlieren würden uns wirklich alle, auch die welche nicht geklagt haben, davon profitieren würden 😊
Sobald ich mehr weiß wirds ein neues detailliertes Video geben 😊

Und.... Für den Personalrat ein Kreuzchen an der richtigen Stelle machen  😉
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SchrödingersKatze

Zitat von: Grisupoli in 09.06.2026 16:46Hab heute erst mit meiner Anwältin telefoniert. Sie geht davon aus, dass sich das alles noch mehr als ein Jahr hinziehen wird. Die Mühlen mahlen so unfassbar langsam.
Aber sie geht auch davon aus, dass wir das gewinnen und wir das Gesetz als verfassungswidrig eingestuft bekommen, was bedeuten würde, dass alle Ablehnungen der LfFs ihr Bestandskraft verlieren würden uns wirklich alle, auch die welche nicht geklagt haben, davon profitieren würden 😊
Sobald ich mehr weiß wirds ein neues detailliertes Video geben 😊

Und.... Für den Personalrat ein Kreuzchen an der richtigen Stelle machen  😉

👍 Dann warten wir mal weiter...

Grisupoli

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie angekündigt habe ich einen WhatsApp Kanal zur Alimentationsklage eingerichtet in welchem ich immer aktuelle News posten werde sobald es was neues gibt.
Teilt den link gerne im Kollegenkreis.

https://whatsapp.com/channel/0029VbCpLa38kyyDzdNVYk1x

Bei Fragen gerne Melden.

Euer Grisupoli
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derSchorsch

Zitat von: KoQ in 01.02.2026 20:00RA Axel Weisbach von der Kanzlei MEIDERT & KOLLEGEN
Rechtsanwälte Partnerschaft mbB | Augsburg – München – Kempten

Das war auch mein Anwalt, der mir durch die DPolG bestellt wurde. Seine Klagebegründung war phänomenal formuliert und ist auch bzw. hauptsächlich auf das Partnereinkommen eingegangen.

Hallo KoQ!

Gibt es etwas Neues von deinem DPolG-Muster-Verfahren zu berichten?
Kannst du mal bei deinem Anwalt nachfragen, wie der Stand ist? Es wäre auch interessant zu erfahren, ob er Kenntnis von weiteren/andren Verfahren hat.
Wenn ich dich damals richtig verstanden habe, war ja noch offen, ob dein Verfahren ruhend gestellt wird. Das Ruhen eines Musterverfahrens macht ja eigentlich keinen Sinn, bzw. nur dann, wenn andere, aussichtsreichere Musterverfahren verfolgt werden.
Macht die DPolG und oder BBB hier noch was?

Grisupoli

Meinen Informationen nach ist mein Verfahren bayernweit das Einzige welches noch verfolgt wird. Alles andere wurde meines Wissens nach ruhend gestellt.

Der BBB hat die Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht. Mehr soll nicht passieren. Aus Sicht des BBB reicht die Popularklage. Sieht Frau Dr. Sojka jedoch vollkommen anders. Sie sieht keine guten Aussichten über eine Popularklage da die Grundsätze des Alimentationsprinzips im Grundgesetz, also einem Bundesgesetz, liegt.
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foo

@Grisupoli

Aber was ist bei Dir der aktuelle konkrete gerichtliche Stand? Werden Sachverständige einbezogen? Wenn Dein Verfahren das Einzige ist, das aktuell betrieben wird, dann müsste da ja etwas Hochdruck vom Gericht dahinter sein?

Grisupoli

Zitat von: foo in Heute um 16:55@Grisupoli

Aber was ist bei Dir der aktuelle konkrete gerichtliche Stand? Werden Sachverständige einbezogen? Wenn Dein Verfahren das Einzige ist, das aktuell betrieben wird, dann müsste da ja etwas Hochdruck vom Gericht dahinter sein?

Seitens des Gerichts wartet man aktuell ob aus NRW Neuigkeiten kommen. Dort ist scheinbar ein Verfahren zum fiktiven Partnereinkommen in den Endzügen. Meine Anwältin hat aber auch schon gesagt, dass sie nicht davon ausgeht dass innerhalb der nächsten zwei Jahre eine Entscheidung da sein wird. Die Mühlen mahlen nicht nur langsam sondern in Ultraslowmotion. Man hat aber auch keine Möglichkeiten etwas zu beschleunigen. Und wir können uns aber auch sicher sein, dass eine Entscheidung in Bayern nicht durch ein bayerisches Verwaltungsgericht ergehen wird. Die haben schon durchblicken lassen, dass es ans Bundesverfassungsgericht weitergeleitet wird wenn aus NRW nichts kommt.
Das einzige was Druck aufbaut sind viele Klagen. Aber die muss halt erstmal jeder selbst zahlen da keine Gewerkschaft was übernimmt. Nur der BDK übernimmt bei seinen Mitgliedern die Hälfte der erstinstanzlichen Kosten von bis zu 250 Euro. (Gesamtkosten 500 Euro).
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